Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 9a TzBfG i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist in Ergänzung zu dem zeitlich nicht begrenzten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) mit Wirkung vom 1.1.2019 ein neuer Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – Anspruch auf B...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.1 Allgemeines

Rz. 62a In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 3 TzBfG neu aufgenommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf Aufforderung Arbeit abgerufen werden kann. Nach Art. 2 der RL (EU) 2019/1152 sind dies Zeitfenster an festgelegten Tagen. Nach den Erwägun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.1 Anspruch auf Vergütung

Rz. 74 Für Abrufarbeit als Teilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Grundsätze. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung. Wird Abrufarbeit in Schichtarbeit geleistet, kann abhängig von den bestehenden Regelungen Anspruch auf eine Schichtzulage bestehen. Die mit Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse werden bei Abrufarbeit nicht bereits durch die vereinbart...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.1 Allgemeines

Rz. 94 Bereits mit § 12 Abs. 3 TzBfG a. F. hatte der Gesetzgeber bewusst die allgemeine Tariföffnungsklausel des § 6 BeschFG durch eine klarere Regelung ersetzt. Die Normsetzungsbefugnis ist tatsächlich deutlich eingeschränkt worden. Es wurden Mindestanforderungen gestellt, wenn Tarifverträge zuungunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Vorgaben bei Abrufarbeit abweiche...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 9.3 Streitwert

Rz. 21 Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung für eine Klage des Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit kann auf die Ausführungen zum Streitwert für eine Klage des Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers auf eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit[1] verwiesen werden.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt gemäß § 8 Ab...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.2 Einschränkungen des Direktionsrechts

Rz. 72 Die Vereinbarung eines einseitigen Bestimmungsrechts über die Arbeitszeitlage und Veränderung der Arbeitszeitdauer in den Grenzen von § 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hält bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben als formularvertragliche Vereinbarung einer Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.[1] Bei der Festlegung der Arbeitszeit unterliegt das Direktionsrecht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.3 Ankündigungsfrist

Rz. 66 Der Arbeitnehmer ist nach § 12 Abs. 3 TzBfG zur Arbeit nur dann verpflichtet, wenn die ordnungsgemäße Mitteilung ihm 4 Kalendertage vorher zugeht. Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung, nicht mit der beispielsweise bei einem Brief möglicherweise späteren tatsächlichen Kenntnisnahme. Eine Verkürzung der Frist ist weder einzelvertraglich noch durch Betriebsvereinb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1.2 Normzweck

Rz. 10 § 12 TzBfG soll in einer Art Abwägung die Interessen des Arbeitgebers an einem flexiblen Personaleinsatz mit den Interessen der Arbeitnehmer an der eigenen Zeitsouveränität in Einklang bringen. Die Norm soll durch Festschreibung der Mindestdauer, Mindesteinsatzdauer und Ankündigungsfristen die Arbeit auf Abruf sozialverträglich gestalten. Dies ist zum Schutz der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 2 Anwendungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, wie bei der zeitlich nicht begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG [1], einen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit für einen im Voraus begrenzten Zeitraum erst geltend machen, wenn sein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber – rechtlich ununterbrochen[2] – länger als 6 Monate bestande...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.2 Entlastung durch Arbeitszeitanpassungen

Insbesondere bei stressbedingten Erkrankungen aber auch durch andere Belastungssituationen ist es denkbar, im Rahmen von Anpassungen der Arbeitszeit für Entlastungen zu sorgen. Diese Anpassungen müssen sich im Rahmen der Vorgaben des ArbZG bewegen. Arbeitszeitanpassungen, die mit der Verkürzung von Arbeitszeiten einhergehen (und damit i. d. R. auch Gehaltseinbußen bedeuten), ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.3 Entgeltfortzahlung

Rz. 84 Durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenarbeitszeit" hat der Gesetzgeber für Arbeit auf Abruf zum 1.1.2019 Sonderregelungen für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 Abs. 4 TzBfG) und Entgeltzahlung an Feiertagen (§ 12 Abs. 5 TzBfG) eingeführt. Ziel ist, die Rechte der Arbeitnehmer im Falle der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.4 Feiertagsvergütung

Rz. 90 Auch für die Feiertagsvergütung ist nach der Neuregelung (12 Abs. 5 TzBfG) für die Berechnung auf das Referenzprinzip abzustellen. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Entgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Auch bei Arbeit auf Abruf besteht ein Anspr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.5 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 92 Bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen, wie Arztbesuchen, Behördenterminen oder bedeutsamen Ereignissen im Familienkreis, bestimmt sich der Vergütungsanspruch, soweit nicht einzelvertragliche oder kollektive Regelungen bestehen, nach § 616 BGB . Abrufarbeitnehmer haben wie alle Arbeitnehmer diese Termine möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen.[1] De...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 7 Tarifvertragliche Regelung (Abs. 6)

Rz. 16 § 9a Abs. 6 TzBfG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, einen anderen Rahmen für den begehrten Zeitraum der Arbeitszeitverringerung – auch zuungunsten des Arbeitnehmers – zu bestimmen.[1] Sie können die Mindestdauer für die Brückenteilzeit auf mehr oder weniger als 1 Jahr, die Höchstdauer auf mehr oder weniger als 5 Jahre festlegen.[2] Die Tarifvertragsparteien kön...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.5 Psychische Belastungen

Aufgrund von Studien lässt sich vermuten, dass bestimmte Ausprägungen arbeitsbedingter psychischer Belastungsfaktoren nachweisbare Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen. Hierunter fallen z. B. lange Arbeitszeiten, Überstunden, aber auch eine fehlende soziale Unterstützung. Eine hohe Arbeitsintensität bei fehlender oder nur geringer Einflussmöglichkeit und ger...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 9.2 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 20 Als Gläubiger des befristeten Teilzeitanspruchs trägt der Arbeitnehmer nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Das sind: Bestehen des Arbeitsverhältnisses länger als 6 Monate (§ 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG); der Arbeitgeber beschäftigt i. d. R. mehr als 45 Arbeitnehmer (§ 9a Abs. 1 Satz 3 TzBfG) – in diesem Zu...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 4.1 Durchführung der Prüfung während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit (Abs. 3 S. 1)

Rz. 56 Nach § 200 Abs. 3 S. 1 findet die Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Damit wird auf die objektiv übliche, d. h. branchenübliche Geschäfts- oder Arbeitszeit abgestellt. Es wäre jedoch ermessensfehlerhaft, würde der Prüfer auf einer zwar branchenüblichen, aber nicht dem geprüften Betrieb angepassten Prüfungszeit bestehen, wenn die Prüf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.2 Prüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl.

Rz. 39 Unter Geschäftsräumen sind die Räume zu verstehen, in denen der Stpfl. seinen zur Prüfung Anlass gebenden Geschäften nachgeht. Aus der in § 200 Abs. 2 S. 1 AO getroffenen Unterscheidung von den Wohnräumen des Stpfl. ergibt sich, dass die Geschäftsräume von dessen Wohnung getrennt sein müssen. Diese Voraussetzung ist bei einem zur Wohnung des Stpfl. gehörenden häuslich...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 200 AO regelt die Mitwirkungspflichten des Stpfl. im Rahmen der Außenprüfung. Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass der Stpfl. bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung bedeutsam sein können, mitzuwirken hat. Nach Abs. 1 S. 2 umfasst diese Mitwirkung insbesondere die Erteilung von Auskünften, die Vorlage von Unterlagen und ggf. deren Erläuter...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.1 Ausgangspunkt von Rechtsprechung und Schrifttum

Rz. 15 Maßgebend ist im Ausgangspunkt immer noch, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist".[1] Die Definition war weitgehend anerkannt, jedoch unvollkommen. Nunmehr ist in § 611a eine Bestimmung des Arbeitsvertrags aufgenommen worden. Inhaltlich knüpft § 611a an den Vertragstypus, also den Arbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.6 Untaugliche Kriterien

Rz. 39 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden. Entsprechend können sie auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder gegen die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters dar.[1]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Benachteiligung/Begünstigung von betriebsverfassungsrechtlichen Amtspersonen

Rz. 12 § 119 Abs. 1 Nr. 3 stellt die Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern und den übrigen betriebsverfassungsrechtlichen Amtsinhabern einschließlich der Auskunftspersonen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, die um ihrer Amtstätigkeit willen erfolgt, unter Strafe. § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist ein Erfolgsdelikt, die Vor- oder Nachteile müssen tatsächlich ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer von Dritten best...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.1 "Außerhalb der Arbeitszeit"

Für die Frage, ob Betriebsratstätigkeiten während oder außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden, ist die individuelle, persönliche Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds entscheidend, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben kann. Auch Schichtarbeit oder ähnliche besondere Arbeitszeitmodelle sind zu berücksichtigen.mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4 Exkurs: Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt, dass Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit durchzuführen sind. Ist die Erledigung von Betriebsratsaufgaben aus betriebsbedingten Gründen während der Arbeitszeit ausnahmsweise nicht möglich und sind diese daher außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsen...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.3 Betriebsbedingte Gründe für Betriebsratsüberstunden

Die erforderliche Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit muss betriebsbedingte Gründe haben, d. h. durch die betrieblichen Verhältnisse veranlasst sein. Sie können sich u. a. aus der Eigenart des Betriebs oder der betrieblichen Arbeitsabläufe ergeben. Betriebsbedingte Gründe sind regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Einfluss auf den Zeitraum der Betriebsratstä...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.2 Erforderlichkeit

Die Erledigung von Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit muss für die ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats unter Berücksichtigung von Umfang und Art des Betriebs erforderlich sein. Hier gelten dieselben Maßstäbe, wie bei der Arbeitsbefreiung von nicht pauschal freigestellten Amtsträgern für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG.[1] Für die Beurteilung ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.5 Unmöglichkeit des Freizeitausgleichs: Vergütungsanspruch

Ist der Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen innerhalb der individuellen Arbeitszeit des Amtsträgers ausnahmsweise nicht möglich, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der Überstunden. Dabei handelt es sich allerdings um einen seltenen Ausnahmefall. Betriebsbedingte Gründe sind z. B. gegeben, wenn der Betriebsablauf bei der Freistellung eines oder meh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ähnlich wie § 617 BGB ist die Vorschrift eine Teilausprägung der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten. [1] Geschützt werden ausschließlich das Leben und die Gesundheit des Dienstverpflichteten. Eine entsprechende Anwendung auf Eigentumsschädigungen ist hingegen abzulehnen.[2] In Abs. 2 wird die Fürsorgepflicht auf den Fall erstreckt, dass der Dienstverpfl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Gegenstand der Schutzpflicht

Rz. 6 Der Dienstberechtigte ist nach Abs. 1 Fall 1 verpflichtet, die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass von ihnen keine gesundheitlichen Gefahren für den Dienstverpflichteten ausgehen. Um dem Normzweck gerecht zu werden, ist der Begriff des Raums extensiv auszulegen. Deshalb umfasst er nicht nur die reine Arbeitsstätte, sondern da...mehr

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Mutterschaftsgeld / 3.1.2.3 Stundenlohn

Bei Versicherten, deren Nettoarbeitsentgelt nach Stundenlohn gezahlt wird, ist das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch die bezahlten Arbeitsstunden multipliziert mit sieben zu teilen (Formel 3).[1]mehr

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Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.4 Scheingeschäft

Auch ein sog. Scheingeschäft ist gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig. Ein Scheingeschäft im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines wirksamen Rechtsgeschäfts hervorrufen, hingegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen tatsächlich nicht eintreten lassen wollen.[1] Praxis-Beispiel Angabe einer höh...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.3 Freistellungsansprüche des Arbeitnehmers für Ehrenamtsaufgaben

Ehrenamtlich Tätige stehen häufig vor der Herausforderung, Ehrenamt und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies trifft vor allem für Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk zu, die eine Präsenz des Ehrenamtsinhabers ggf. auch während seiner Arbeitszeiten im Hauptberuf bedingen. Grundsätzlich besteht dabei kein Anspruch auf (bezahlte)...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr

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Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

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Arbeitsvertrag: Arten und A... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er ist eine Sonderform des Dienstvertrags. Die Abgrenzung zu anderen Dienstverträgen liegt im Wesentlichen darin, dass beim Arbeitsvertrag der Dienstleistende in Bezug auf Art und Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit an die Weisungen des Arbeitgebers g...mehr