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Arbeitsschutz






Ampelkoalition5
Ampelkoalition5
Ampelkoalition

„Mehr Fortschritt wagen“ - der Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag

„Wir wollen die moderne Arbeitswelt gestalten, dabei berufliche Chancen ermöglichen sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen.“ Mit diesen Worten beginnt der im Verhältnis zu anderen Themen kurze Abschnitt zum Thema „Arbeit“ im Koalitionsvertrag der neuen Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Ampelkoalition“). Was werden die Schwerpunkte im Bereich Arbeitsschutz für die nächsten Jahre sein?


Besprechung in Konferenzraum, Flipchart mit Balkendiagramm
Besprechung in Konferenzraum, Flipchart mit Balkendiagramm
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

2G-Zugangregel für eine Betriebsräteversammlung?

Einem Be­triebs­rats­mit­glied kann nach einem Beschluss des ArbG Bonn vom 15.11.2021 die Teil­nah­me an einer Be­triebs­rä­te­ver­samm­lung nicht unter Hin­weis auf eine "2G-Re­ge­lung" ver­sagt wer­den, wenn es zu Be­ginn der Sit­zung einen ne­ga­ti­ven PCR-Test vor­legt. Die Teil­nah­me ge­hö­re zur Aus­übung des Be­triebs­rats­man­da­tes und diese könne nicht von der Vor­la­ge eines Impf- oder Ge­ne­sungs­nach­wei­ses ab­hän­gig ge­macht wer­den.








Handschlag
Handschlag

Fremdfirmenmanagement: Was zu beachten ist

Immer häufiger werden Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, von Fremdfirmen übernommen, z. B. Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten. Beim Einsatz von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue oder veränderte Sicherheitsrisiken ergeben. Gerade durch die Kombination von fremden und eigenen Mitarbeitern ist es daher wichtig, Regelungen im Bereich Arbeitsschutz zu schaffen, damit beide Personengruppen sich nicht gegenseitig gefährden.




Frau und Mann in Business Kleidung schreien sich an
Frau und Mann in Business Kleidung schreien sich an
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Ein Streitgespräch als Arbeitsunfall?

Ein Streitgespräch mit einem Vorgesetzten kann nach einem Urteil des BSG ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein. Schon bloße Wahrnehmungen (wie z.B. Sehen, oder Hören) können danach äußere Ereignisse darstellen. Für die erforderliche Einwirkung von außen genügt es, dass die versicherte Person gesprochene Worte wahrnimmt und sich dadurch der Körperzustand verändert.


Silbernes Auto das seitlich an der Motorhaube eingedrückt ist
Silbernes Auto das seitlich an der Motorhaube eingedrückt ist
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf sog. Abwegen

Wenn der Versicherte in der Gesetzlichen Unfallversicherung sich nicht mehr auf direktem (unmittelbaren) Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte bewegt, sondern in entgegengesetzter Richtung von seinem Ziel fort, befindet er sich auf einem sog. Abweg. Erst wenn sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und der Abweg beendet ist, besteht erneut Versicherungsschutz.






Einweisung am Arbeitsplatz
Einweisung am Arbeitsplatz
Unterweisung in der Praxis

Erstunterweisung: Grundlage für gesundes und sicheres Arbeiten im Betrieb

Die Erstunterweisung soll neue Kolleg:innen mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im neuen Unternehmen vertraut machen. Dazu werden sowohl allgemeine als auch arbeitsplatzbezogene Inhalte vermittelt. Es geht aber nicht nur um die Wissensvermittlung: Die Sensibilisierung für Sicherheit und Gesundheit steht vor allem bei der Unterweisung junger Leute im Mittelpunkt.


Getränkekiste
Getränkekiste
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Anerkennung einer "Wie-BK" aufgrund von Arbeitsschutzvorschriften

Ein Schaden an der Halswirbelsäule einer Getränkeverräumerin, der nicht durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter entsteht, sondern seine Ursache im alleinigen Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten hat, ist keine Listen-BK. Ein solcher Schaden sei auch nicht als eine sog. "Wie-BK" anzuerkennen. Arbeitsschutzvorschriften wie die Lastenhandhabungsverordnung sind keine neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.








Schwangere Frau im Büro
Schwangere Frau im Büro
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz richtig durchführen

Schwangere und stillende Frauen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen, der Schutz bezieht sich insbesondere auch auf Ungeborene und Säuglinge. Der Arbeitgeber muss deshalb für jede Tätigkeit eine Gefährdungbeurteilung Mutterschutz sowohl für Schwangere als auch für Stillende durchführen und festlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Frauen im Unternehmen beschäftigt werden.




Mann am Bildschirm
Mann am Bildschirm
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Das LAG München hat mit Urteil vom 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.



Junge und alte Frau mit Masken
Junge und alte Frau mit Masken
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kündigung wegen Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes - unzureichendes Attest

In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen. Aus einem Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines MNS muss hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund dessen zu erwarten sind.


Spritze aufziehen
Spritze aufziehen
Geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Recht auf Corona-Impfung in der Arbeitszeit / Arbeitgeberpflicht zu Corona-Informationen

Zum 11.9. tritt die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und soll insbesondere das Impfen forcieren. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ermöglichen, sich in der Arbeitszeit impfen zu lassen, Betriebsärzte beim Impfen unterstützen und über die Krankheit informieren. Eine Auskunftspflicht zum Impfstatus kommt nur im Bereich Kita, Schule, Pflege.



Gabelstaplerfahrer
Gabelstaplerfahrer
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine Berufskrankheit kann auch durch eine Kombinationsbelastung entstehen

Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft muss die LWS-Er­kran­kung eines Mit­glieds als Be­rufs­krank­heit an­er­ken­nen. Der Be­trof­fe­ne/Versicherte hatte in meh­re­ren An­stel­lun­gen ver­schie­de­ne Be­las­tun­gen durch Ganz­kör­per­schwin­gun­gen ei­ner­seits und schwe­res Heben und Tra­gen von Las­ten an­de­rer­seits er­lit­ten. Die Be­rech­nung einer Kom­bi­na­ti­ons­be­las­tung sei dann, so das LSG, für die An­er­ken­nung ma­ß­geb­lich.


Frau lächelnd bei Bewerbungsgespräch
Frau lächelnd bei Bewerbungsgespräch
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von „Fürsorgegesprächen“

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht nach einem Beschluss des LAG Nürnberg nicht, wenn der Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern Fürsorgegespräche führt, die das Ziel haben, Krankheitsursachen und damit zusammenhängende Arbeitsbedingungen zu klären und die Auswahl der Arbeitnehmer keinen abstrakten Kriterien folgt.