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Hitze am Arbeitsplatz: Was konkret zu tun ist / 4.2 Belastungsreduzierung

Prof. Dr. Rupert Felder
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Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden.

Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannten Vorschläge geht von Sonnenschutz über Ventilatoren bis hin zu "Arbeitszeitverlagerung" und "zusätzlichen Entwärmungsphasen". Damit sind Verlegung der Arbeitszeiten und Ruhensphasen abstrakt in der Arbeitsstättenrichtlinie enthalten. Im Zweifel ist die konkrete Umsetzung mit dem Betriebsrat und seinen Mitbestimmungsrechten zu regeln.

Eine Belastungsreduzierung kann sich durch Klimaanlagen/Klimatisierung der Räume ergeben. Das setzt ein geeignetes Gebäude, ortsfeste Arbeitsplätze und eine entsprechende Energieversorgung voraus. Die Hitzereduzierung durch Klimatisierung verursacht auf der anderen Seite Energiekosten und ist für große Fabrikhallen eher ungeeignet, da Energieeinsatz und Wirkung nicht im Verhältnis stehen. Auch für Arbeitsplätze unter freiem Himmel oder bewegliche Arbeitsplätze (z. B. Postbote) scheiden solche technischen Lösungen eher aus. In Fahrzeugen (Lkw-Fahrtätigkeit und andere anteilige Fahrtätigkeit) sind Klimaanlagen Standard.

Belastungsreduzierung ergibt sich auch durch eine angepasste Schutzausrüstung (Persönliche Schutzausrüstung – PSA) in Betracht. Spezielle Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Sonnenschutz durch Schirme (etwa auf Baustellen) reduziert die Sonneneinstrahlung. Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch die in den Medien diskutierte "Sonnencreme", die der Arbeitgeber stellen muss. Soweit diese zur Reduzierung der Strahlungswirkung notwendig ist, weil keine andere Reduzierungsm...

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