Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Betriebsrat: Aufgaben / 4.1 Sprechstunde

Nach § 39 BetrVG kann der Betriebsrat Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt mit diesem keine Einigung zustande, entscheidet nach § 39 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Einigungsstelle. Die Sprechstunden finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Zur Arbeitszeit zählen nicht die Pausen. Die Arbeitnehmer des Betriebs sind berechti...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entgegennahme der Beschwerde durch den Betriebsrat

Rz. 3 Nach § 85 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat als Organ für die Entgegennahme der Beschwerde zuständig. Mithin ist nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG im Regelfall der Betriebsratsvorsitzende, im Fall seiner Verhinderung der Stellvertreter, zur Entgegennahme der Beschwerde berufen. Allerdings kann gemäß § 28 BetrVG hierfür auch ein besonderer Beschwerdeausschuss gebildet werd...mehr

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Fair Pay ausrichten und pla... / 2 Wie geht man es an? Welche Schritte führen zum fairen Gehalt?

Die Einführung eines Fair Pay Systems passiert nicht über Nacht: Einerseits haben wir es mit einem Projekt zu tun, das potenziell dauerhaft Einfluss auf die Personalkosten eines Unternehmens hat. Andererseits "menschelt" es beim Thema Gehalt gewaltig, sowohl auf der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite. Die folgende Liste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von Prüffra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

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Fair Pay ausrichten und pla... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundfrage, was Fair Pay von Equal Pay unterscheidet, ist einfach beantwortet: Equal Pay konzentriert sich auf das Erreichen einer gleichen Bezahlung von gleichwertiger Arbeit – um somit eine Reduktion des Gender Pay Gap zu erreichen. Fair Pay fügt zum begrüßenswerten Prinzip von Equal Pay zwei weitere Elemente hinzu: Eine faire, bedarfsgerechte Gehaltskurve ink...mehr

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Direktionsrecht / 6 Außerdienstliches Verhalten und Weisungsrecht

Hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs und außerhalb der Arbeitszeit besteht grundsätzlich kein Weisungsrecht. Das Weisungsrecht ist Inhalt des Arbeitsverhältnisses, das grundsätzlich auf die Arbeitszeit und die Tätigkeit beschränkt ist. Etwas anderes kann dann gelten, wenn Beschäftigte sich in Arbeits- oder Rufbereitschaft halten müssen. In ein...mehr

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Direktionsrecht / 2 Billigkeitskontrolle

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht in den verschiedenen Gesetzen begrenzen das Direktions- oder Weisungsrecht. Eine Weisung entspricht dann billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Sachverhalts abgewogen hat und die beiderseitigen I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht / 4 Tarifvertrag und Weisungsrecht

Durch Tarifvertrag kann das Weisungsrecht erweitert werden, etwa dahin, dass der Arbeitgeber ermächtigt ist, in seinem Betrieb Kurzarbeit oder anderweitige Verkürzung der Arbeitszeit[1] mit entsprechenden Lohnminderungen einzuführen, um auf diese Weise Entlassungen zu vermeiden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushangpflichten / 2 Aushangpflichtige Vorschriften

Wegen der Vielzahl der Vorschriften ist eine vollständige Darstellung nicht möglich. Nachfolgend werden die in der Praxis wichtigsten Fälle mit den Normen wiedergegeben, aus denen sich die Aushangpflicht ergibt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 12 Abs. 5 AGG Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 16 Abs. 1 ArbZG Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG; Auszug), § 61b ArbGG, § 12 Abs. 5 ...mehr

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Fair Pay: Wie erkennt man, ... / 4 Warum die ETRL der Katalysator zu Fair Pay ist

Die Entgelttransparenzrichtlinie wird von Fair Pay als Chance und Orientierung verwendet, um faire Gehälter auf Basis der Anforderungen der EU zu gestalten. Für Fair Pay essenziell ist dabei der zentrale Artikel 4, der als Kriteriengruppen zur Bestimmung gleichwertiger (und damit gleich zu bezahlender) Arbeit Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen vor...mehr

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Projektmanagement im BGM / 3.3.2 Der Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen und ist i. d. R. eine Erweiterung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), der laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 4-mal im Jahr tagt: Mitglied/Vertretung der obersten Führungsebene (z. B. Betriebsleiter), Projektleitung, Personalleitung/Vertreter, Betriebs-/Personalrat/Vertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement im BGM / 3.6 Ressourcenplanung

Für die Aufgaben aus der Struktur- und Ablaufplanung müssen nun die notwendigen Ressourcen ermittelt, der Aufwand geschätzt und die Kosten dafür geplant werden. Es stellen sich die folgenden Fragen: Werden Räume benötigt? Welche Hilfsmittel/Materialien werden benötigt? Werden Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgabe freigestellt? Welches Budget steht dafür zur Verfügung? Werden...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.5 Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Definition: Verboten ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die nicht aus Erfordernissen der Beschäftigung erforderlich ist, also aus arbeitsfremden Gründen. Neben den im LkSG regelbeispielhaft genannten Diskriminierungskriterien der Abstammung, sozialen Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Zwangsarbeit und (moderne) Sklaverei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LkSG)

Definition: Zwangsarbeit wird verstanden als unfreiwillige Arbeitsleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe oder sonstiger Unterdrückung verlangt wird. Hierbei ist jedoch die Unfreiwilligkeit häufig schwer zu erkennen, so dass auf äußere Umstände abzustellen ist, wie sie im Rahmen der Risikoindikatoren dargestellt sind. Risikoindikatoren: Als "red flags" für Z...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 1 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Berichte über Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. Für Betriebe wird es daher immer wichtiger, sich präventiv mit den Herausforderungen in ihren Lieferketten zu befassen. Aber auch bei Kunden und Investoren steigt ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.2 Ankündigung der Auditierung

Überraschend und damit nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen sind allenfalls solche Klauseln, die jederzeit und ohne Ankündigung eine Auditierung zulassen. Auditierungsklauseln sollten Formulierungen enthalten, wonach das Audit zu den üblichen Geschäftszeiten und mit einer Vorankündigung mindestens eine Woche vor dem Termin stattzufinden hat. Die in der Literatur allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.3 Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

Definition: Das LkSG nennt als Regelbeispiele für die Missachtung von Arbeitsschutzanforderungen a) offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards hinsichtlich der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel oder die b) fehlende Eignung von Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung chemischer oder biologischer Stoffe oder gegen physikalische Einwirkungen. Ferner ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebsratslose Betriebe

Rz. 7 In Betrieben ohne amtierenden Betriebsrat beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG i. V. m. § 18 WahlO zum BetrVGi. V. m. § 3 Abs. 4 WahlO zum BetrVG. Rz. 8 Wird das Wahlergebnis im Betrieb an mehreren Orten ausgehängt, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des letzten Aushangs an. Bei Aushängen an verschiedenen Stellen...mehr

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Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

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Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

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Hybrides Arbeiten / 8.2 Desk-Sharing

Desk-Sharing mit Dockingstationen für den Laptop ermöglichen ein flexibles Arbeiten im gesamten Unternehmen. Es wird häufig auch in agilen Arbeitswelten/Open Space Offices gelebt. Unter Desk-Sharing wird ein Bürokonzept verstanden, bei dem sich mehrere Beschäftigte innerhalb einer Organisationseinheit des Arbeitgebers eine festgelegte Anzahl von Arbeitsplätzen teilen.[1] Oft...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 5.2 Information und Aufklärung

Rechtzeitig vor Beginn von Hitzeperioden oder konkreten Hitzewarnungen etwa des meteorologischen Dienstes kann eine Aufklärungs- und Informationskampagne gestartet werden. Plakate, Infomails, Angebote des werksärztlichen Dienstes (z. B. Hautkrebsscreening, Kreislaufprävention) oder betriebliche Angebote wie Lüfter, Getränke (Aufstellen von Wasserspendern) oder Schutzausrüstu...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 2.2 Arbeitswissenschaftliche Fakten und Reaktionspflicht (26, 30 und 35 Grad Celsius)

Der Arbeitgeber hat nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Zu den Arbeitsstätten gehören die Arbeitsräume. Das sind die Räume, in de...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.5 Sonstige relevante Mitbestimmungsrechte

Bei KI-Systemen, die Arbeitsaufträge verteilen, Kapazitäten steuern oder denjenigen Mitarbeitern Aufträge zuweisen, die für die Erledigung am besten qualifiziert sind, kommen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Arbeitszeit) und Nr. 3 (Mehrarbeit) BetrVG in Betracht. Konkret wäre dies beispielsweise die vollautomatisierte KI-gestützte Dienstplanerstellung, die etwa au...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4 Umsetzung der Klima-Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen bewertet und auf konkrete Umsetzungsschritte hin untersucht werden. Eine permanente Wirksamkeitskontrolle ist unerlässlich. Dabei ist die verantwortliche Person (Führungskraft) nach dem Arbeitsschutzgesetz auch für die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeu...mehr

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Mitarbeiterüberwachung / 1 Bereiche und Formen der Überwachung

Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere dem "Internet der Dinge", lass...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 1 Teilzeittätigkeit

Teilzeitarbeit mit geringerer täglicher Arbeitszeit Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten.[1] Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein ...mehr

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Urlaub: Erteilung / 3 Zusammenhängende Gewährung

§ 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren und zu nehmen ist. Dieser Grundsatz gilt zunächst einmal nur für den Urlaub des jeweils laufenden Urlaubsjahres. Von dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Erholungsurlaubs darf nach dem Gesetz nur dann abgewichen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 36 § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H gewährt Beschäftigten unter den oben genannten Voraussetzungen nur einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Vorschrift begründet jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zu ändern.[1] Allerdings haben die Tarifver...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3 Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit (Abs. 1)

3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.9 Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Rz. 29 Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 4 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 4 TV-H "im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten (...) Rechnung zu tragen." Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wurde neu in den TVöD/TV-L/TV-H aufgenommen, bringt...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.2 Verhältnis zu § 15 Abs. 4-7 BEEG

Rz. 9 Mütter und Väter können während der Elternzeit mit ihren Arbeitgebern nach § 15 Abs. 4–7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen eines besonderen Arbeitsvertrags vereinbaren, die die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht unterschreitet und 32 Stunden (für bis 31.8.2021 geborene Kinder: 30 Stunden) im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt.[1] Der Arbeitnehmer ha...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.5 Antrag

Rz. 20 § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H setzt einen Antrag des Beschäftigten voraus. Der Antrag ist – anders als beim allgemeinen Teilzeitanspruch und beim Anspruch auf Brückenteilzeit, bei denen seit 1.1.2019 nach §§ 8 Abs. 2, 9a Abs. 3 TzBfG Textform erforderlich ist – formfrei möglich. Das Verringerungsverlangen ist eine auf die Änderung des Arbeitsver...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung

Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen. Der i...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 6 Bevorzugte Berücksichtigung für Vollzeitstellen (Abs. 3)

Rz. 39 Nach § 11 Abs. 3 TVöD/§ 11 Abs. 3 TV-L/§ 11 Abs. 3 TV-H sollen Beschäftigte, mit denen auf ihren Wunsch anstelle der früheren Vollzeitbeschäftigung eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung und im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.7 Kein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers

Rz. 26 Nach dem Wortlauf von § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H "soll" bei Vorliegen der Voraussetzungen eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden. Mit dieser Gestaltung haben die Tarifvertragsparteien des TVöD/TV-L/TV-H – wie bereits bei § 15b BAT – das von ihnen gewollte Regel-/Ausnahmeverhältnis herausgestellt. Liegen d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte u...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.2 Betreuung oder Pflege eines Kindes

Rz. 13 Der/die Beschäftigte muss nach § 11 Abs. 1a TVöD/ § 11 Abs. 1a TV-L/ § 11 Abs. 1a TV-H zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen oder pflegen. Hinweis Der Teilzeitanspruch besteht nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.[1] Es ist lediglich erforderlich, dass der Antrag auf Verringerung der Arbeitszei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.2 Verlängerung der Befristung

Rz. 31 Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung muss sich der Arbeitgeber auf das Verlangen einlassen.[1] Wird ein Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 3 TV-L/ § 11...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.8 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 27 Ob ein vom Arbeitgeber behaupteter gewichtiger Grund tatsächlich besteht, ist von den Arbeitsgerichten nicht ungeprüft hinzunehmen. Für die Prüfung ist das vom BAG zu den "betrieblichen" Ablehnungsgründen i. S. v. § 8 TzBfG entwickelte 3-stufige Prüfschema auch hier anzuwenden.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist es ebenso auf Verringerungsansprüche anzuwenden, die...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4 Betreuung oder Pflege

Rz. 16 Das "Kind" bzw. der "sonstige Angehörige" muss vom Beschäftigten tatsächlich betreut oder gepflegt werden. 3.4.1 Tatsächliche Betreuung Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10 Umfang und Dauer der Teilzeitbeschäftigung

3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeits...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 7 Grundsätzlich können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht steuerfrei mit bürgerlicher Kleidung einkleiden

Selbst wenn Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern das Tragen besonderer Kleidung während der Arbeit verlangen, können diese die hierauf entfallenden Aufwendungen für die Reinigung nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen als Dienstkleidung verlangt.[1] Dieses Urteil liegt im Einklang mit der bis dahin zu dieser Frage er...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2 Verhältnis zu gesetzlichen Teilzeitvorschriften

Rz. 5 § 11 TVöD/ § 11 TV-L/ § 11 TV-H regeln die Teilzeitbeschäftigung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht abschließend. Die gesetzlich begründeten Verringerungsansprüche hindern die Tarifvertragsparteien nicht, hiervon abgekoppelt einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit zu begründen und den Inhalt dieses Anspruchs im Einzelnen ausz...mehr