Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Betriebsausgaben-ABC / Altersversorgung, betriebliche

Altersversorgungsbeiträge eines Unternehmers für seine Arbeitnehmer sind betrieblich veranlasst und werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd angesetzt. Unter die betriebliche Altersversorgung fallen die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Zuwendungen an Pensionskassen Pensionsfonds und Unterstützungskasse sowie Beiträge zu Direktversicherungen.mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Herstellungskosten

Herstellungskosten ermitteln sich aus den Einzelkosten (Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten) sowie die darauf entfallenden Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr von Anlagevermögen). Sie entstehen bei Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei seiner Erweiterung oder im Rahmen einer für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausge...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5.1 Gesetzliche Klarstellung des Ansatzwahlrechts für bestimmte Herstellungskosten

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016[1] wurde mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG ein Ansatzwahlrecht für Herstellungskosten gesetzlich abgesichert, das bis dahin nur aufgrund langjähriger Verwaltungspraxis[2] zulässig war. Danach brauchen bei der Bemessung der Herstellungskosten angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie ang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.2 Pensionsrückstellungen

Rz. 16 Auf der Passivseite der Bilanz und auch auf der Passivseite eines Überschuldungsstatus nehmen Pensionszusagen häufig eine bedeutende Rolle ein.[1] Grundsätzlich sind Pensionsverpflichtungen mit dem Ablösewert zu passivieren.[2] Im Rahmen der Überschuldungsbilanz sind auch mittelbare Pensionsverpflichtungen und Altzusagen gemäß Art. 28 EGHGB zu passivieren, das Passivier...mehr

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Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 17 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung umfasst der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen, wie z. B. den Geldwert der privaten Nutzung eines Dienstwagens.[1] Der geldwerte Vorteil einer Dienstwagennutzung zählt zu den Einkünften für die Berechnung für das Eltern...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2 Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung

2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3 Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss nach dem HGB

3.1 Überblick Rz. 13 Die im Rahmen des BilMoG modifizierten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung haben deutliche Veränderungen für die Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen mit sich gebracht. Nunmehr hat die inhaltliche Gestaltung von Versorgungszusagen noch größere Auswirkungen auf die Rechnungslegung als zuvor. Rz. 14 So wird unterschiede...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5 Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach den IFRS

5.1 Vorbemerkung Rz. 110 Die Veränderung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen im HGB infolge des BilMoG hat zu einer Annäherung an die IFRS geführt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass der Wert, der im handelsrechtlichen Abschluss für die Pensionsrückstellung angesetzt wird, nicht identisch ist mit dem im Abschluss nach den IFRS. Im Detail existier...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 7 Das Betriebsrentengesetz unterscheidet 5 verschiedene Durchführungswege (§ 1b BetrAVG):[1] die unmittelbare Pensionszusage (auch Direktzusage genannt), die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse. Bei der unmittelbaren Pensionszusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg, während die restlichen 4 Durchführungswege als ex...mehr

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Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung

1 Vorbemerkung Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmitte...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 7 Weiterführende Literatur

Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 8. Aufl. 2022. Böhm/Schu, Unterstützungskassen Grundlage und Praxis, 2014. Dernberger/Matthias, BetrAV 2008, S. 571 ff. Doetsch/Oecking/Rath/Reichenbach/Rhiel/Veit, Betriebliche Altersversorgung, 2008. Dresp/Fabian/Fath/Schwind/Wolf, Pensionskassen Grundlage und Praxis, 2011. Beck’scher Bilanz-Kommentar, 14. Aufl. 2024. Gohdes, BetrAV 200...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Ansatz von Pensionsverpflichtungen

3.2.1 Vorbemerkung Rz. 16 Der bilanzielle Ansatz von Schulden orientiert sich am Passivierungsgrundsatz. Sind folgende Kriterien erfüllt, ist eine Passivierung von Schulden (Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) erforderlich:[1] Eine (Außen-)Verpflichtung des Unternehmens liegt vor. Die Verpflichtung muss zu einer wirtschaftlichen Belastung führen. Die Verpflichtung ist quantif...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3 Planvermögen (plan assets)

5.3.3.1 Beschreibung und Definition Rz. 127 In den IFRS wird Planvermögen (plan assets) in IAS 19.8 definiert. Darüber hinaus enthält eine Stellungnahme des IDW vom 14.10.2004[1] nähere Hinweise zu Bedingungen und Anforderungen an die Anerkennung von plan assets durch Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Rz. 128 Anforderungen Gem. IAS 19.8 handelt es sich bei plan assets um Vermög...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5 Ausweis von Pensionsverpflichtungen

3.5.1 Bilanz 3.5.1.1 Pensionsrückstellung Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleicht...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3 Bewertung von Pensionsrückstellungen

3.3.1 Differenzierung der Bewertung nach der Versorgungssystematik Rz. 26 Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich erhebliche Bewertungsänderungen für Pensionsrückstellungen ergeben. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung einer Pensionsrückstellung zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Davon wird allerdings abgewichen, soweit die Versorgung...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4 Ergebniskomponenten bei Leistungszusagen

5.4.1 Überblick Rz. 133 Gemäß IAS 19 werden die Ergebniskomponenten aus der Bewertung von Leistungszusagen in 3 Gruppen (service cost, interest costs und remeasurements) aufgeteilt (IAS 19.120): Dienstzeitaufwand (service cost), Zinsaufwand (net interest cost on the net defined benefit liabilitiy) und Neubewertung (remeasurement cost of the net defined benefit liabilitiy). Währen...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3 Die Ermittlung von Leistungsverpflichtungen und Planvermögen

5.3.1 Vorbemerkung Rz. 117 Bei einem beitragsorientierten Plan besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Beitrags an einen externen Versorgungsträger. Darüber hinaus treffen ihn weder Haftung noch Nachschusspflichten. Davon ausgehend ergibt sich der Pensionsaufwand einer Periode für eine Beitragszusage einzig aus der Beitragszahlung (IAS 19.50). Versicherungs...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2 Bewertung zum Erfüllungsbetrag

3.3.2.1 Vorbemerkung Rz. 28 Gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "… in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen …". Dies bedeutet, dass sämtliche Preis- und Kostenschätzungen für die Zukunft in die Bewertung mit einzubeziehen sind, die auf die Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens zum Erfüllungszeitpun...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.5 Der Ausweis der Pensionsverpflichtungen

5.5.1 Bilanz Rz. 148 In der Bilanz wird der nicht durch Planvermögen gedeckte Teil des Barwerts der Leistungsverpflichtungen passiviert. Sofern der beizulegende Zeitwert des Planvermögens über dem Barwert der Leistungsverpflichtungen liegt, kann i. H. d. Differenz ein Aktivwert angesetzt werden, wenn die Vorschriften zum asset ceiling (vgl. IAS 19.64b) nicht greifen. Der Bilan...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4 Bewertung von Deckungsvermögen

3.4.1 Vorbemerkung Rz. 59 Der Begriff des Deckungsvermögens existiert im HGB nicht. Es handelt sich hierbei um einen Begriff, den das IDW in seinem RS HFA 30 geprägt hat. Deckungsvermögen liegt dann vor, wenn Vermögensgegenstände die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen erfüllen (§ 246 Abs. 2 HGB), vgl. auch Rz. 64 ff. 3.4.2 Bewertung zum beizulegenden Zei...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1 Bilanz

3.5.1.1 Pensionsrückstellung Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleichterungen. Rz....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2 Gewinn- und Verlustrechnung

3.5.2.1 Aufwandspaltung Rz. 75 Aufgrund der Abzinsung der Pensionsrückstellung enthalten Zuführungen einen Zins- und einen Prämienanteil (Dienstzeitaufwand). Der Zinsanteil der Zuführung ist dem Finanzergebnis zuzuordnen, während der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand gebucht wird (§ 277 Abs. 5 HGB). Rz. 76 Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufteilung der aus der Bilanzier...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Überblick

Rz. 13 Die im Rahmen des BilMoG modifizierten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung haben deutliche Veränderungen für die Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen mit sich gebracht. Nunmehr hat die inhaltliche Gestaltung von Versorgungszusagen noch größere Auswirkungen auf die Rechnungslegung als zuvor. Rz. 14 So wird unterschieden zwischen Pe...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.4 Ähnliche Verpflichtungen

Rz. 25 Gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB gilt das Ansatzwahlrecht auch für pensionsähnliche, unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen des Unternehmens. Auch für diese Verpflichtungen besteht ein Ansatzwahlrecht. Das HGB enthält keine näheren Angaben oder gar eine Aufzählung pensionsähnlicher Verpflichtungen.[1] In jedem Fall handelt es sich aber um Verpflichtungen, die ni...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.5.3 Anhang

Rz. 150 Gem. IAS 19.135 ff. sind folgende Bereiche im Rahmen der Berichterstattung abzudecken: Charakteristika und Risiken der leistungsorientierten Pläne, Erläuterung der Beträge im Jahresabschluss, Erläuterungen zu den zukünftigen Zahlungsströmen. Die Charakteristika umfassen u. a. eine Planbeschreibung, die Erläuterung von regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne, Informat...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.2 Ansatz von Pensionsverpflichtungen

Rz. 113 Bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS wird zwischen Beitrags- (defined contribution) und Leistungszusagen (defined benefit) unterschieden. Gem. IAS 19.8 und 19.28 ist eine Beitragszusage dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitgeber über die Zahlung eines Beitrags an einen externen Versorgungsträger hinaus keine weiteren Nachschussverpflichtungen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.6 Besonderheiten bei der Anwendung der IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 151 Am 9.7.2009 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Regelwerk, das für die betroffenen Unternehmen alternativ zu den full IFRS gilt. Die IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen sind auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen ausgerichtet und enthalt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.4 Behandlung von Aufwendungen und Erträgen bei Anwendung des Saldierungsgebots

Rz. 82 Macht ein Unternehmen vom Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 HGB Gebrauch, ergibt sich nicht nur bilanziell eine Verrechnung, sondern auch in der GuV. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung sind mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus dem zu verrechnenden Vermögen zu saldieren. Rz. 83 Bei Anwendung des Saldierungsgebots des § 246 A...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.1 Differenzierung der Bewertung nach der Versorgungssystematik

Rz. 26 Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich erhebliche Bewertungsänderungen für Pensionsrückstellungen ergeben. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung einer Pensionsrückstellung zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Davon wird allerdings abgewichen, soweit die Versorgungsleistung der Höhe nach ausschließlich abhängig ist von der Werten...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.1 Vorbemerkung

Rz. 117 Bei einem beitragsorientierten Plan besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Beitrags an einen externen Versorgungsträger. Darüber hinaus treffen ihn weder Haftung noch Nachschusspflichten. Davon ausgehend ergibt sich der Pensionsaufwand einer Periode für eine Beitragszusage einzig aus der Beitragszahlung (IAS 19.50). Versicherungsmathematische Bewe...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 28 Gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "… in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen …". Dies bedeutet, dass sämtliche Preis- und Kostenschätzungen für die Zukunft in die Bewertung mit einzubeziehen sind, die auf die Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens zum Erfüllungszeitpunkt, also bei Fälligk...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4.1.2 Gewinne oder Verluste aus Planabgeltungen (gain or loss on settlement)

Rz. 140 Eine Planabgeltung (settlement) liegt dann vor, wenn sich das Unternehmen den rechtlichen oder faktischen Pensionsverpflichtungen mittels einer Transaktion bzw. Vereinbarung endgültig entledigt (IAS 19.111). In der Praxis dürften hierunter Abfindungen oder Übertragungen von Pensionsverpflichtungen mit schuldbefreiender Wirkung fallen. Die Nutzung einer in der Zusage ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.5.1 Bilanz

Rz. 148 In der Bilanz wird der nicht durch Planvermögen gedeckte Teil des Barwerts der Leistungsverpflichtungen passiviert. Sofern der beizulegende Zeitwert des Planvermögens über dem Barwert der Leistungsverpflichtungen liegt, kann i. H. d. Differenz ein Aktivwert angesetzt werden, wenn die Vorschriften zum asset ceiling (vgl. IAS 19.64b) nicht greifen. Der Bilanzansatz ergi...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.5 Auswirkung auf latente Steuern

Rz. 55 Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen unterscheiden sich deutlich von denen im Steuerrecht. Solche Bewertungsunterschiede tragen zu unterschiedlichen Rückstellungsverläufen in der Handels- und Steuerbilanz bei, mit der Folge der Bildung von Steuerlatenzen (§ 274 HGB). Rz. 56 vorläufig frei Rz. 57 Im Hinblick auf die bAV ergeben sich aktive...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4.3 Bewertungsveränderungen (remeasurements)

Rz. 144 Bewertungsveränderungen werden nicht erfolgswirksam, sondern erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen gebucht (other comprehensive income). Die remeasurements beinhalten aktuarielle Gewinne und Verluste, den Ertrag auf das Planvermögen, soweit nicht schon bei der Nettoverzinsung erfasst, und Auswirkungen aus der Vermögenswertbegrenzung (asset ceiling). Rz. 145 Es ergi...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4.1 Vorbemerkung

Rz. 59 Der Begriff des Deckungsvermögens existiert im HGB nicht. Es handelt sich hierbei um einen Begriff, den das IDW in seinem RS HFA 30 geprägt hat. Deckungsvermögen liegt dann vor, wenn Vermögensgegenstände die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen erfüllen (§ 246 Abs. 2 HGB), vgl. auch Rz. 64 ff.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.1 Pensionsrückstellung

Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleichterungen. Rz. 63 Unterdeckungen aus der er...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.3 Überschuss aus der Saldierung

Rz. 72 Die Bewertung saldierungspflichtiger Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert kann bewirken, dass dieser den Wert der Pensionsrückstellung überschreitet. Ein solcher Überschuss wird aktiviert und in der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" gem. § 266 Abs. 2 E. HGB ausgewiesen. Rz. 73 Da dieser Aktivposten aus nicht realisierten Gewi...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.3 Veränderung von Bewertungsannahmen

Rz. 80 Die Bewertung der Pensionsrückstellung zum Erfüllungsbetrag bedingt die Antizipation von Bewertungsparametern, z. B. der Entwicklung pensionsfähiger Bezüge in der Zukunft. Dies hat zur Konsequenz, dass einmal getroffene Annahmen im Laufe der Zeit ggf. anzupassen sind, z. B. wenn ein Tarifabschluss zu einer deutlicheren Steigerung der Gehälter führt als bei der Bewertu...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.3 Die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen

Rz. 10 Wie bereits in Rz. 7 ff. dargestellt, unterscheiden sich die Durchführungswege der bAV u. a. durch das Kriterium der Ausfinanzierung. Rz. 11 Nur bei der unmittelbaren Pensionszusage und der pauschal dotierten Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber auf die Bildung von Rücklagen in einem zweckgebundenen Vermögen gänzlich verzichten. Ansonsten erfolgt – in unterschiedli...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 16 Der bilanzielle Ansatz von Schulden orientiert sich am Passivierungsgrundsatz. Sind folgende Kriterien erfüllt, ist eine Passivierung von Schulden (Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) erforderlich:[1] Eine (Außen-)Verpflichtung des Unternehmens liegt vor. Die Verpflichtung muss zu einer wirtschaftlichen Belastung führen. Die Verpflichtung ist quantifizierbar. Pensionsv...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 110 Die Veränderung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen im HGB infolge des BilMoG hat zu einer Annäherung an die IFRS geführt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass der Wert, der im handelsrechtlichen Abschluss für die Pensionsrückstellung angesetzt wird, nicht identisch ist mit dem im Abschluss nach den IFRS. Im Detail existieren weiter Unters...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.4.1.1 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (past service cost)

Rz. 138 Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ergibt sich entweder infolge einer Planänderung (plan amendmend) oder einer Plankürzung (curtailment) und bezieht sich auf die Auswirkungen dieser auf die bereits erreichte DBO. Eine Planänderung liegt vor, wenn die Versorgungsregelung modifiziert wird, während von einer Plankürzung auszugehen ist, wenn die Anzahl der Begünstig...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.5.2 Erfolgsrechnung

Rz. 149 Eine Vorschrift, aus der hervorgeht, wo der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auszuweisen sind, ist in IAS 19 nicht enthalten. Ein Ausweis im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) bzw. im Finanzergebnis (Nettozinsaufwand) erscheint aber sachgerecht.[1] Die Beträge der Neubewertung werden im other comprehensive income erfasst und sind damit erfolgsneutral. Eine...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3.2 Die Bewertung von Planvermögen (plan assets)

Rz. 132 Plan assets werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Stichtag (fair value) erfasst (IAS 19.113). Dabei handelt es sich grundsätzlich um den Marktwert des Vermögensgegenstands. Sofern ein Marktwert nicht festgestellt werden kann, erfolgt die Wertermittlung, indem künftige Cashflows auf den Bilanzierungsstichtag abgezinst werden. Fällige, aber noch nicht gezahlte Beit...mehr