Serie 31.10.2023 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

§ 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung nach einer aktuellen Entscheidung des BAG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass zur Ermittlung des als Mutterschutzlohn zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen zwölfmonatigen Referenzzeitraum abzustellen ist. Entsprechendes kann in derartigen Fällen für den Referenzzeitraum zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG gelten.mehr

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News 10.04.2024 BAG-Urteil

Eine Arbeitnehmerin, die ihre Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit aufstockt, hat nicht nur Anspruch auf mehr Gehalt, sondern auch auf eine höhere Leistungszulage. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.mehr

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News 12.10.2020 Verwaltungsgericht Hannover

Ein Rektor einer Grundschule war der Meinung, dass er dauerhaft über die regelmäßige Arbeitszeit arbeiten muss. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Entlastung von seinen dienstlichen Aufgaben und auf Freizeitausgleich für geleistet Mehrarbeit.mehr

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