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Arbeitszeit



Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz - Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ umschreibt immer noch treffend die klare Abgrenzung zwischen Frei- und Arbeitszeit, die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet wird. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein setzt nun auch klare Grenzen, was die - u.a. digitale - Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit angeht.





Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Nach dem BAG-Urteil - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon jetzt?

Bereits der EuGH hatte im Jahr 2019 in seiner CCOO-Entscheidung (Az. C-55/18) eindeutig gefordert, dass die Arbeitszeiterfassung in die Tat umgesetzt werden muss. Sowohl die „GroKo“ als auch die „Ampel“ haben bislang wenig in diese Richtung unternommen. Nun aber hat das BAG mit einer die arbeitsrechtliche Praxis doch sehr überraschenden Entscheidung (Beschluss vom 13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21) lapidar festgestellt, dass es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung längst gibt - sie folge nämlich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Besteht für die betriebliche Praxis nun Handlungsbedarf?









Flexible Arbeitszeiten

Remote Work, Homeoffice, Workation, Gleitzeit: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Varianten flexibler Arbeitsmodelle. Unternehmen tun gut daran, ihren Mitarbeitenden durch solch ein Angebot selbstbestimmteres Arbeiten zu ermöglichen. Denn das Verständnis von Arbeit und Work-Life-Balance wandelt sich. Wir stellen verschiedene Optionen vor.
















Digital Work Index 2021

Dauerpräsenz ade: Hybrides Arbeiten steht bei Beschäftigten hoch im Kurs

Welchen Arbeitsmodus wünschen sich Beschäftigte im digitalen Zeitalter? Welche Erfahrungen machen Mitarbeitende und Führungskräfte mit hybriden Modellen? Der aktuelle Digital Work Index gibt Antworten und zeigt, in welchem Maß sich Mitarbeitende hybrides Arbeiten für die Zukunft wünschen und dass die Rückkehr zu einer täglichen Präsenzpflicht im Unternehmen für viele ein Kündigungsgrund wäre.