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Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eingefügte § 611a BGB nicht zu einer rechtssichereren Handhabung beigetragen hat (zur Einführung des § 611a BGB ausführlich nebst Lösungsansätzen zur praktischen Handhabung und Checklisten s. Henssler/Krülls/Pickenhahn, in: Henssler/Grau, Arbeitnehmerüberlassung, Soloselbstständige und Werkverträge, 2022, § 3).

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