Rz. 1

Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Industrie 4.0 und ein praxisgerechtes Arbeitsrecht 4.0 als bereits altbekannte Debatte mit neuem Namen "4.0" kritisiert. Dies wird dem Thema indes nicht gerecht.

Richtig ist, dass sich Fragen der Digitalisierung auch im Arbeitsrecht bereits seit dem Ende des 20. Jahrhunderts stellen und damit an sich nicht neu sind. Die Digitalisierung ist aber kein statisches Phänomen, sondern führt durch seine schnelllebige Entwicklung zu immer neuen Friktionen zwischen Recht und Praxis. Digitalisierung heute unterscheidet sich immens von der Digitalisierung Ende der 1990er Jahre oder zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Mitarbeiter nutzen heute Computer nicht mehr nur anstatt sonstiger analoger Hilfsmittel. Vielmehr führt die Digitalisierung neben der Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen zu einer neuen Form des Wissenstransfers. Mitarbeiter tauschen sich in sozialen Netzwerken aus, künstliche Intelligenz wird immer stärker ein Teil der Arbeitswelt und kollaboratives Arbeiten rund um den Globus ist längst Realität.

 

Rz. 2

Die Konflikte zwischen dem sich nur langsam angepassten, weitgehend statischen Recht und der sich ständig wandelnden Praxis führen zu zahlreichen Spannungsfeldern. Die Bundesregierung hat sich in der 18. Legislaturperiode der Diskussion mit ihrem Grünbuch "Arbeiten 4.0" angenommen und mit ihrem 2016 folgenden Weißbuch "Arbeiten 4.0" einen ersten Versuch der Bündelung und Konkretisierung von notwendigen Anpassungen des aktuellen Arbeitsrechts unternommen (abrufbar auf der Seite des BMAS, www.bmas.de; Stellungnahmen und aktuelle Beiträge zum Dialogprozess auch unter www.arbeitenviernull.de). Seitdem sind einige Jahre vergangen, in denen Reformen insbesondere im Bereich der Weiterbildung stattgefunden haben, andere Themenfelder aber weiterhin einen gesetzlichen Handlungsbedarf aufweisen. Die COVID-19-Pandemie hat die Bereitschaft, neue digitale Arbeitsformen zu nutzen, begünstigt. Durch pandemiebedingter notwendiger Kontaktreduzierungen hat sich insbesondere ein Wandel hinsichtlich der Präsenzkultur und der mobilen Arbeit ergeben.

 

Rz. 3

Die zunehmende Digitalisierung und immer neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ermöglichen bereits heute eine zeitliche sowie räumliche Freiheit, die im letzten Jahrhundert noch nicht vorstellbar war. Agiles Projektmanagement ist nicht nur aus der IT-Branche nicht mehr wegzudenken, sondern hat mittlerweile auch Einzug in den tendenziell hierarchisch geprägten Öffentlichen Dienst gefunden. Egal ob "Scrum", "Kanban" oder sonstige Formen der agilen Organisation, allen gemeinsam ist ein stark auf Eigenmotivation und Selbstbestimmung der Arbeitnehmer setzender Ansatz, der grundsätzlich durch flache Hierarchien implementiert wird. Die Optimierung der Arbeitsbedingungen des durch die Digitalisierung wachsenden Kreises an Wissensarbeitern, deren Tätigkeit sich durch eine starke Autonomie sowie Komplexität und Neuartigkeit der Aufgabenbewältigung auszeichnet, erhält bereits seit den letzten Jahrzehnten unter Ökonomen, Arbeitspsychologen und Soziologen besondere Aufmerksamkeit. Auch die Arbeitsrechtswissenschaft beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Entgrenzung der Arbeit, insbesondere der Flexibilisierung der Arbeitszeit (dazu § 80 Rdn 1 ff.) sowie der damit eng verbundenen Flexibilisierung des Arbeitsortes (dazu § 81 Rdn 1 ff.). Der Begriff des Wissensarbeiters wird in der Rechtswissenschaft allerdings bisher nur stiefmütterlich behandelt und bleibt zunächst ein rechtlich bedeutungsloses Novum des Arbeitsrechts (hierzu Pickenhahn, Unionsrechtliche Gestaltungsspielräume für die Arbeitszeit von Wissensarbeitern, 2021).

Zwar hinterfragen juristische Fachbeiträge vermehrt die traditionelle Abstufung des Schutzniveaus innerhalb des Kreises der Beschäftigten, konkrete Reformvorschläge begnügen sich jedoch weitgehend mit einer einkommensabhängigen Differenzierung des Arbeitnehmerschutzniveaus (dazu noch unter § 80 Rdn 18 ff.).

 

Rz. 4

Die Digitalisierung hat neben einer steigenden Autonomie der Arbeitnehmer auch neue Formen der Beschäftigung durch die Auslagerung von bestimmten Arbeiten über Internetplattformen möglich gemacht. Auch wenn die rechtstatsächlichen Erkenntnisse über Zahlen, Umsatz oder Beschäftigungsdauer zur "On Demand Economy" sowie dem "Crowdworking" bisher schmal sind, ist ein immenses Wachstum der Mitgliederzahlen (s. Däubler/Klebe, NZA 2015, 1032, 1033 f.) sowie des Umsatzvolumens von entsprechenden Internetplattformen zu verzeichnen (zur rechtlichen Einordnung § 82 Rdn 1 ff., 5 ff.).

 

Rz. 5

Neben der Entgrenzung der Arbeit gehen mit der Digitalisierung immer neue Möglichkeiten der d...

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