Vertrauensarbeitszeit und Aufzeichnungspflicht

Vertrauensarbeitszeit ist weit­hin üblich. Doch wie lässt sie sich mit den recht­lichen Pflichten des Arbeit­gebers in Einklang bringen?

Der Trend in der Arbeitswelt geht – nicht zuletzt aufgrund von Homeoffice und mobilem Arbeiten – dahin, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer flexibler arbeiten. Das gilt nicht nur örtlich, sondern auch und gerade in Bezug auf die Arbeitszeiten. Privatleben und Arbeit wechseln sich im Laufe des Tags ab, tagsüber widmet man sich zwischendurch auch mal der Kinderbetreuung, erledigt den Abwasch oder macht Behördengänge. Dafür arbeitet man abends wieder, wenn die Kinder im Bett sind. Diese Freiheiten werden von Arbeitnehmern zunehmend erwartet und helfen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für Arbeitgeber geht es vornehmlich darum, dass die Arbeit erledigt wird, dass also das Ergebnis stimmt. Wann am Tag die Arbeit erledigt wird, ist häufig zweitrangig.

Die Lösung heißt in vielen Fällen "Vertrauensarbeitszeit". Mitarbeitende schätzen Vertrauensarbeitszeit, weil sie individuelle Freiheit bietet und sie sich weniger kontrolliert fühlen. Arbeitgeber erhoffen sich motivie...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 9/2022

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeit