Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.2 Behandlung des Aufwands bei Erstanwendung des BilMoG

Rz. 77 Mit der erstmaligen Anwendung des BilMoG waren im Hinblick auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen im Einzelfall erhebliche Veränderungen verbunden, die z. T. zu Erhöhungen der Pensionsrückstellung im oberen 2-stelligen Prozentbereich führten.[1] Rz. 78 Unternehmen, die von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht haben, verteilten den Unter...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. Allerdings wird in der Literatur davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4 Steuerliche Behandlung von Pensionsverpflichtungen

4.1 Vorbemerkung Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) we...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1 Ansatz

4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. Allerdings wird in der Literatur davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 E...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2 Bewertung

4.3.2.1 Vorbemerkung Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt der Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pens...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6 Bilanzielles Outsourcing von Pensionsverpflichtungen

6.1 Vorbemerkung Rz. 154 Unter den Begriff des bilanziellen Outsourcings von Pensionsverpflichtungen[1] im Sinne der weiteren Ausführungen wird die zweckgebundene Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen verstanden, sei es durch Einschalten eines externen Durchführungswegs oder durch Bildung von Deckungs- bzw. Planvermögen. Sehr häufig werden solche Maßnahmen vom Ziel getr...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2 Voraussetzungen für eine bilanzielle Auslagerung bzw. Bilanzverkürzung

6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit ei...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3 Unmittelbare Pensionszusage

4.3.1 Ansatz 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. Allerdings wird in der Literatur davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.3 Ausweis

Rz. 109 Das Steuerecht kennt keine eigenen Vorgaben zum bilanziellen Ausweis. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz werden unmittelbare Pensionsverpflichtungen als Pensionsrückstellungen ausgewiesen.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4.1 Überblick

Rz. 133 Gemäß IAS 19 werden die Ergebniskomponenten aus der Bewertung von Leistungszusagen in 3 Gruppen (service cost, interest costs und remeasurements) aufgeteilt (IAS 19.120): Dienstzeitaufwand (service cost), Zinsaufwand (net interest cost on the net defined benefit liabilitiy) und Neubewertung (remeasurement cost of the net defined benefit liabilitiy). Während sich die serv...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.4 Bewertungseinheit

Rz. 52 Mit der Einführung des BilMoG wurde die Bildung von Bewertungseinheiten im § 254 HGB erstmals kodifiziert. Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der Bewertungseinheit, die dann vorliegt, wenn "… Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsst...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Direktzusage)

Rz. 18 Die arbeitsrechtliche Definition des Durchführungswegs der unmittelbaren Pensionszusage ergibt sich aus § 1b BetrAVG. Bei einer unmittelbaren Pensionsverpflichtung liegt ein direktes Versorgungsverhältnis zwischen Unternehmen und Begünstigten vor. D. h., das Unternehmen schaltet keinen externen Versorgungsträger ein, sondern zahlt die künftigen Versorgungszahlungen un...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.3 Rechnungszins

Rz. 38 § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB stellt klar, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Hierzu gehören regelmäßig Pensionsrückstellungen. Das Handelsgesetzbuch und die Rückstellungsabzinsungsverordnung geben vor, auf welche Art und Weise der Rechnungszins zu ermitteln ist. Ein konkreter Zinssatz wird im Gesetz allerdings nicht genannt....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3.1 Beschreibung und Definition

Rz. 127 In den IFRS wird Planvermögen (plan assets) in IAS 19.8 definiert. Darüber hinaus enthält eine Stellungnahme des IDW vom 14.10.2004[1] nähere Hinweise zu Bedingungen und Anforderungen an die Anerkennung von plan assets durch Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Rz. 128 Anforderungen Gem. IAS 19.8 handelt es sich bei plan assets um Vermögen, das langfristig aus dem Unterne...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.1 Aufwandspaltung

Rz. 75 Aufgrund der Abzinsung der Pensionsrückstellung enthalten Zuführungen einen Zins- und einen Prämienanteil (Dienstzeitaufwand). Der Zinsanteil der Zuführung ist dem Finanzergebnis zuzuordnen, während der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand gebucht wird (§ 277 Abs. 5 HGB). Rz. 76 Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufteilung der aus der Bilanzierung von Pensionsrückste...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.3 Anhang

Rz. 86 Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Angabepflichten für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB im Anhang:mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.4 Bewertungsmethode

Rz. 41 Grundsätzlich werden Pensionsverpflichtungen von den Begünstigten während ihrer Dienstzeit für ein Unternehmen sukzessive verdient. Entsprechend dem Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach, erfolgt daher auch eine Verteilung des damit verbundenen Aufwands aus der Rückstellungszuführung. Dies bedingt geeignete Bewertungsmethoden. Das HGB macht keine Vorgaben zur Bewertu...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.2 Barwert der Leistungsverpflichtungen

Rz. 118 Im Gegensatz zur Beitragszusage geht der Arbeitgeber bei einer Leistungszusage über die Gewährung von Versorgungsbeiträgen hinaus weitere Haftungsrisiken ein, die die Erfüllung der Leistungen betreffen. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Arbeitgeber künftige Versorgungszahlungen durch Beiträge an ein zweckgebundenes und externes Vermögen finanziert (Planv...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4.2 Nettozinsaufwand (net interest on the net defined benefit liability)

Rz. 141 vorläufig frei Rz. 142 Der Nettozinsaufwand ergibt sich unter Berücksichtigung von Erträgen auf vorhandenes Planvermögen (IAS 19.123 ff.).[1] Ohne Planvermögen ergibt sich der Zinsaufwand (Interest Cost on DBO) auf Basis des Verpflichtungsumfangs (DBO) zu Beginn der Wirtschaftsperiode, und zwar durch Multiplikation mit dem anzuwendenden Rechnungszinssatz. Hierbei werde...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Rz. 60 Sofern ein Unternehmen Vermögensgegenstände nutzt, um sie unter Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen, erfolgt eine Neubewertung dieser Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB). Hierbei ist auf die Bewertungshierarchie des § 255 Abs. 4 HGB abzustellen. Demnach wird der beizulegende Zeitwert von ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.5 Ausschüttungssperre

Rz. 85 In Zusammenhang mit der Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen kann eine Ausschüttungssperre von Gewinnanteilen aus 2 Gründen entstehen: Eine Neubewertung von Deckungsvermögen, d. h. die Hebung stiller Reserven infolge der Abkehr vom Anschaffungskostenprinzip durch Bewertung zum beizulegenden Zeitwert; Die Verwendung des Rechnungszinssatzes als 10-Jahresschnitt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss

Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit einem buchhalterischen Abgang der ko...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.2 Betriebsausgaben bei externen Durchführungswegen

Rz. 89 Direktversicherung Für Beiträge an Direktversicherungen gilt die allgemeine Vorschrift zu Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. D. h. bei betrieblicher Veranlassung sind die Beiträge an eine Direktversicherung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung scheidet gemäß § 4b EStG aus, wenn der Versorgungsberechtigt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt der Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen u...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.1 Vorbemerkung

Rz. 154 Unter den Begriff des bilanziellen Outsourcings von Pensionsverpflichtungen[1] im Sinne der weiteren Ausführungen wird die zweckgebundene Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen verstanden, sei es durch Einschalten eines externen Durchführungswegs oder durch Bildung von Deckungs- bzw. Planvermögen. Sehr häufig werden solche Maßnahmen vom Ziel getrieben, die Ergeb...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 3.2 Umfang des Lebensbedarfs

Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575 BGB.[1] Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576 BGB, so gehören zum Lebensbedarf a...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 1.4 Vereinbarung der geschiedenen Eheleute

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können im Gegensatz zum Trennungsunterhalt[1] in einem Ehevertrag für den Fall der Scheidung wechselseitig, teilweise oder vollständig ausgeschlossen werden.[2] Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung/Staffelung ist durch notarielle oder gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Da letztendlich im Streitfall die Familieng...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 3.3 Bedarfsberechnung

Bei der Ermittlung der Höhe des nachehelichen Unterhalts soll jedem der Ehegatten im Ergebnis die Hälfte des gemeinschaftlichen, die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkommens zur Verfügung stehen. Dabei wird das Einkommen jeweils um berufsbedingte Aufwendungen, sonstige die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Unterhaltslasten und andere Verbindlichkeiten etc. bere...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.1 Überblick

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge) jeweils zu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 1 So kontieren Sie richtig!

Die Erstattung von Aufwendungen für Werkzeuggeld und von typischer Berufskleidung ist lohnsteuerfrei. Die Buchung erfolgt auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.1 Primäre Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2 Altersvorsorge

2.10.5.2.1 Primäre Altersvorsorge Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Abs. 5 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 302 [Autor/Zitation] Die Angabe nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 entspricht inhaltlich dem GuV-Posten "Personalaufwand", der bei Anwendung des GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB in der GuV auszuweisen ist bzw. bei Anwendung des UKV nach § 285 Nr. 8 Buchst. b HGB im Anhang anzugeben ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung bestehen nicht (so bereits Castan, DB 1980, 409,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 10 Pfändung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bei der betrieblichen Altersversorgung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wurde verurteilt, an ihren geschiedenen Ehemann 22.000 EUR zu zahlen. Dieser erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber im November zugestellt wurde.Der Arbeitgeber führte den pfändbaren Lohnanteil ab. Im Mai des nächsten Jahres gab es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.5 Berücksichtigung der Finanzierungskosten

Nach der Rechtsprechung sind von dem Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Während Zinsleistungen stets berücksichtigt wurden, hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tilgungsleistungen bis vor einigen Jahren noch unterschieden. Nur solange der andere Ehegatte von der V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.2 Berufstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus

Eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltspflichtigen regelmäßig überobligatorisch. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist.[1] Nach Auffassung des BGH kommt es auch nicht darauf an, ob es in...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.9 Schulden

Ein Hauptstreitpunkt im Rahmen von Unterhaltsrechtsverhältnissen ist oftmals die Frage, welche Schulden einkommensbereinigend angesetzt werden können. Nach der Rechtsprechung sind Schulden – sofern sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind – bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung anzusetzen. Handelt es sich um nicht vermögensbildende Schulden, sind diese jedenfalls dann...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.7 Veräußerung der Immobilie

Der Wohnwert entfällt, wenn das gemeinsam genutzte Haus im Zusammenhang mit der Scheidung veräußert wird. An seine Stelle treten allerdings die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen könnten.[1] Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn das Haus nicht an einen Dritten veräußert wird, sondern wenn ein Eheg...mehr