Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Gehaltszuschläge in Sondersituationen (Mehreinsatz usw); Reduzierung der Arbeitszeit

Tz. 441 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In betrieblichen Sondersituationen ist es denkbar, eine Gehaltsanpassung an neue Gegebenheiten vorzunehmen. Wird ein höherer Arbeitseinsatz des Ges-GF durch Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes oder einer neuen Filiale erforderlich, kann dem durch einen Gehaltszuschlag begegnet werden. Die vorgetragenen Gründe für einen solchen Zuschlag mü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung können auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Ges zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexiges"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet werden. Zu prüfen ist, ob solche Zeitwertkonten auch bei beherrschenden Ges-GF zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenvergütungen an den Ges-GF einer Kap-Ges idR zu vGA; s Urt des BFH v 19.03.1997, BStBl II 1997, 577; s Urt des BFH v 27.03.2001, BStBl II 2001, 655, und v 14.07.2004, BFH/NV 2005, 247; s H 8.5 IV "Überstundenvergütungen" KStH 2015. Nach Auff des BFH ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Essen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die tägliche Nahrungsaufnahme gehört – auch während der Arbeitszeit – zur steuerlich durch den > Grundfreibetrag berücksichtigten privaten > Lebensführung. Das schließt Aufwendungen für Geräte ein, die der Zubereitung oder dem Aufwärmen von Mahlzeiten dienen (zB eine Mikrowelle). Zu Einzelheiten > Beköstigung am Arbeitsort, > Bewirtung, > Getränke,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rufbereitschaft

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Bereitschaftsdienst. Wird Rufbereitschaft in den nach § 3b EStG begünstigten Zeiten (> Lohnzuschläge Rz 58 ff) geleistet, bemisst sich die Steuerbefreiung von Zuschlägen nach dem > Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, auch wenn neben den Zuschlägen für die Rufbereitschaft kein Anspruch auf > Grundlohn besteht (BFH 284, 367 = BStBl 2024 II...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Druckereigewerbe

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Antrittsgebühren nach dem seinerzeit bestehenden MTV für das Zeitungsverlagsgewerbe (NI) waren nach § 3b EStG steuerfrei (BFH 75, 305 = BStBl 1962 III, 376). An Packer gezahlte Antrittsgebühren waren keine tariflichen Zuschläge (BFH 87, 321 = BStBl 1967 III, 117). Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Sonderentschädigung für ungünstigen Arbeit...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaffee

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Stellt der ArbG Betriebsangehörigen während der Arbeitszeit unentgeltlich Kaffee, Tee oder ähnliche Heißgetränke respektive Erfrischungen zum sofortigen Verzehr am Arbeitsplatz zur Verfügung, so handelt es sich um eine steuerfreie Aufmerksamkeit (> R 19.6 Abs 2 LStR). > Mahlzeiten und > Sachbezüge Rz 70 Verpflegung . Überlässt zB eine Kaffeerösterei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.6 Herabsetzung der Aktivbezüge als Sonderfall der "Überversorgung"

Tz. 589 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Zusammenhang mit der stlichen Prüfung bei Pensionszusagen (1. oder 2. Stufe) stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die Aktivbezüge herabgesetzt werden. Eine solche Herabsetzung kann sich wegen einem Wechsel des Beschäftigungsgrades (zB der Ges-GF arbeitet nur noch halbtags) oder auf Grund einer finanziellen Krisensituation der K...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH (zum Bsp s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478; v 19.05.1998, BStBl II 1998, 689; und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mind zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten > Arbeitnehmer sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Abgrenzungsfragen

Tz. 786 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die in Tz 785 genannten BFH-Urt dürfen nicht so missverstanden werden, dass nunmehr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie Überstundenvergütungen wieder generell anerkannt werden könnten. Nach wie vor führen solche Zuschläge zu vGA; es kann auch nicht in jedem Sachverhalt ein Ausnahmetatbestand angenommen werden. So sieht das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.3 Wesentlicher Teil der Beschäftigung

Nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss ein wesentlicher Teil der Beschäftigung im Wohnstaat ausgeübt werden. Für die Prüfung werden die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Dann wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. Ergibt sich aus der Gesamtbewertung ein Anteil von weniger als 25 % der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.2 Unbedeutende Tätigkeiten

Bei der Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften werden Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die als unbedeutende Tätigkeiten angesehen werden. Dies sind Tätigkeiten die weniger als 5 % der Vergütung oder weniger als 5 % der Arbeitszeit umfassen. Praxis-Beispiel Unbedeutende Tätigkeiten Ein Arbeitnehmer arbeitet für ein französisches Unternehmen in Deutschland. Jede Woch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.3 Umsetzung der Mitbestimmung – Mustertext einer Betriebsvereinbarung

Es empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 77 BetrVG im Rahmen der der Mitbestimmung unterliegenden Aspekte. Auch und gerade um der Situation gerecht zu werden, dass verschieden "starke" Mitgestaltungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang wirken können.[1] Hier ein Mustertext einer solchen Betriebsvereinbarun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.2 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist nicht durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 10 Ist das Fehlen der ELStAM nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, enthält § 39c Abs. 1 S. 2–5 EStG ein besonderes Verfahren zum Einbehalt der LSt. Ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers liegt zum einen vor, wenn die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abgerufen werden können. Dies kann bspw. durch technische Schwierigkeiten bei Anforderung und A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen des Annahmeverzugs

Rz. 20 Nach Satz 1 erhält der Dienstverpflichtete einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Nach dem Lohnausfallprinzip ist die Vergütung zu zahlen, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte.[1] Hinzu kommen können Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Nichtzahlung der Vergütung im Zeitraum des Annahmeverzugs, namentlich auch Verzugszinsen. Zudem kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 5 Studie zu Frauen in der Rechtsbranche

Wie geht es eigentlich den Frauen in der Rechtsbranche? Wie beurteilen Juristinnen, die vor allem als Anwältinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie Verwaltungs- und Unternehmensjuristinnen arbeiten, ihre berufliche Situation? Welche Erfahrungen haben sie gemacht, wo sehen sie Schwierigkeiten und was wünschen sie sich von ihrem Beruf? Diese Fragen hat eine internationale ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Nichtannahme

Rz. 17 Unter Nichtannahme ist jedes Verhalten zu verstehen, das den Erfüllungseintritt verhindert.[1] Es handelt sich weder um eine geschäftsähnliche Handlung noch um einen ablehnenden Realakt. Eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung ist daher nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr die "nackte Tatsache der Nichtannahme der angebotenen Leistung".[2] Unerheblich is...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.14 Schwarzarbeitsbekämpfung

Gesetzestitel: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.19 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentlich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 4.6 Plattformarbeit

Gesetzestitel: Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Strukturausgleich / 6 Teilzeitbeschäftigung (§ 12 Abs. 4)

Die in den Strukturausgleichstabellen aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional besser gestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TV-L enthaltenen Regelung. Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.2 Zeitpunkt, Ort, Verdienstausfall

Rz. 104 Gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG findet auch im vereinfachten Verfahren die Wahlversammlung grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Ausschlaggebend ist nicht die individuelle Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer, sondern die betriebliche Arbeitszeit. Kein Arbeitnehmer kann verlangen,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.5 Rechtliche Stellung der Mitglieder des Wahlvorstands

Rz. 32 Das Amt des Wahlvorstands ist ein Ehrenamt und damit unentgeltlich zu führen. Während ihrer Tätigkeit behalten die betriebsangehörigen Mitglieder des Wahlvorstands ihren Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt, auch, wenn sie ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen können. Sie sind so zu stellen, wie sie gestanden hätten, wenn sie d...mehr

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Strukturausgleich / 1 Funktion des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Länder)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12.10.2006. Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um eine Besitzstandsregelung im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, insbesondere im Hinblick auf noch a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Strukturausgleich / 8 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 31. Oktober 2006 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i.d.R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30 Sat...mehr

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 37 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

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Arbeitskleidung / 7.1 Umkleide- und Wegezeiten, Duschzeiten

Vielfach stellt sich in der Praxis die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu bewerten und zu vergüten sind. Hinweis Im früheren Tarifrecht unter dem BAT begann die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle. Verlangte ein Arbeitgeber, dass z. B. aus hygienischen Gründen in einem bestimmten Raum die Kleidung zu wechseln war (etwa Umkleideraum i...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 9 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Ort und Zeit

Rz. 9 Die Sitzungen der KJAV haben grundsätzlich während der Arbeitszeit im Konzern stattzufinden. Bei der genauen Festlegung von Ort und Zeit ist auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Konzernarbeitgeber ist, ebenso wie der KBR, von den Sitzungen zu verständigen. Nach § 73b Abs. 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 und 3 BetrVG können Sitzungen der KJAV auch mitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 2 Einkunftsarten aus Schwarzarbeit

Die Einnahmen und Einkünfte aus Schwarzarbeit werden nach dem Bekanntwerden zunächst einer Einkunftsart zugeordnet. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze. Ob ein Schwarzarbeiter im steuerrechtlichen Sinne selbstständig oder nicht selbstständig tätig wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z. B. ob mit dem Auftraggeber ein Arbeitsvertrag abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Ort und Zeit

Rz. 8 Die Sitzungen der GesJAV haben grundsätzlich während der Arbeitszeit im Unternehmen stattzufinden. Bei der genauen Festlegung von Ort und Zeit ist auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist, ebenso wie der GesBR, von den Sitzungen zu verständigen (§ 73 Abs. 2 i. V. m. § 30 Satz 3 BetrVG). Nach § 73 Abs. 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 und 3 B...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.9 Zusammenfassendes Ergebnis

Zusammenfassend ist zum Thema "Kettenarbeitsverhältnisse" festzuhalten: Schließt ein Arbeitgeber mehrfach hintereinander mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge, so läuft er vor allem bei Vorliegen des jeweils gleichartigen sachlichen Grunds, wie z. B. der Vertretung eines jeweils anderen Beschäftigten, früher oder später Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis unbe...mehr