In den meisten Unternehmen wird mit Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem die einmal jährlich stattfindende Pflichtunterweisung verbunden. Jedes Jahr sitzen die Mitarbeitenden in einem Raum und werden von der Führungskraft anhand von fünfzig oder mehr Folien zum sicheren Arbeiten unterwiesen. Häufig wird bereits zu Beginn der Teilnahmebogen herumgereicht, auf dem die Mitarbeitenden bestätigen müssen, dass sie teilgenommen und die Inhalte verstanden haben.
Deutlicher lässt sich kaum vermitteln, dass es in erster Linie um die rechtliche Absicherung der Führungskraft bzw. des Unternehmens geht und weniger um die tatsächliche Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Rechtliche Einordnung
Die Durchführung von Unterweisungen ergibt sich unter anderem aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu unterweisen. Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und ist zu dokumentieren. Der Gesetzgeber lässt dabei bewusst offen, wie die konkrete Gestaltung einer Unterweisung erfolgen soll.
Im vergangenen Jahr hat die DGUV zudem die neue Fassung der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ veröffentlicht, die die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ näher erläutert. Darin wird deutlich beschrieben, welche Anforderungen an wirksame Unterweisungen gestellt werden. So wird bspw. klargestellt, dass das bloße Aushändigen von Regelungen oder Informationsmaterialien nicht ausreicht.
Die DGUV Regel 100-001 weist außerdem darauf hin, dass Unterweisungen in einer verständlichen Form und Sprache erfolgen müssen. Die unterweisende Person muss sich zudem vergewissern, dass die Inhalte tatsächlich verstanden wurden.
Unterweisungen können grundsätzlich durch Führungskräfte durchgeführt werden. Diese können sich dabei durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte unterstützen lassen. Da diese jedoch keine Weisungsbefugnis besitzen, verbleibt die Verantwortung für die Durchführung und Wirksamkeit der Unterweisung weiterhin bei der jeweiligen Führungskraft.
Erkenntnisse aus der Lernpsychologie
Die Gedächtnisforschung von Hermann Ebbinghaus gehört zu den grundlegenden Erkenntnissen der Lernpsychologie. In seinen Experimenten untersuchte er systematisch, wie Menschen neue Informationen lernen und wieder vergessen. Daraus entwickelte er die sogenannte Vergessenskurve, die zeigt, wie stark Erinnerungen ohne Wiederholung im Laufe der Zeit abnehmen.
Unmittelbar nach dem Lernen liegt die Erinnerungsleistung bei etwa 100 %. Bereits nach 20 Minuten sinkt sie im Durchschnitt auf rund 60 %. Nach einer Stunde können Menschen nur noch etwa 45 % der Inhalte abrufen. Nach einem Tag bleiben etwa 30 bis 35 % des Gelernten im Gedächtnis. Nach sechs Tagen reduziert sich die Erinnerungsleistung auf etwa 20 bis 25 %, und nach etwa einem Monat sind häufig nur noch ungefähr 15 bis 20 % der ursprünglich gelernten Informationen verfügbar.
Ebbinghaus konnte außerdem zeigen, dass Wiederholungen den Gedächtnisverfall deutlich verlangsamen. Jede erneute Beschäftigung mit einem Inhalt führt dazu, dass die Vergessenskurve flacher verläuft und Informationen länger im Gedächtnis bleiben. Besonders wirksam ist dabei das sogenannte verteilte Lernen: Werden Lerninhalte über mehrere Zeitpunkte hinweg wiederholt, verbessert sich die langfristige Behaltensleistung deutlich im Vergleich zu einer einmaligen intensiven Lernphase.
Ein weiterer wichtiger Befund betrifft die Bedeutung des aktiven Erinnerns. Informationen werden stabiler im Gedächtnis gespeichert, wenn sie aktiv abgerufen werden müssen, anstatt nur passiv gelesen oder gehört zu werden.
Auch der Sinngehalt und die emotionale Bedeutung von Informationen beeinflussen die Behaltensleistung erheblich: Inhalte mit persönlicher Relevanz oder emotionalem Bezug werden deutlich besser erinnert als bedeutungsarme oder abstrakte Informationen.
Zusammenfassend zeigen die Arbeiten von Ebbinghaus, dass Lernen kein einmaliger Vorgang ist, sondern ein Prozess, der durch Wiederholung, zeitliche Verteilung der Lernphasen und aktive Verarbeitung entscheidend verbessert werden kann. Diese Erkenntnisse bilden bis heute eine zentrale Grundlage moderner Lern- und Gedächtnisforschung.
Alternativen zur Jahresunterweisung
Überträgt man diese Erkenntnisse auf Unterweisungen im Arbeitsschutz, wird deutlich, dass einmalige Jahresunterweisungen allein häufig nicht ausreichen, um Wissen dauerhaft zu verankern. Werden sicherheitsrelevante Inhalte nur einmal vermittelt, ist ein großer Teil davon bereits nach kurzer Zeit wieder vergessen. Lernpsychologisch sinnvoller ist es daher, Inhalte regelmäßig zu wiederholen und über längere Zeiträume hinweg aufzugreifen.
Eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zu klassischen Jahresunterweisungen sind beispielsweise Sicherheitskurzgespräche, in denen regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen gesprochen wird.
Tipp 1: Offener Dialog
Während bei Jahresunterweisungen häufig ein Monolog der Führungskraft dominiert, lebt ein wirksames Sicherheitskurzgespräch vom Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden. Im Gespräch können Risiken und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg oder auch im privaten Umfeld thematisiert werden.
Es empfiehlt sich, mit offenen bzw. systemischen Fragen zu arbeiten, um das Mitdenken der Mitarbeitenden anzuregen und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag einzubeziehen.
Tipp 2: Regelmäßige Wiederholungen
Im Gegensatz zur klassischen Jahresunterweisung lebt das Sicherheitskurzgespräch von regelmäßigen Wiederholungen. Bei einer Dauer von etwa 10 bis maximal 30 Minuten sollte ein Sicherheitskurzgespräch mindestens einmal im Monat stattfinden. In vielen mittelständischen Unternehmen und Konzernen werden solche Gespräche sogar wöchentlich durchgeführt, um aktuelle Themen und Risiken gemeinsam zu besprechen.
Durch die aktive Einbindung der Mitarbeitenden sowie die regelmäßige Wiederholung wird vorhandenes Wissen immer wieder aktiviert und langfristig im Gedächtnis verankert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sicherheitsrelevante Inhalte nicht nur verstanden werden, sondern auch im Arbeitsalltag präsent bleiben und angewendet werden.
Tipp 3: Geeignete Orte für die Durchführung
Sicherheitskurzgespräche können sowohl in der Produktionshalle als auch im Besprechungsraum oder in virtuellen Meetings durchgeführt werden. Bei Gesprächen vor Ort sollte jedoch stets auf die Umgebung geachtet werden. In Produktionsbereichen können bspw. Lärm, schlechte Akustik oder unzureichende Beleuchtung die Gesprächsqualität beeinträchtigen.
Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, Sicherheitskurzgespräche direkt am Ort des Geschehens durchzuführen. Für dieses Format empfiehlt es sich, unterstützende Medien wie ein Flipchart, ein Whiteboard oder eine Metaplanwand zu nutzen, um Inhalte visuell darzustellen und die Mitarbeitenden aktiv einzubeziehen.
Tipp 4: Qualifizierung von Führungskräften
In vielen Unternehmen agieren Führungskräfte bei Unterweisungen oder auch bei Sicherheitskurzgesprächen eher zurückhaltend, weil entsprechende Fähigkeiten noch nicht ausreichend ausgeprägt sind. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen ihre Führungskräfte gezielt befähigen.
Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Risikowahrnehmung sowie in der Durchführung von Sicherheitskurzgesprächen und Unterweisungen.