Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.3 Ausgleichszeiträume in Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten in der Regel Bestimmungen über Ausgleichszeiträume für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit. So kann etwa die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes innerhalb eines Ausgleichszeitraums von grundsätzlich bis zu einem Jahr verteilt werden.[1] Der Ausgleichszeitraum ermöglicht es dem Arbeitgeber dagegen, die vom Arbeitnehmer ge...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.1 Arbeitszeitschutzrecht

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermonat oder 4 Wochen) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Daraus ergeben sich Obergrenzen der maximalen zeitlichen Ansparleistungen auf Zeitkonten. ...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1 Arten und Abgrenzung

Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als "Zeitschulden" oder "...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.2 Mindestlohnrecht

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Arbeitsstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto müssen abweichend davon spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialauswahl / 2.1 Vergleichbarkeit

Zu dem auswahlrelevanten Personenkreis zählen alle von einer betrieblichen Maßnahme (z. B. Einführung von neuen Produktionsmethoden) betroffenen vergleichbaren Arbeitnehmer. Die Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen.[1] In die soziale Auswahl sind grundsätzlich nur diejenigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.1 Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich

Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind Zeitkonten, in denen Abweichungen zwischen geleisteter und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit fortlaufend saldiert werden. Sie sollten regelmäßig durch Freizeitnahme bzw. Nachleistung ausgeglichen werden. Zu dieser Art Zeitkonten gehören klassische Gleitzeitkonten, aber auch Ampelkonten, Jahresarbeitszeitkonten, Zeitbudge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2 Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] verfolgen nicht das Ziel der (längerfristigen) Freistellung von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines eigens dafür angesparten Arbeitsentgelts. Vielmehr erfolgt bei diesen Arbeitszeitregelungen bei schwankender Arbeitszeit regelmäßig ein Ausgleich im Arbeitszeitkonto. Sie verfolgen meist das Ziel, eine produktionsbedingte Verst...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.2 Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich an die Entstehung des Anspruchs und nicht an die tatsächliche Auszahlung gebunden. Bei der flexiblen Arbeitszeit wird für die angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der Beiträge hinausgeschoben. Die Voraussetzungen für die besonderen Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten müssen hierbei erfüllt sein. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4 Wertguthabenkonto

Für die Führung von Arbeitszeitkonten gelten gesetzliche Vorgaben. Bestimmte Gestaltungsformen müssen als Wertguthabenkonten geführt werden. Im Fall von (Lebens-)Arbeitszeitkonten auf Grundlage einer Wertguthabenvereinbarung wird erbrachte Arbeitszeit über einen größeren Zeitraum angespart. Das Guthaben auf dem Wertguthabenkonto kann für längere Freistellungszeiträume, einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.3 Abgrenzung

Die Abgrenzung von Ausgleichs- und Ansparkonten ist insbesondere unter dem Aspekt der betrieblichen Arbeitszeitsteuerung wichtig. Grundsätzlich können auch mehrere Zeitkonten nebeneinander für Beschäftigte geführt werden. Es müssen aber dabei die mit den einzelnen Kontenmodellen verbundenen Zwecke abgegrenzt werden. Eine "Verzahnung" der Zeitkontenmodelle muss sorgfältig bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten

Sog. Überstunde-,Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Zuflusszeitpunkt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3 Störfall

Unter einem Störfall (z. B. bei Ende des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Tod) versteht man die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des angesparten Wertguthabens. Wird das angesparte Entgelt nicht als laufende Entgeltzahlung während der Freistellungsphase verwendet, sondern vorher ausgezahlt, ist eine besondere Beitragsberechnung erforderlich.[1] 4.3.1 Zeitpunkt des S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit

Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld[1] ergeben. Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist.[2] Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.2 Empfehlungen und Veröffentlichungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Geht es um die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, lassen sich Leitlinien auf der Webseite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)[1] finden. Die Grundlage bildet die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation", die vertiefenden Informationen zur Beurteilung der psychischen Belastungen finden sich in der "Leitlinie B...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zeitpunkt und Ort der Betriebsräteversammlung

Rz. 14 Die Betriebsräteversammlung hat mindestens einmal im Kalenderjahr stattzufinden (§ 53 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht des Gesamtbetriebsrats, ein Verstoß hiergegen kann einen groben Verstoß im Sinne des § 48 BetrVG darstellen und die Entfernung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden aus dem Amt zur Folge haben.[1] Darüber hinaus ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 15 Die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG sind meist konkret betriebsbezogen, sodass i.d.R. der Betriebsrat zuständig ist. Nur in Ausnahmefällen wird daher eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen.[1] Nachfolgend einige Beispiele für die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel- und Gesamtbetriebsrat im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Ang...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sonstige Rechte und Pflichten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 50 § 51 Abs. 5 BetrVG enthält eine Generalklausel, die bestimmt, dass die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats entsprechend auch für den Gesamtbetriebsrat gelten, soweit das BetrVG keine besonderen Vorschriften für den Gesamtbetriebsrat enthält (wie z. B. in §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 1, 47 ff., 54 Abs. 1 Satz 2, 78 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 107...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.3 Umfang der Arbeitsbefreiung

Die Betriebsratsmitglieder haben lediglich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie bei Verbleiben im Betrieb erhalten hätten (Lohnausfallprinzip).[1] Nehmen Betriebsratsmitglieder aus Gründen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie Schichtbetrieb oder Teilzeitmodellen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, ist ihnen nach § 37 Abs. 3 BetrVG i. V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 5 Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall"

Bei der Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall" handelt es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG. Sie kann als Betriebs-, Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarung vereinbart werden und damit etwa auch Teil der allgemeinen Resilienzplanung nach dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG) sein. Die Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.2 Position des Menschenrechtsbeauftragten

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.[1] Hierzu zählt insbesondere, dass ihm hinreichender Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt wird. Etwaige weitere Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 1.1 Was versteht man unter Gewalt?

Gewalt ist vielschichtig und facettenreich in Bezug auf Form, Ausprägung, Ort und Auswirkungen. Ganz grundsätzlich versteht man unter Gewalt den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen, sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen. Dabei kommt es zur Anwendung von physischer oder psychischer Mittel, um einem anderen Schaden zuzufügen, den eig...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 1.3 Wer ist davon betroffen?

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die registrierten Straftaten in Deutschland 2025 erstmals seit 2022 wieder rückläufig (variiert nach Art der Straftat). Trotzdem ist Gewalt am Arbeitsplatz ein ernstzunehmendes Problem.[1] Laut der ILO hat mehr als jede fünfte arbeitende Person weltweit (fast 23 %) während der Arbeit Erfahrungen mit Gewalt oder Belästigung gemach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.6 Keine weitergehenden Verpflichtungen des Betriebsrats

Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann nicht abgeleitet werden, dass der Betriebsrat den Arbeitnehmern "gut zureden müsste", einen vom Arbeitgeber angebotenen Änderungsvertrag, etwa auf Erhöhung der Arbeitszeit bei gleich bleibendem Gehalt, zu unterzeichnen.[1] In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es dem Betriebsrat nicht verwehrt ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Pauschalierung bei Zuschüssen zur Mahlzeit (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 20 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ist zulässig, wenn der Arbeitgeber arbeitstäglich Mahlzeiten im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt oder wenn er Zuschüsse an ein anderes Unternehmen zahlt, das arbeitstäglich Mahlzeiten an die Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt abgibt. Das "andere Unternehmen" kann ein konzernangehöri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Verlängerung der Arbeitszeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 14 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 43 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 55 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 56 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 9 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 21 Die bevorzugte Berücksichtigung i.S.d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.3 Zwei weitere Einwände seit 1.1.2019

Rz. 42 Zu den beiden vorerwähnten Einwänden des Arbeitgebers gegenüber dem Verlangen eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit sind am 1.1.2019 infolge der insoweit mit Wirkung von diesem Tag erfolgten Übertragung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber[1] noch dazugekommen dessen Einwand eines fehlenden entsprechenden freien Arbeitsplatzes [2] und s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.1 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 35 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i.d.F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht das Vorliegen allein betrieblicher...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.1 Leistungsklage

Rz. 48 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d.h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des Arbeitgebers zur Ab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2 Anwendungsvoraussetzungen

2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Rz. 9 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3 Einwände des Arbeitgebers

3.1 Dringende betriebliche Gründe Rz. 35 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i.d.F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5 Gerichtliche Durchsetzung

5.1 Leistungsklage Rz. 48 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d.h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.4 Gleiche Eignung

Rz. 30 Nach § 9 TzBfG kommt eine bevorzugte Berücksichtigung nur bei gleicher Eignung im Verhältnis zu den übrigen Bewerbern in Betracht (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 2 TzBfG n. F.: "mindestens gleich geeignet"). Voraussetzung ist, dass der betroffene Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz überhaupt geeignet ist. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz ...mehr