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Arbeitszeit













Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Höhe des Mutterschutzlohns bei Saisonarbeit

§ 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung nach einer aktuellen Entscheidung des BAG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass zur Ermittlung des als Mutterschutzlohn zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen zwölfmonatigen Referenzzeitraum abzustellen ist. Entsprechendes kann in derartigen Fällen für den Referenzzeitraum zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG gelten.


Arbeitszeitdimensionen

Der Begriff der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz

Gerade vor dem Hintergrund der gesetzlich erforderlichen Arbeitszeiterfassung und immer fortschreitenden Formen mobiler Arbeit gerät der Begriff „Arbeitszeit“ wieder vermehrt in den Fokus. Als problematisch kann es sich erweisen, dass es in juristischer Hinsicht verschiedene Deutungsweisen gibt, die zu rechtlich unterschiedlichen Ergebnissen führen. Diese Differenzierung muss in der Diskussion um die „Arbeitszeit“ strenge Beachtung finden. In diesem Beitrag wird schwerpunktmäßig der Begriff der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erläutert, der einen wesentlichen Ansatzpunkt im arbeitsschutzrechtlichen Kontext aufweist.







Arbeitszeit

Kein Anspruch auf Freistellung von ungünstigen Arbeitszeiten wegen Kinderbetreuung

Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf Kinderbetreuung Rücksicht nehmen. Dem können jedoch betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine alleinerziehende Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber andere Beschäftigte für die ungünstigen Schichten einteilt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.







Moderne Arbeitswelt

Workation – Spaßfaktor für privilegierte Beschäftigte?

Im Urlaub die ein oder andere berufliche E-Mail bearbeiten, an einem Meeting teilnehmen und zwischendurch im Meer schwimmen gehen? Mit Workation ist das möglich und wird für Beschäftigte immer attraktiver, da Urlaubstage eingespart werden können und zugleich der Stress aufgrund des übervollen Postfachs am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub ausbleibt. Doch welche gesundheitlichen Aspekte sind dabei zu beachten?






Mehr Flexibilisierung

BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021: Arbeitszeiten haben sich während der Pandemie verändert

Während der Corona-Pandemie hat sich für viele Beschäftigte in Deutschland die Länge der Arbeitszeit verändert. Dies ist ein Ergebnis der aktuell erschienenen BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021. Bei immerhin 26 Prozent der Beschäftigten hat sich die Arbeitszeit dabei zumindest vorübergehend verlängert, nur für 19 Prozent verkürzt. Aber auch hinsichtlich der Arbeitszeitlage und der Flexibilisierung der Arbeitszeit hatte die Pandemiezeit laut Umfrage keinen geringen Einfluss.



Studie

4-Tage-Woche: Gesundheitliche Vorteile nicht nur Wunschdenken?

In Island ist die 4-Tage-Arbeitswoche bereits fest gesetzlich verankert. Eine aktuelle Studie zeigt, dass sich auch in Deutschland über 80 Prozent der Beschäftigten in Vollzeit für eine 4-Tage-Woche aussprechen. Ihre Befürworter erhoffen sich unter anderem erhebliche positive Effekte für die Gesundheit der Beschäftigten. In Großbritannien zeigte sich in einer groß angelegten Studie, dass positive gesundheitliche Effekte anscheinend durchaus realistisch sind.











Work-Life-Balance

Jetzt: Vier-Tage-Woche in Behörden!

Die Probleme im öffentlichen Dienst sind gewaltig. Die Flüchtlingskrise setzt Kommunen massiv unter Druck. Die schleppende Digitalisierung in der Verwaltung ärgert nicht nur Bürger, sondern bedeutet für die Beschäftigten vor allem Mehrarbeit. Und dann ist da der herrschende Fachkräftemangel, der alles verschlimmert. In diese Situation fällt die Berichterstattung über zwei scheinbar vollkommen unabhängige Themen: Tarifverhandlungen und Viertagewoche. Kann deren Kombination ein Ausweg sein?






Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Was rechtfertigt ein Auskunftsverlangen der Arbeitsschutzbehörde?

Für ein Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 4 ArbZG ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Aufsichtsbehörde einen berechtigten Anlass hat zu prüfen, ob ein Arbeitgeber die Arbeitszeitvorschriften einhält. Dazu muss ein konkreter Verstoß gegen Bestimmungen des ArbZG weder bereits feststehen noch ein konkreter Verdacht eines Gesetzesverstoßes gegeben sein. Das hat das OVG Sachsen-Anhalt entschieden.



Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz - Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ umschreibt immer noch treffend die klare Abgrenzung zwischen Frei- und Arbeitszeit, die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet wird. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein setzt nun auch klare Grenzen, was die - u.a. digitale - Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit angeht.