Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.3 Die Wahl und Aufgaben nach der Wahl

Rz. 52 Die Wahl des Betriebsrats findet in dem einstufigen vereinfachten Wahlverfahren auf einer Wahlversammlung statt. Der Begriff wurde eigens für das vereinfachte Wahlverfahren neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt (s. § 14a, § 17a BetrVG). Über die Wahlversammlung selbst gibt es nur wenige Bestimmungen. Zeitpunkt und Ort der Wahlversammlung, Verdienstausfall Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.10 Erholungsurlaub (§ 50a BT-S)

§ 50a BT-S sieht vor, dass sich der tarifliche Anspruch auf Erholungsurlaub bei Beschäftigten, die Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung nach § 44 BT-S haben, ab dem Kalenderjahr 2021 um einen zusätzlichen Arbeitstag und ab dem Kalenderjahr 2022 um einen weiteren zusätzlichen Arbeitstag (unter Zugrundelegung einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage) erhö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.9 Dienstreisen (§ 50 Abs. 2 BT-S)

§ 50 Abs. 2 BT-S sieht vor, dass bei Dienstreisen grundsätzlich nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Für jeden Tag der Dienstreise wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, sofern diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.3 Regelungen für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 (§ 45 BT-S)

Eine sparkassenspezifische Sonderregelung für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 ist in § 45 BT-Senthalten. Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 verbleiben zwar grundsätzlich im Geltungsbereich des TVöD, einzelarbeitsvertraglich können für diese Beschäftigten jedoch vom Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Entgelt und zur Arbeitszeit getroffen werden. Abweichende Regelungen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.4 Führungskräfte in Sparkassen

Bei den Tätigkeitsmerkmalen für Führungskräfte in Sparkassen wird zwischen Gruppen-, Geschäftsstellen- und Abteilungsleitern unterschieden. Die Tätigkeitsmerkmale für Abteilungsleiter finden auch auf Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten Anwendung. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass in Sparkassen auf dieser Hierarchieebene z. T. unterschied...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Wahl ist wie im regulären Wahlverfahren zu ermitteln. Die Bestellung des Wahlvorstands Die Betriebsratswahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Die Berufung oder Wahl in den Wahlvorstand muss für ihre Wirksamkeit vom Arbeitnehmer angenommen werden. Formvorschriften bestehen dafür nicht, eine schriftliche Erklärung empfiehlt sich dennoch. Das A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Die erste Sitzung des Wahlvorstands

Rz. 28 Ist der Wahlvorstand ordnungsgemäß bestellt, hat der Vorsitzende diesen ohne Zeitaufschub, unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) – zu einer ersten Sitzung einzuladen. Dem Vorsitzenden obliegen zudem die Leitung der Sitzung sowie die Vertretung des Wahlvorstands nach außen. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben (§ 1 Abs. 2 WO ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Rz. 34 Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag

Rz. 51 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Auch im vereinfachten Wahlverfahren kommt dem Erlass des Wahlausschreibens besondere Bedeutung zu. Mit ihm gilt die Betriebsratswahl als eingeleitet (§ 36 Abs. 2 WO BetrVG). Für den Erlass des Wahlausschreibens gibt es nur wenige Vorschriften. Vor allem ist (neben dem Inhalt) festgelegt, dass der Wahlvorstand das Wahlauss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.7.2 Überstundenpauschale

Vereinbart ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes mit seinen Beschäftigten, dass vorübergehend für die Bezahlung der Überstunden eine Pauschale gezahlt wird, obwohl der anzuwendende Tarifvertrag eine Pauschalierung nicht vorsieht[1] und der fehlende Rechtsgrund dem Arbeitgeber und den Beschäftigten bekannt ist, so kann kein Anspruch aus betrieblicher Übung auf Fortzahlung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.2 Die erste Wahlversammlung

Rz. 55 Die erste Wahlversammlung dient zur nahezu umfassenden Vorbereitung der eigentlichen Betriebsratswahl. Zeitpunkt und Ort der Wahlversammlung, Verdienstausfall Die (erste) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands findet wie die (einzige) Wahlversammlung im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 5.4 Besonderer Vertrauensschutz

Ein besonderer Vertrauensschutz nach Treu und Glauben kann gegeben sein, wenn die Nichtigkeitsfolgen für die Beschäftigten zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würden.[1] Im Fall eines besonderen Vertrauensschutzes kann eine betriebliche Übung im öffentlichen Dienst auch ohne Einhaltung der Schriftform entstehen. Voraussetzung ist, dass zu der regelmäßig wiederho...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitsversäumnisse

Rz. 10 Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG berechtigt das Versäumnis von Arbeitszeit, das zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG erforderlich ist, den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Arbeitnehmer in den genannten Funktionen ihre Au...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verdienständerungen (§ 21 Abs. 4)

Rz. 19 Das Referenzprinzip wird gem. § 21 Abs. 4 insofern korrigiert, als gewisse Verdienständerungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, Berücksichtigung finden. Dies ergibt sich aus dem Zweck der §§ 18 ff. MuSchG, Einkommensnachteile aufgrund des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfrist auszugleichen.[1] Die Frau soll weder besser noch schle...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / 3 Beispiele aus der Praxis

Meist werden arbeitsvertragliche Einheitsregelungen bei Zusatzvereinbarungen verwendet, etwa bei Kfz-Überlassungsverträgen, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung, Bonus- oder Tantiemeregelungen sowie Dienstreisevereinbarungen. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber auch Bestandteile von Einheitsregelungen, etwa zu den Themen Urlaub, zusätzlichen Vergütun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung

Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanwei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / 5 Änderung der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung

Da die arbeitsvertragliche Einheitsregelung ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, kann sie auch nur nach den allgemeinen Vertragsgrundsätzen geändert werden. Dies geschieht durch eine einvernehmliche Änderungsvereinbarung oder durch eine Änderungskündigung, die die Regelung unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist beenden soll und gleichzeitig anbiete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Verwendung arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Entscheidung, ob Arbeitsbedingungen individuell oder durch eine Einheitsregelung vereinbart werden, liegt allein beim Arbeitgeber. Die Inhalte des Vertrags, ob individuell ausgehandelt oder einheitlich vereinbart, können mitbestimmungspflichtig sein, wenn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.2 Online-Besprechung einschl. ASA-Sitzung

Die typischen Beratungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz[1] wie die Planung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen, die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, die Vorauswahl von Körperschutzmitteln, arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygieni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 1 Einführung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt. Der Inhalt ergibt sich hingegen maßgeblich aus Art. 3 Abs. 1 GG.[1] Zu seinem wesentlichen Inhalt gehört die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber ist hierbei ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.3 Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 322 Eine Vertragsverlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des BAG außerdem voraus, dass nur der Beendigungszeitpunkt verändert wird, die übrigen Vertragsbedingungen aber unverändert bleiben. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.4 Änderung anderer Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 114 Umstritten ist, ob anlässlich der Hinausschiebensvereinbarung andere Arbeitsbedingungen als die Vertragslaufzeit, z. B. Umfang der Arbeitszeit, Entgelt o. ä., geändert werden dürfen[1] oder ob dies der Annahme einer Hinausschiebensvereinbarung i. S. v. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI ebenso entgegensteht wie die Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen einer Vertragsverlänger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.4 Vertragslaufzeit

Rz. 318 Die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Es kann auch eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Für die Dauer der Vertragslaufzeit sind der vereinbarte Beginn und das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend. Auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es für die Berechnung der Befristungsdauer n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.7 Teilzeitberufsausbildung

Rz. 35 Auch die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Seit 1.1.2020 ist diese Möglichkeit im Vergleich zur vorherigen Regelung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG a. F.) nunmehr in § 7a BBiG deutlich erweitert und näher geregelt worden. Anstelle der bisherigen Ausnahmelösung ist dies nun für alle eine mögliche Gestaltungsoption. Das bisher nachzuweisende berechtigte Int...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.1 Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten

Rz. 145 Voraussetzungen Nach der Rechtsprechung des BVerfG umfasst die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunk- und Fernsehanstalten, frei von fremdem, insbesondere staatlichem Einfluss über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter zu bestimmen, die an Hörfunk- oder Fernsehsendungen inhaltlich gestalte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 116b Die Aufhebung des sog. Anschlussverbots ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 1, § 235 SGB VI erreicht haben.[1] Dies ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall (§ 35 Satz 2 SGB VI), bei Arbeitnehmern, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Volle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 313 § 14 Abs. 2 TzBfG betrifft ausdrücklich nur die kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags. Die Vorschrift gilt daher nicht für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch nicht für auflösende Bedingungen.[1] Die Vorschrift ist auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen, wie z. B. eine Vereinbarung über die vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.3 Zusatzaufgabe; Projekt

Rz. 88 Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber neben den üblichen Daueraufgaben eine davon abgrenzbare zeitlich befristete Zusatzaufgabe übernimmt. Auch die Durchführung eines zeitlich begrenzten (Forschungs-)Projekts kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem dafür eingestellten Arbeitnehmer rechtfertigen. D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.6 Student

Rz. 234 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Student dadurch die Möglichkeit erhält, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses in Einklang zu bringen.[1] Wird dem Interesse des Studenten, auf immer wieder wechselnde Anforderungen des Studiums ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Anwendbares Recht

Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Arbeitsvertragspartei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Sonstige ... / 1 Betriebsbedarf

Betriebsbedarf liegt insbesondere vor, wenn die Wohnräume als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung für einen Arbeitnehmer anstelle eines anderen, dessen Arbeitsverhältnis beendet ist, verwendet werden.[1] In der Kündigung des Dienst-(Arbeits-)verhältnisses liegt nicht zugleich die Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 576 BGB. Diese muss nach Beendigung des Dienst(Arbeits-)verhä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Erörterung während der Arbeitszeit/Teilnahme Dritter

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die ihm nach § 82 BetrVG eingeräumten Rechte während der Arbeitszeit ausüben, soweit es der Arbeitsablauf gestattet.[1] Er kann verlangen, dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen während der Arbeitszeit erfüllt. Wegen der dadurch versäumten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht kürzen. Rz. 7 Aus dem ausdrücklich festge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Qualitätszirkel / 1 Begriff

Ein Qualitätszirkel besteht aus einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern eines Unternehmensbereichs, die sich freiwillig zusammenfindet und durch einen Moderator geleitet wird. In regelmäßigen Sitzungen werden während der Arbeitszeit selbstgewählte Probleme und Schwachstellen aus dem eigenen Arbeitsbereich analysiert, Verbesserungsvorschläge und Problemlösungen erarbeitet und d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr