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Trotz Auslaufens der Förderung der BA ist die Altersteilzeit aufgrund des angestiegenen Rentenalters und des demografischen Wandels ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument. Neben der Steuerfreiheit des Aufstockungsbeitrags bleibt ebenso die sozialversicherungsrechtliche Privilegierung zusätzlicher RV-Beiträge, was – neben den vielfältigen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit – künftig weiterhin einen Anreiz für die Begründung von Altersteilzeit darstellen kann, bestehen. Daneben sehen zahlreiche Tarifverträge neben einem grundsätzlichen Anspruch für einen bestimmten Prozentsatz der Beschäftigten eines Betriebes auch erhöhte Arbeitgeberleistungen vor. Seit dem Auslaufen der bisherigen Förderung der Altersteilzeit durch die BA obliegt es daher insb. den Tarifvertragsparteien, Lösungen für den gleitenden Übergang älterer Mitarbeiter in die Rente zu kreieren, dadurch eine ausgewogene Altersstruktur zu erhalten oder zu schaffen, Arbeitsplätze für Berufseinsteiger freizumachen und gleichzeitig den Wissenstransfer zwischen unterschiedlichen Generationen im Betrieb zu ermöglichen.

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