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Arbeitsschutz

Krank Schnupfen Grippe Erkältung Tee Bettruhe
Krank Schnupfen Grippe Erkältung Tee Bettruhe
Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Amtsunfähigkeit

Wer arbeitsunfähig krank ist, muss nur deshalb nicht auch die Arbeit im Betriebsrat unterlassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht stellt klar: Zeigt ein Betriebsratsmitglied seine fortbestehende Amtsfähigkeit an, muss der Vorsitzende des Betriebsrats auch dieses Mitglied einladen – trotz bestehender Krankmeldung. Auch das Freuen auf die Einstellung eines Ersatzmitglieds für den Krankgeschriebenen ändert daran letztendlich nichts.


Mann Präsentation
Mann Präsentation
Sicherheitskultur gestalten

4 Tipps zur Durchführung von Sicherheitskurzgesprächen

Sicherheitskultur geht über das Einhalten von Regeln und Vorschriften hinaus – sie zeigt sich im täglichen Handeln aller Mitarbeitenden und Führungskräfte. Wenn Sicherheit zu einer gemeinsamen Haltung wird, wird Vertrauen gefördert und Verantwortung übernommen. Das ist die Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. In dieser Serie geben Ihnen Dr. Anna Ganzke und Stefan Ganzke von den Wandelwerker spannende Einblicke und neue Impulse zu verschiedenen Aspekten der Sicherheitskultur.



Einweisung am Arbeitsplatz
Einweisung am Arbeitsplatz
Unterweisung in der Praxis

Erstunterweisung: Grundlage für gesundes und sicheres Arbeiten im Betrieb

Die Erstunterweisung soll neue Kolleg:innen mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im neuen Unternehmen vertraut machen. Dazu werden sowohl allgemeine als auch arbeitsplatzbezogene Inhalte vermittelt. Es geht aber nicht nur um die Wissensvermittlung: Die Sensibilisierung für Sicherheit und Gesundheit steht vor allem bei der Unterweisung junger Leute im Mittelpunkt.


Getränkekiste
Getränkekiste
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Anerkennung einer "Wie-BK" aufgrund von Arbeitsschutzvorschriften

Ein Schaden an der Halswirbelsäule einer Getränkeverräumerin, der nicht durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter entsteht, sondern seine Ursache im alleinigen Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten hat, ist keine Listen-BK. Ein solcher Schaden sei auch nicht als eine sog. "Wie-BK" anzuerkennen. Arbeitsschutzvorschriften wie die Lastenhandhabungsverordnung sind keine neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.








Schwangere Frau im Büro
Schwangere Frau im Büro
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz richtig durchführen

Schwangere und stillende Frauen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen, der Schutz bezieht sich insbesondere auch auf Ungeborene und Säuglinge. Der Arbeitgeber muss deshalb für jede Tätigkeit eine Gefährdungbeurteilung Mutterschutz sowohl für Schwangere als auch für Stillende durchführen und festlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Frauen im Unternehmen beschäftigt werden.




Mann am Bildschirm
Mann am Bildschirm
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Das LAG München hat mit Urteil vom 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.



Junge und alte Frau mit Masken
Junge und alte Frau mit Masken
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kündigung wegen Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes - unzureichendes Attest

In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen. Aus einem Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines MNS muss hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund dessen zu erwarten sind.


Spritze aufziehen
Spritze aufziehen
Geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Recht auf Corona-Impfung in der Arbeitszeit / Arbeitgeberpflicht zu Corona-Informationen

Zum 11.9. tritt die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und soll insbesondere das Impfen forcieren. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ermöglichen, sich in der Arbeitszeit impfen zu lassen, Betriebsärzte beim Impfen unterstützen und über die Krankheit informieren. Eine Auskunftspflicht zum Impfstatus kommt nur im Bereich Kita, Schule, Pflege.



Gabelstaplerfahrer
Gabelstaplerfahrer
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine Berufskrankheit kann auch durch eine Kombinationsbelastung entstehen

Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft muss die LWS-Er­kran­kung eines Mit­glieds als Be­rufs­krank­heit an­er­ken­nen. Der Be­trof­fe­ne/Versicherte hatte in meh­re­ren An­stel­lun­gen ver­schie­de­ne Be­las­tun­gen durch Ganz­kör­per­schwin­gun­gen ei­ner­seits und schwe­res Heben und Tra­gen von Las­ten an­de­rer­seits er­lit­ten. Die Be­rech­nung einer Kom­bi­na­ti­ons­be­las­tung sei dann, so das LSG, für die An­er­ken­nung ma­ß­geb­lich.


Frau lächelnd bei Bewerbungsgespräch
Frau lächelnd bei Bewerbungsgespräch
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von „Fürsorgegesprächen“

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht nach einem Beschluss des LAG Nürnberg nicht, wenn der Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern Fürsorgegespräche führt, die das Ziel haben, Krankheitsursachen und damit zusammenhängende Arbeitsbedingungen zu klären und die Auswahl der Arbeitnehmer keinen abstrakten Kriterien folgt.



























Mitarbeiter in einem Lager
Mitarbeiter in einem Lager
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Fehlen einer mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung

Der Betriebsrat hat nach einem Beschluss des LAG Schleswig-Holstein im Hinblick auf den beabsichtigten Umzug einer Betriebsstätte und der Inbetriebnahme eines neuen Arbeitsmittels keinen Anspruch auf Unterlassung dieses Umzugs, auch wenn der Arbeitgeber entgegen den § 3 Abs. 3 ArbStättV und § 4 Abs. 1 BetrSichV keine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.




Skifahrer
Skifahrer
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Arbeitsunfall anlässlich einer betrieblichen Skifreizeit

Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit nur dann zugeordnet werden, wenn die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dient, die Veranstaltung deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens offen steht, von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gefördert oder gebilligt wird.