Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Begriff Die Einstellung von Arbeitnehmern bezeichnet die Schritte von der Stellenausschreibung, der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum endgültigen Vertragsschluss und der Aufnahme der Beschäftigung. Betriebsverfassungsrechtlich meint Einstellung (§ 99 BetrVG) die Begründung des Arbeitsvertrags und die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb. Individualarbeitsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.2.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist.[1] Unter Rückgriff auf diese Rechtsprechung definiert § 611a Satz 1 BGB den Arbeitsvertrag wie folgt: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / 1 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Mit der Bestellung in sein Amt verpflichtet sich der Geschäftsführer, seine ganze Arbeitskraft zum Wohle der GmbH einzusetzen. In der Einpersonen-GmbH ist das kein Problem: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmt die Geschicke seiner GmbH allein. Er hat die Satzungs- und Vertragshoheit und kann neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer tun und lassen, was er ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Job Crafting / 4 Job Crafting als individueller Veränderungsprozess

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, Menschen zu einem bewussten Job Crafting-Prozess einzuladen – aus der Rolle als Führungskraft oder auch als Teil eines Coaching-Prozesses. Dieser gestaltet sich schematisch wie folgt: Im ersten Schritt geht es darum, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Rolle vorzunehmen. Es gilt, abgrenzbare Aufgabenpakete, Beziehungsmuster und zusätzlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebäudereiniger

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gebäudereiniger werden idR als > Arbeitnehmer der Gebäudereinigungsfirma tätig. Sind die bei einer Gebäudereinigung beschäftigten ArbN keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dauerhaft zugeordnet und werden sie auch nicht in einem bestimmten quantitative...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garage

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.4 Handlungen im außerdienstlichen (Privat-)Bereich

Wie ein Arbeitnehmer sein Privatleben einrichtet, geht den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Der Arbeitnehmer hat seine private Lebensführung nicht an den Interessen des Arbeitgebers auszurichten. Die Verpflichtungen des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber enden grundsätzlich dort, wo sein privater Bereich beginnt.[1] Nach § 241 Abs. 2 BGB ist jede Partei eines Arbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3 Gebührenarten

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren [1] vor, für die ein bestimmter Gegenstandswert gesetzlich definiert ist. Eine Zeitgebühr darf der Steuerberater hingegen grundsätzlich nur in bestimmten Fällen berechnen.[2] Daneben kennt die StBVV noch die Betragsrahmengebühr,[3] die jedoch von untergeordneter Bedeutung ist. Für alle diese Gebühren gilt der Grundsatz der Angemessenhei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.2 Gefahrenbeseitigung durch geeignete Mittel

Rz. 96 Liegt eine solche Gefahr vor, so muss der Unfallversicherungsträger zunächst prüfen, ob diese Gefahr durch andere geeignete Mittel als die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit beseitigt werden kann. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob das Wiederaufleben der Berufskrankheit oder die Verschlimmerung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4.3 Bestimmung des anzusetzenden Unternehmerlohns

Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt eine entscheidende Größe bei der Ableitung des nachhaltig erzielbaren Überschusses dar. Da es sich um eine rein kalkulatorische Größe handelt, existiert kein gesetzlich festgelegter Wert. Der Ansatz orientiert sich typischerweise an dem Gehalt eines vergleichbaren, nicht beteiligten Fremdgeschäftsführers, ist jedoch um verschiedene ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.4 Verfahren und Inhalt des Planes

Rz. 16 Der Bedarfsplan ist kontinuierlich fortzuschreiben (§ 4 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Er umfasst 4 Versorgungsebenen: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist den Beteiligten ein größerer gesetzlicher Gestaltungsspielraum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.2 Bemessungsbasis bei weniger als einem vollen Kalendermonat

Für die Fälle, in welchen im ersten Monat nach der Einstellung bzw. Änderung der individuellen Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung erfolgt, haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.4.2017 eine neue Nummer 3 als Protokollerklärung zu den Sätzen 2 und 3 eingefügt.[1] Mit dieser Protokollerklärung wird die Berechnung der unständigen Entgeltbestandteile für die Fälle ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat

Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderung zugrunde zu legen, wenn das die Entgeltfortzahlung auslösende Ereignis frühestens 1 Monat nach Begi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.3 Stundenweise Entgeltfortzahlung

Problematischer gestaltet sich die Berechnung bei einer stundenweisen Entgeltfortzahlung (z. B. bei notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit gem. § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD). Hier ist der Stundendurchschnitt wie folgt zu ermitteln: Die Summe der während des Berechnungszeitraums angefallenen unständigen Entgeltbestandteile ist auf 1 Kalendermonat umzurechnen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. 6 Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.2 Berechnungsschritte nach § 21 Sätze 2 und 3 TVöD

Im ersten Berechnungsschritt werden die in dem Berechnungszeitraum angefallenen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaftsdienstentgelte und Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD. Anders als nach § 24 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 2 Betrag bei ständigen Entgeltbestandteilen

Ständige Entgeltbestandteile wie das Tabellenentgelt (§ 15 TVöD) oder auch die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie fortlaufend gezahlt werden, und zwar in der Regel in festen Zeitintervallen (z. B. monatlich) und dass sie keinen täglichen Schwankungen der Arbeitsleistungen unterworfen sind. Die jeweiligen Bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD-V), Wechselschicht-, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstands...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 6 Andere Suchtmittel

Diese Ausführungen gelten grundsätzlich auch für den Missbrauch anderer Suchtmittel, wie z. B. anderer Drogen oder Medikamente. Arbeitgeber sollten vor diesem Hintergrund sensibilisiert sein für jegliche Anzeichen einer Suchterkrankung bzw. (substanzbezogenes und -bedingtes) Suchtverhalten. Selbstverständlich insbesondere hinsichtlich solchem Verhalten, was unmittelbar und m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit haben die Tarifvertragsparteien eine Kombination aus dem Entgeltausfall- und dem Referenzp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.4.1 Dauer

Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt grundsätzlich 5 Tage im Kalenderjahr, bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche ändert sich die Anzahl der Bildungsurlaubstage entsprechend. Es ist möglich, den Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammenzufassen. Der Anspruch der Auszubildenden beträgt 5 Tage während ihrer Berufsausbildung. Außerde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.4.1 Dauer

Die Bildungszeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung des Anspruchs auf 10 Arbeitstage erfolgen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder verringert sich der jeweilige Anspruch entsprechend.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 9 Lediglich ausnahmsweise darf eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB erfolgen. Das ist ausschließlich der Fall, wenn der ersatzlose Wegfall der unwirksamen Klausel oder die Anwendung dispositiven Rechts nicht sachgerecht wären.[1] Die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung wurde mittlerweile auch vom EuGH in den Fällen anerkannt, in denen der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unwirksamkeit

Rz. 3 Der fehlenden Einbeziehung gleichgestellt ist, dass einzelne Arbeitsvertragsklauseln nach §§ 305c, 307, 308 oder 309 BGB unwirksam sind. Nach Streichung des unwirksamen Teils einer Klausel kann der übrige Teil der Klausel u. U. weiterhin Bestand haben, sofern die Klausel teilbar ist. Die Teilbarkeit hängt davon ab, inwiefern die verbleibenden Regelungen noch verständli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechend höhere Vergütung. Der Beschäftigte wird nicht mehr nur in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Personalmarketi... / 1.3 Zielgruppenanalyse

In der heutigen, hochkompetitiven Arbeitswelt reicht es nicht mehr, allgemein und pauschal zu werben. Die Erwartungen an Arbeitgeber sind so vielfältig und differenziert wie die Talente selbst. Das bedeutet, Personalmarketing muss auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten werden, sowohl nach externen Merkmalen (z. B. Generationen, Berufsgruppen, Branchen) als auch nach inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.8 Beginn und Ende der Arbeitszeit am zugewiesenen Arbeitsplatz

Die Arbeitszeit beginnt und endet am jeweils zugewiesenen Arbeitsplatz. Absatz 8 nimmt eine Konkretisierung des tatsächlichen Beginns und Endes der zu berücksichtigenden Arbeitszeit vor. Da hier nicht die "Arbeitsstelle" sondern der jeweils zugewiesene "Arbeitsplatz" normiert ist, handelt es sich um eine kleinere Einheit, als beispielsweise der Begriff der "Arbeitsstelle" sug...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12 Regelmäßige Arbeitszeit (§ 12 DRK-TV)

2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit § 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine rege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.6 Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft

Der DRK-Tarifvertrag sieht in § 12 Abs. 6 die Möglichkeit der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit unter der Voraussetzung vor, dass der betreffende Mitarbeiter Arbeitsbereitschaft in dem geforderten Umfang leistet. § 12 Abs. 6 regelt die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 12 Stunden täglich und auf durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.9 Dienstreisen

Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt. Dienstreisen bzw. Dienstreisezeiten sind alle Zeiten, in denen der Mitarbeiter im Arbeitgeberinteresse außerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitsstelle unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr