Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.4 Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 24 § 13 Abs. 2 Satz 3 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als dem in § 13 Abs. 2 Satz 1 genannten Grund zulässig ist. Dies gilt sowohl für Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB als auch für ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigungen aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen. Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Änderun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 4 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass – entsprechend der Richtlinie 76/207/EWG sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)[1] – auch geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach dem TzBfG sind. Die Vorschrift hat demgemäß allein deklaratorische Bedeutung und verdeutlicht, dass geringfügig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.2 Weigerung als Kündigungsgrund

Rz. 14 Verboten ist nach § 11 Satz 1 TzBfG die Kündigung wegen der Weigerung des Arbeitnehmers zur Arbeitszeitänderung. Nach § 11 Satz 2 TzBfG ist jedoch die Kündigung aus anderen Gründen möglich. Die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 11 Satz 1 TzBfG liegt vor, wenn die Weigerung des Arbeitnehmers, der Änderung der Arbeitszeit zuzustimmen, das tragende Motiv der Kündigung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeitsplatzteilung als besondere Form der Arbeitsvertragsgestaltung ist unter dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff "Job-Sharing" Anfang der 80er Jahre intensiv diskutiert worden. Die Diskussion wurde mit ausgelöst durch einen Job-Sharing-Musterarbeitsvertrag des Arbeitsrings der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie[1] mit einer Vie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.2 Arbeitszeitdauer als unternehmerische Entscheidung

Rz. 17 Im Schrifttum ist streitig, ob unter § 11 Satz 2 TzBfG auch die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers fällt, zukünftig auf bestimmten Arbeitsplätzen nur noch Vollzeit- oder Teilzeitkräfte einzusetzen. Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG zum Kündigungsschutzrecht liegt eine verbindliche unternehmerische Organisationsentscheidung vor, wenn der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumklima / 1.2 Lufttemperaturen in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen von über 26 ºC

Lufttemperaturen innen über 26 ºC Nach ASR A3.5 wird das als eine Belastung eingestuft, die in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnte, z. B. bei schwerer körperlicher Arbeit, besonderer Arbeits- oder Schutzbekleidung oder bei besonders Schutzbedürftigen (Jungendliche, Ältere, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen). Daher sollte der Arbeitgeber (über den ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten angemessene P... / 3 FAQs

1) Was gehört in einen Pausenraum, was nicht? Die vom Arbeitsstättenrecht geforderten Ausstattungsmerkmale stellen nur das Minimum dar. Die nachvollziehbaren und in den allermeisten Fällen auch problemlos umgesetzten Vorstellungen aller Beteiligten gehen heute natürlich viel weiter: Üblich sind komplette Küchenzeilen, die neben Herdplatten und Kühlschrank auch Mikrowelle und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung

Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspflicht für den Zeitraum des Leistungshindernisses.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3.3.1 Flexibilität im Allgemeinen

Die wachsende Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (VUCA) stellen traditionelle Steuerungsansätze zunehmend vor Herausforderungen. Externe Erschütterungen wie Finanzkrisen, Pandemien, Lieferkettenprobleme und der Krieg in der Ukraine verstärken diesen Wandel ebenso wie die disruptiven Auswirkungen der Digitalisierung und der gesellschaftlich wachsende Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3 Steuerungsgrundlage ReProFlex im Zeitalter geopolitischer Spannungen

Die jüngsten makroökonomischen Entwicklungen und die weitreichenden Implikationen für Unternehmen erfordern eine Unternehmenssteuerung, die im Spannungsfeld von Globalisierung und Deglobalisierung standhält. Die Entstehungsgeschichte wurde oben bereits kurz beleuchtet. In diesem Dream-Car-Bericht zeigen wir daher umfassend auf, wie entlang der drei Dimensionen Resilienz, Prog...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.2.1 Veränderungen der Dauer der Arbeitszeit

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder "in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe" fortgezahlt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Reduziert die/der Beschäftigte nach dem 1.11.2006 die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 22.1 Rechtlicher Hintergrund

Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes im "Simap-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil in der Sache Landeshauptstadt Kiel/Jäger vom 9.10.2003[2] ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 22.2 Regelungsinhalt

Nach § 23 TVÜ-Länder gilt für Hausmeister weiterhin die Nr. 3 SR 2 r BAT / BAT-O. Da eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden nicht im Einklang mit den §§ 3, 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG steht und eine Opt-Out-Regelung nicht vereinbart wurde (s. o. Rechtlicher Hintergrund), ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 27 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung (§ 28)

Teilzeitbeschäftigte in den Regelungsbereich dieser Vorschrift fallen diejenigen Teilzeitbeschäftigten, mit denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart worden ist. Ab dem 1.11.2006 wird das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert. Die betroffenen Teilzeitbeschäftigten können daher die Stundenzahl so aufstocken, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.3.3 Höhe der kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Hinsichtlich der kinderbezogenen Entgeltbestandteile für die bis zum 31.12.2006 geborenen Kinder übergeleiteter Beschäftigter oder die in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Auszubildenden, Schüler, Praktikanten sind die Absätze 1 und 2 des § 11 TVÜ-Länder "entsprechend" anzuwenden. Damit ist zu prüfen, in welcher Höhe dem übergeleiteten Mitarbeiter/dem übernommenen Auszubild...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.4 § 15 Absatz 4 TVÜ-L

Nach § 48a BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O richtet sich der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit nach der bei demselben Arbeitgeber im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Arbeitsleistung. Der Anspruch auf diesen Zusatzurlaub entsteht erst mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres (§ 48a Abs. 9 BAT/BAT-O). § 27 TV-L enthält eine...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1.1 Regelungsinhalt

In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit einerseits Vorschriften z...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2 Der TVÜ-Länder

Letztlich entstand eine Textfassung des TVÜ-Länder, die in vielen Punkten auf den Überleitungsverträgen bei Bund und VKA vom 13.9.2006 beruht, jedoch an ebenso vielen Stellen hiervon abweichende Regelungen trifft. Dies liegt darin begründet, dass sich die Ausgangssituation der TdL von der des Bundes und VKA unterschied. So gab es auch bereits im BAT verschiedene Abweichungen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 8.3 Absatz 2

§ 9 Abs. 2 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewährungszeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung hatten, sondern unmittelbar auf eine Vergü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.3.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter

Praxis-Tipp Für die am 1.11.2006 übergeleiteten Beschäftigten gilt die Regelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage für die bis zum 31.12.2006 geborenen Kinder entsprechend (§ 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ-L). Damit besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, wenn das Kind bei Geburt zu einem früheren Zeitpunkt nach BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O bei der Vergütungs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 21.1 Regelungsinhalt

Im Zeitpunkt der Gehaltsanweisung – Zahltag ist der Letzte eines Monats – steht noch nicht fest, ob und wie viel Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, zuschlagspflichtige Überstunden etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die unständigen Bezügebestandteile zeitversetzt auszuzahlen. Im neuen Tarifrecht der Länder ist die Abrechnung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4 Abweichende Regelungen zum TVöD

Für angestellte Musikschullehrer enthalten die Nr. 2 und Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) abweichende Bestimmungen zum TVöD-AT hinsichtlich der Arbeitszeit und der Urlaubsgewährung. 4.1 Arbeitszeit Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwandsentschädigung: Steu... / Entscheidung

Die Revision ist begründet. Die als Sonderbetriebseinnahmen erfassten Aufwandsentschädigungen wurde zu Unrecht nicht in voller Höhe als steuerfrei behandelt. Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG sind Zahlungen steuerfrei, wenn sie als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an Personen geleistet werden, die öffentliche Dienste ausführen. Diese Zahlungen sind steuerfrei, solange ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bildung einer Rückstellung ... / Hintergrund

Immer mehr Arbeitgeber bieten Altersfreizeitmodelle an. Altersfreizeit bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, bei gleichbleibendem Gehalt weniger arbeiten. Hierbei können zwei Arten von Altersfreizeit unterschieden werden: Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit oder zusätzlicher Urlaub. Der BFH hat entschieden, dass für die Verpflichtung des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Neben den Mantelvorschriften des TVöD finden sich in § 51 TVöD BT-V (VKA) abweichende Bestimmungen, die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.3 Mitarbeitergrenze (Doppelbuchst. bb Dreifachbuchst. bbb)

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, deren Anteile erworben werden, muss weniger als 50 Mitarbeiter haben. Dabei kommt es auf die Vollzeitäquivalente an. Teilzeitkräfte sind somit nur anteilig zu berücksichtigen. Vollzeitkräfte, deren Arbeitszeit die Regelarbeitszeit überschreitet oder die Überstunden leisten, sind m. E. nicht zusätzlich bruchteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / 3 Aufbau einer Richtlinie

Unternehmensrichtlinien sollten klare Definitionen, Anwendungsbereiche, Verantwortlichkeiten und Verfahren enthalten. Es ist wichtig, dass sie spezifisch genug sind, um klare Anweisungen zu geben, aber auch flexibel genug, um auf Veränderungen reagieren zu können. Zu regeln ist außerdem, welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen sowie ein Verfahren zur Umsetzung und Über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5.2 Rechtslage ab VZ 2015/VZ 2020 (Lohnsteuerabzug)

Entsprechend der internationalen Praxis hat Deutschland ab 2015 (Veranlagung) bzw. 2019 (Lohnsteuerabzug) auf das Aufteilungssystem der tatsächlichen Arbeitstage umgestellt.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [2] stellt klar, dass der Erdienungszeitraum des Arbeitslohns grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit steht dem nicht entg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.1 Freizeitausgleich

Wird für tatsächlich geleistete Arbeit an Tagen, die lt. Arbeitsvertrag nicht den vereinbarten Arbeitstagen zuzuordnen sind, kein besonders berechnetes Entgelt bezahlt, jedoch ein Freizeitausgleich gewährt, zählen diese Tage für die Aufteilung des Arbeitslohns zu den vereinbarten Arbeitstagen.[1] Praxis-Beispiel Freizeitausgleich Im Arbeitsvertrag des in Deutschland ansässigen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustiere am Arbeitsplatz / 3 Fragen des Versicherungsschutzes

Wenn es durch ein aus privaten Gründen am Arbeitsplatz befindliches Haustier zu einem Unfall und damit zu einem Körperschaden bei einem Beschäftigten kommt, ist die Frage des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. Es gibt damit keine verbindlichen Regelungen, unter denen die privat motivierte Haltung von Haustieren am Arbeitsplatz unte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bürogestaltung für störungs... / 5.1 Aufgaben und Abläufe im Arbeitsbereich konsequent klären

Kundenkontakt, Besprechung mit Kollegen und konzentriertes Arbeiten – alles gleichzeitig geht nicht und schon gar nicht in einem Raum. Letztlich ist es eine betriebliche Entscheidung, wie Räume genutzt und wofür und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer ihre Zeit aufwenden sollen. Wichtig für die Vermeidung vor allem psychischer Belastungen ist es, dass erkennbar und nachvo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.2 Inlands- und Auslandstätigkeit an einem Arbeitstag

Hat ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag sowohl eine lnlands- als auch eine Auslandstätigkeit ausgeübt, ist das Arbeitseinkommen für diesen Arbeitstag zeitanteilig aufzuteilen. Aufteilungsgrundlage ist die für den jeweiligen Tag vereinbarte Arbeitszeit. Diese Regelung gilt nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern auch für andere Berufsgruppen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biomonitoring / 4 Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtiger Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes (§ 3 ArbMedVV). Untersuchungen sollen während der Arbeitszeit und grundsätzlich nicht zusammen mit anderen Untersuchungen z. B. zur Feststellung der Eignung durchgeführt werden. Pflicht- und Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Öffnen und Entlade... / 3.2.2 Hygieneschutzmaßnahmen

Waschgelegenheiten und vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Beim Entladen nicht essen, trinken oder rauchen. Keine Nahrungs- und Genussmittel am Körper oder im Arbeitsbereich aufbewahren. Vor den Arbeitspausen und zum Ende der Arbeitszeit die Hände und das Gesicht gründlich reinigen. Keine kontaminierte Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1.4 Beiträge

Im Gegensatz zu dem sonst üblichen Verfahren in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, nach dem Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach den gezahlten Bruttoentgelten bestimmt werden und damit stark an die Beschäftigtenzahl gekoppelt sind, werden im landwirtschaftlichen Bereich andere Hilfsgrößen zugrunde gelegt. Neben einem Grundbeitrag, der für jedes ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 7 Strukturen aufbauen

Um eine nachhaltige Prävention im Rahmen der berufsbedingten Mobilität sicherzustellen, sollten transparente Strukturen aufgebaut und kommuniziert werden. Dabei können die 6 Handlungsfelder unter www.kommmitmensch.de bzw. die goldenen Regeln von www.visionzero.global eine gute Unterstützung sein. Die vonseiten des DVR, von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften erarbeitete P...mehr