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Steuerrechtliche Haftungsfallen für den Anwalt bei der B ... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Ulrike Fuldner
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Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt.

Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung stellen gewinnmindernde Betriebsausgaben dar. Der mitarbeitende Verwandte kann im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses sämtliche Werbungskosten abziehen. Mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von derzeit 1.230 EUR (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG) bleibt auf jeden Fall steuerfrei. Neben dem Gehalt darf der mitarbeitende Verwandte auch lohnende Gehalts-Extras erhalten (oft steuer- und abgabenfrei wie z. B. "Benzin-Gutscheine" als Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Im Betrieb verursachen diese Leistungen wie Benzin-Gutscheine also eine Gewinnminderung, beim Empfänger fließen sie unversteuert zu, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

 

Strenge Anforderungen an steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit Angehörigen

Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung stellen hohe Anforderungen an die Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen. Die Finanzverwaltung prüft diese sehr kritisch, vor allem wenn sich aus dem Rechtsgeschäft ein Steuervorteil ergibt oder ergeben könnte. Das Finanzamt wird dabei eine steuerliche Gesamtbetrachtung bei allen Vertragsbeteiligten vornehmen.[1]

Mitarbeitende Familienangehörige sind, wenn und soweit sie auf familienrechtlicher Grundlage Arbeitsleistungen im Geschäft des Ehepartners erbringen, in der Regel wegen Fehlens eines die persönliche Abhängigkeit begründenden Arbeitsvertrags keine Arbeitnehmer. Dies sch...

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