Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Kurzarbeit

Rz. 890 Schließlich kann die BA die Auswirkungen der gesetzlichen und der verlängerten Entlassungssperre dadurch abmildern, dass sie die Einführung von Kurzarbeit bis zum Ende der Entlassungssperre zulässt, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Arbeitnehmer während dieser Zeit voll zu beschäftigen, § 19 Abs. 1 KSchG. Zu beachten ist allerdings, dass tarifvertraglic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 1459 Schichtarbeit dient der möglichst effektiven Nutzung der Betriebsmittel und im Dienstleistungsbereich der Befriedigung der Nachfrage über die "normale" Tagesvollarbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus, z.B. in Verkehrsbetrieben oder in Krankenhäusern. Für die Schichtarbeit gibt es keine gesetzliche Definition, sodass auf die in der Rspr. des BAG entwickelte Begriffsb...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / III. Persönliche Abhängigkeit zum Crowdsourcer/Auftraggeber

Rz. 8 Die Tätigkeit des überwiegenden Teils der Crowdworker ist nicht durch feste Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise sowie ebenso wenig durch eine Eingliederung in eine Betriebsorganisation oder den Betriebsablauf des jeweiligen Auftraggebers gekennzeichnet (HWK/Henssler, TVG, § 12a Rn 22). Hieraus lässt sich aber keine generelle Ablehnung der Arb...mehr

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§ 51 Aussperrung / E. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 14 Das BAG geht von einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei mittelbar arbeitskampfbedingten Arbeitszeitregelungen, wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit, aus. Die Begründung nimmt Bezug auf eine drohende Paritätsstörung, wenn der Betriebsrat hierbei voll mitbestimmen würde. Die Rspr. spaltet dann das Mitbestimmungsrecht auf in ein ob und ein w...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Arbeitszeitregelungen

Rz. 802 Entscheidend für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses ist die Fixierung der Arbeitszeit, und zwar hinsichtlich ihrer Dauer und ihrer Lage. Hiervon hängt die Gegenleistung des Arbeitgebers, nämlich die Entgeltzahlungspflicht, ab. Daraus wird zugleich deutlich, dass der Begriff der Arbeitszeit nach den jeweiligen Regelungszusammenhängen, wie z.B. dem ArbZG, einen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch

Rz. 1409 Mit dem Beschl. v. 3.5.1994 – 1 ABR 24/93, juris, hat das BAG die im Beschl. v. 23.2.1983 eingeschlagene Richtung korrigiert, die Existenz eines allgemeinen Unterlassungsanspruches bejaht und dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung, der keine grobe Pflichtverletzung voraussetzt, zuerkannt. Rz. 1410 Da...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1527 Nach der Systematik des § 8 TzBfG sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber primär eine einvernehmliche Regelung über die Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren. Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann, besteht bei Vorliegen bestimmter formaler Voraussetzungen ein Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung (nicht auf Verlängerung, s. § 9 Tz...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / II. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 16 Nach den §§ 18, 19 AEntG ist zur Erleichterung bzw. größeren Effektivität der Kontrolle durch die deutschen Behörden vorgesehen, dass auch ausländische Arbeitgeber die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung im Inland in deutscher Sprache bereithalten müssen. Dies gilt für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Vergütung ohne Arbeitsleistung

Rz. 1542 Der Arbeitgeber ist gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 1a EFZG zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen verpflichtet. Der Angestellte soll diejenige Vergütung erhalten, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung seiner Tätigkeit verhindert gewesen wäre (sog. Lohnausfallprinzip); er soll nicht besser, aber auch nicht sch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Abfindung in Tarifverträgen

Rz. 167 Eine Abfindung kommt auch dann nach verschiedenen Tarifverträgen grds. nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen zumutbaren neuen Arbeitsplatz vermittelt. Ob der angebotene Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, richtet sich nach Treu und Glauben und den Umständen des Einzelfalles. Die beiderseitigen Interessen sind zu berücksichtigen und...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Diskriminierungsverbot (§ 4 TzBfG)

Rz. 1618 Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Rz. 1619 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Überstunden

Rz. 814 Überstunden sind dann anzunehmen, wenn die im Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 825). Unter Überstunden i.S.d. § 7 Abs. 7 TVöD sind nach der Definition des BAG Arbeitsstunden zu verstehen, die über die i.R.d. regelmäßigen Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 20 Betriebsratsmitglieder können wegen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, aber nicht wegen Kritik an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtsausübung abgemahnt werden. Bei Amtspflichtverletzungen ist als Sanktion das Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 BetrVG vorgesehen. Rz. 21 Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen bereitet teilweise Schwieri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der ersten Wahlversammlung

Rz. 293 Der Zeitpunkt der Wahlversammlung sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass die zweite Wahlversammlung zwingend innerhalb einer Woche nach der ersten Wahlversammlung zu erfolgen hat. Die Wahlversammlung findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wie bei § 44 Abs. 1 BetrVG kann hiervon nur abgewichen werden, soweit die ...mehr

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§ 19 AGG / IV. Sexuelle Belästigung

Rz. 40 Die Definition der sexuellen Belästigung baut auf der Belästigungsdefinition des § 3 Abs . 3 AGG auf. Dazu gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperlichen Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhaltes sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen (MüKo-BGB/Thüsing, AGG § 3 Rn 70...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Teilzeitregelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rz. 1526 Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dient der Umsetzung der RL 97/81/EG des Rates vom 15.12.1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl EG 1998 Nr. L 14 S. 9) und der RL 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 zu der EGB/UNICE/CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Umsetzung in der Praxis

Rz. 1655 Der gesetzlich gewollte Schutz des Arbeitnehmers und insb. der Aushilfskräfte, die zwar kurzfristig zur Verfügung stehen, aber sich ihrerseits auch auf einen vorgesehenen Arbeitseinsatz einstellen sollen, führt in der Praxis dazu, dass sich die Arbeit auf Abruf bisher nicht durchgesetzt hat. So hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einen geplanten Arbeitseinsatz gem....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Reisekosten für die Betriebsratstätigkeit und sonstiger Aufwand

Rz. 591 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten. Hierzu zählen auch Reisekosten. Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsrates oder eines Ausschusses teil und muss es den Betrieb allein deswegen aufsuchen, so ist der Arbeitgeber zur Erstattung der Reisekosten verpflic...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachweis des Vertragsinhalts nach dem NachwG

Rz. 97 Das am 20.7.1995 in Kraft getretene NachwG soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirken. Das NachwG gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer (einschließlich der leitenden Angestellten) mit Ausnahme derjenigen, die zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens ein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmte Arbeitsordnungen

Rz. 174 Mitbestimmte Arbeitsordnungen basieren auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Von diesem Mitbestimmungstatbestand erfasst wird nach der Rspr. des BAG die gesamte Gestaltung des Zusammenle...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Langfristige Arbeitsverhinderung (Pflegezeit)

Rz. 1359 Liegt eine langfristige Arbeitsverhinderung bedingt durch Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (eigener Haushalt oder anderer Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde) vor, hat der Beschäftigte nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für jeden pflegebedürftigen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Form der Anhörung

Rz. 72 Die Anhörung des Betriebsrates erfolgt durch schriftliche oder mündliche Unterrichtung, die grds. während der Arbeitszeit stattfindet. Hinweis Aus Gründen der späteren Beweisführung empfiehlt es sich dringend, die Anhörung schriftlich vorzunehmen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studenten

Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein Dienstverhältnis als frei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 781 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist. Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist Bestandteil der Inhaltskontrolle. Die Anwendbarkeit des Transparenzgebotes setzt damit eine wirksam in den Vertrag einbezogene Klausel ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 1557 Im Gegensatz zum gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gibt es nach dem TzBfG keinen bedingungslosen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit. Normzweck des § 9 TzBfG ist es jedoch, den Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zu erleichtern. Der Arbeitgeber hat nach dem Wortlaut der Norm den Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Vollzeitbeschäfti...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beispiele insb. aus dem Pflegebereich

Rz. 406 Die Ermächtigungsnorm des § 7 Abs. 2a ArbZG wird hinsichtlich der Bereitschaftsdienste durch die Tarifverträge ausgestaltet. § 9 TVöD-AT orientiert sich an der EuGH-Rspr., nach der Bereitschaftszeiten die Zeiten sind, in denen sich die Beschäftigten am Arbeitsplatz oder einer anderen von Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten, um im Bedarfsfall die Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beispiele

Rz. 858 Vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz werden die Themen Gleichberechtigung, Frauenquote, Einstellung, Tarifvertrag, Arbeitsvergütung, Arbeitszeit, Gratifikationen, Weisungsrecht, Altersversorgung und Kündigung anerkannt. aa) Gleichbehandlung und Gleichberechtigung Rz. 859 Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer (Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 119 EGV...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / b) Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 11 Die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG betrifft bürgerliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Hierunter fallen sämtliche Ansprüche, die aus einem bestehenden, aber auch aus einem bereits beendeten oder beabsichtigten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Ausreichend ist ein faktisches Arbeitsverhältnis. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sind die ArbGe u...mehr

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§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beschäftigungsverbot

Rz. 627 → Mutterschutz (Rdn 1274 ff.). Ab 2018 haben Arbeitnehmerinnen mehr Mitsprache und Eigenverantwortung. So dürfen schwangere oder stillende Frauen künftig bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn die Arbeitnehmerin einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Weitere Voraussetzung ist, dass eine "unverantwortbare Gefährdung" der Frau oder ihres Kindes durch n...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Grundlagen

Rz. 870 Nach § 106 GewO, dem allgemeinen Regelungsstandort für das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften fest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Alkohol- und Drogenkonsum

Rz. 419 Hat der Arbeitnehmer wiederholt gegen ein im Betrieb geltendes Alkoholverbot verstoßen, kann eine darauf gestützte verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung sozial gerechtfertigt sein (BAG v. 22.7.1982, DB 1983, 180). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder beeinflusst durch seinen alkoholisierten Zustand Ausein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichartigkeit der Pflichtverletzung

Rz. 33 Eine Abmahnung erfüllt ihre Rüge- und Warnfunktion als Voraussetzung einer Kündigung nur dann, wenn es sich um ein Fehlverhalten im Wiederholungsfall handelt. Dies bedeutet aber nicht, dass eine auf Störungen im Leistungsbereich gestützte Kündigung automatisch sozial gerechtfertigt gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG oder als außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB wirksam i...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / b) Teilzeitanspruch gemäß § 15 BEEG

Rz. 63 Auch der Teilzeitanspruch während der Elternzeit kann im einstweiligen Rechtsschutz durch Leistungsverfügung nach den vorstehend beschriebenen Kriterien geltend gemacht werden (vgl. LAG Hessen v. 18.5.2015 – 16 SaGa 376/15, juris).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 46 Streik / A. Funktion des Streiks

Rz. 1 Streiks sollen die Unterlegenheit der Arbeitnehmer im Vergleich zu den Arbeitgebern und den von ihnen geführten Unternehmen abmildern. Es geht dabei zuerst um die Vereinbarung verbesserter Arbeitsbedingungen, insb. im Entgeltbereich. Vor diesem Hintergrund sind Streiks durchaus ein Mittel, um den Machtvorsprung und die Überlegenheit der Unternehmer einzuschränken, um n...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Träger des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1105 Das Mitbestimmungsrecht steht grds. dem jeweiligen örtlichen Betriebsrat zu, nicht dem Gesamtbetriebsrat. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sind (BAG v. 26.1.1993 – 1 AZR 303/92). Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur für solche Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Eine Einstellung e...mehr