Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i.S.d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fahrz...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung ist gegenüber der Belastung während der Vollarbeit geringer,...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 53 Ein Mitbestimmungsrecht besteht in Bezug auf Entscheidungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Erfasst sind also Entscheidungen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie zu den Pausen. Nach ständiger Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig sind Anordnungen zur Dauer der Arbeitszeit. Ein Mitbestimmung...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Nachtarbeit (Abs. 4)

Rz. 72 Nachtarbeit liegt gem. § 2 Abs. 4 dann vor, wenn mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit in der nach Abs. 3 definierten Nachtzeit liegen. Arbeitszeit, von der lediglich 2 Stunden in die Nachtzeit fallen, sind danach keine Nachtarbeit i. S. v. § 2 Abs. 4. Praxis-Beispiel Bei Arbeitsbeginn um 4 Uhr liegt keine Nachtarbeit vor. Nachtarbeit liegt dann auch bezüglich der Zeit vor...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4 Wege- und Reisezeiten

Rz. 28 Wege- und Reisezeiten, sei es von der Wohnung zum Betrieb des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme oder um die Arbeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte fortzusetzen, bedürfen aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls einer Einteilung in Arbeitszeit und Ruhezeit. Die Zugehörigkeit der Zeiten zur Arbeitszeit nach dem ArbZG ist nach dem Zweck der D...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.3 § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 55 Hinsichtlich der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit – und damit die Dauer betreffend – ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG betrifft mithin Überstunden und Kurzarbeit. "Vorübergehend" meint in diesem Zusammenhang, dass es um einen überschaubaren Zeitra...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.6 Betriebsratstätigkeit

Rz. 41 Betriebsratstätigkeit von Betriebsratsmitgliedern zählt nicht als Arbeitszeit i.S.d. § 2 ArbZG.[1] Damit gelten für Betriebsratsmitglieder die tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), die Regelungen zu den Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und die Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) nicht. Dennoch will das BAG die Wertung des § 5 ArbZG im Rahmen des § 37 Abs. 2, 3 BetrVG berücksi...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.3 Ruhepause

Rz. 27 Ruhepausen[1] sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht von der Arbeitszeit erfasst. Darunter fallen im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen oder sich für eine solche bereitzuhalten hat und frei darüber bestimmen kann, wie er den Zeitraum nutzt.[2] Lediglich im Bergbau unter Tage zählen diese zur Arbeitszeit, § ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.1 Vollarbeit

Rz. 5 Die Vollarbeit ist die intensivste Form der Belastung während der Arbeitszeit.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.3 Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit nichtigen Arbeitsverhältnissen

Rz. 48 Bezüglich der Rechte und Pflichten, die im Rahmen eines nichtigen Arbeitsverhältnisses bestehen, gelten die allgemeinen Grundsätze, die für Arbeitsverhältnisse entwickelt wurden, die zwar nichtig, aber in Vollzug gesetzt wurden.[1] Mithin ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, ebenso hat er etwaige Urlaubsentgeltansprüche und Ansprüche ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.1 Addition

Rz. 42 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 sind Arbeitszeiten nach dem Zweck dieses Gesetzes bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen. Dies folgt aus dem unionsrechtlich vorgesehenen Erholungszweck der Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten bei einem Arbeitgeber, auch wenn sie auf verschiedenen Arbeitsverhältnissen beruhen, sind nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht erfasst, werden a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1 Begriffe der Arbeit und der Ruhezeit

Rz. 4 Für den Begriff der Arbeit fehlt eine gesetzliche Definition. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitnehmer Vollarbeit leistet, d.h. wenn er in vollem Umfang für die Zwecke des Arbeitgebers eingesetzt wird und damit durch die Arbeit – körperlicher oder geistiger Natur – voll beansprucht wird.[1] Damit ist die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4 Ruhezeit

Rz. 18 Zur Ruhezeit i.S.d. § 5 ArbZG, und damit nicht zur Arbeitszeit, werden grds. die Rufbereitschaft und die Freizeit gerechnet. Die Ruhezeit selbst ist im ArbZG nicht definiert.[1] Ruhezeit meint die Zeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeit und deren Wiederbeginn am nächsten Arbeitstag.[2] 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsp...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 82 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.2 Freizeit

Rz. 23 Die Freizeit ist kein Begriff des ArbZG. Sie wird als Teil der Ruhezeit verstanden, in der der Arbeitnehmer sich dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung zu halten hat.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche o...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 43 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit, ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i.S.d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen §...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 61 Der Dienstverpflichtete muss seine Dienstleistung im Dienst eines anderen erbringen. Dies dient der Abgrenzung von der Selbstständigkeit und dem freien Dienstvertrag. Erforderlich dafür, dass der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen" tätig wird, ist ein gewisser Grad an persönlicher Abhängigkeit.[1] Insofern kann § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB herangezogen werden, der einen...mehr

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Praktikanten / 2.6 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 7 TVPöD

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich gem. § 7 TVPöD nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen/Praktikanten Beschäftigten gelten. Neben den tarifvertraglichen Vorschriften (im Geltungsbereich des TVöD ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.8.1 Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit

Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 9 Abs. 1 Satz 1 TVPöD auf die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 T...mehr

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Praktikanten / 1.2.3.1 Ferienjob

Der "Ferienjob" ist ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Hierbei kommt es gerade nicht darauf an, praktische Fähigkeiten zu vermitteln oder theoretisches Wissen zu vertiefen. Da die Erbringung der Arbeitsleistung (meist im Rahmen von Routineaufgaben) im Vordergrund steht, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen (s. auch Stich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.1.1.2 Aufwandsentschädigung bei Teilzeit-Pflichtpraktika

In Teilzeit beschäftigte Praktikantinnen/Praktikanten erhalten gem. Ziffer 2.1 Abs. 1 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie die Aufwandsentschädigung in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.1.2.2 Vergütung bei freiwilligen Teilzeit-Praktika

In Teilzeit beschäftigten Praktikantinnen/Praktikanten kann die Praktikumsvergütung in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.4 Persönliche Direktansprache auf Messen und anderswo

Neben der schriftlichen Kommunikation vermittelt ein persönliches Kennenlernen beiden Seiten einen noch besseren Eindruck vom jeweiligen Gegenüber. Je nach Zielgruppe bieten sich Messeauftritte an, darunter Berufsbildungsmessen, Hochschulmessen, Jobmessen und Fachmessen. Noch gezielter lernen sich Unternehmen mögliche Nachwuchskräfte bei sogenannten Job-Speeddatings kennen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.9.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Praktikant im Laufe eines Monats sein Praktikantenverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.1 Verpflichtende Praktika

Unter einem Fachhochschul- bzw. Hochschulpraktikum ist allgemein ein Praktikum zu verstehen, welches in Verbindung mit einem Studium an einer Fachhochschule (FH) oder einer Universität absolviert wird. Die Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung und aus den einschlägigen landes- bzw. bundesrechtlichen Vorschriften. Soweit das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.17 Andere Leistungen

Der TVPöD enthält (wie seine Vorgängerregelung, der TV Prakt) im Gegensatz zum TVAöD und der VKA-Praktikums-Richtlinie (siehe Ziffer 3) keine eigene Reisekostenregelung. Dies hängt sehr wahrscheinlich damit zusammen, dass es sich bei dem TVPöD um einen sehr schlanken Manteltarifvertrag handelt, der sich bewusst auf zentrale Aspekte wie Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub beschränkt....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.9.1 Urlaubsregelung, § 10 TVPöD

§ 10 TVPöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Arbeitsgebers geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Praktikantinnen/Praktikanten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Arbeitstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.1 Allgemeines

Der TVPöD findet ebenso wie die ehemals gültigen Tarifverträge vor allem für berufsnotwendige Praktika in typischerweise sozialen und pflegerischen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst Anwendung. Er regelt sowohl die Vergütung als auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Praktikanten. Die Verpflichtungen des Praktikanten hinsichtlich der Arbeitszeit (§ 7 TVPöD)...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss die Gefährdungsb... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention: Gefährdungen werden systematisch ermittelt, bewertet und Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festgelegt. Bei einer Erstbeurteilung werden alle Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten auf mögliche Gefährdungen untersucht. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist u. a. erforderlich bei:[1] allen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Fachkraft f... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen alle Arbeitgeber mind. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Die Zustimmung des Betriebsrats ist erforderlich. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 4.5 Mindestlohn für Auszubildende

Für ab dem 1.1.2020 neu beginnende Berufsausbildungsverhältnisse (der Ausbildungsvertragsabschluss kann schon vor dem 1.1.2020 erfolgt sein) enthält § 17 BBiG eine abgestufte Mindestlohnregelung. Gemäß § 17 Abs. 1 BBiG muss die Ausbildungsvergütung in jedem Fall "angemessen" sein. Dabei hat der Arbeitgeber den Lohn mit Fortgang der Ausbildung, mindestens jedoch einmal jährli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.1.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln, Einblick in d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 4 Pflegeteilzeit

Rz. 45 Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber – anstelle einer vollständigen Freistellung – auch eine lediglich teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen. Bei einer teilweisen Freistellung muss er mit der Ankündigung der Pflegezeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Rz. 46 Nimmt der Beschäftigte nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, s...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.5 Folgen von Frist- und Formfehlern

Rz. 36 Ohne Einhaltung der Textform ist das Pflegezeitverlangen nicht ordnungsgemäß und hat keine Rechtsfolgen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Beschäftigte in der Ankündigung keinen Zeitpunkt für den Beginn nennt. Geht er in der Ankündigung dagegen von einer zu kurzen Ankündigungsfrist aus, macht dies das Pflegezeitverlangen nicht unwirksam; es wird vielmehr automatisch...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).[1] Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.5 Anspruchsgegner

Rz. 16 HI1996273 Arbeitgeber Anspruchsgegner der Beschäftigten ist der Arbeitgeber. Dies sind nach § 7 Abs. 2 PflegeZG natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte im Sinne des Gesetzes beschäftigen. Für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, tritt an di...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 7 Pflegezeit und Vergütungsanspruch

Rz. 50 Der Beschäftigte, der Pflegezeit in Anspruch nimmt, hat nach dem PflegeZG keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Das Arbeitsverhältnis ruht, die Hauptleistungspflichten, d. h. der Beschäftigte muss nicht arbeiten. Etwas anderes gilt allerdings nur für den Fall, dass der Beschäftigte lediglich eine teilweise Freistellung beansprucht, also während der Pflegezeit ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.4 Ankündigung als einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 35 § 3 PflegeZG räumt dem Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht ein.[1] Durch die Erklärung, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, treten unmittelbar die gesetzlichen Rechtsfolgen der Pflegezeit ein, ohne dass es noch eines weiteren Handelns des Arbeitgebers bedürfte. Der Arbeitgeber kann einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Pflegezeit – wie b...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.3 Inhalt der Ankündigung

Rz. 33 In der Ankündigung in Textform muss der Beschäftigte erklären, für welchen Zeitraum er Pflegezeit in Anspruch nehmen will; außerdem, ob er während der Pflegezeit vollständig oder nur teilweise von der Arbeitspflicht befreit werden will (§ 3 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG). Der Beginn der Pflegezeit muss auf jeden Fall in der Ankündigung angegeben werden. Erklärt der Beschäfti...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.2 Ankündigungsfrist

Rz. 29 Die schriftliche Ankündigung muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der Pflegezeit erfolgen. Für die Fristwahrung entscheidend ist der Zugang der Ankündigung beim Arbeitgeber. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).[1] Eine verspätete Ankündigung ist nicht unwirksam. Der Beginn der Pflegezeit verschiebt sich lediglich um die ...mehr