Rz. 63
Auch der Teilzeitanspruch während der Elternzeit kann im einstweiligen Rechtsschutz durch Leistungsverfügung nach den vorstehend beschriebenen Kriterien geltend gemacht werden (vgl. LAG Hessen v. 18.5.2015 – 16 SaGa 376/15, juris).
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