Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaftsanteile

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen des ArbN zur Begründung eines Geschäftsguthabens bei einer Genossenschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im > Inland sind vermögenswirksame Leistungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g und Nr 3 iVm § 6 5. VermBG [> Anh 5.1]; Abschn 4 Abs 7 = Rz 22 VermBErl [> Anh 5.3]. Hinweis Einzelheiten zu vermögenswirksamen Leistungen > Vermögensbildung der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 6b sind die vom Unternehmen zu tragenden Sozialabgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung zusammengefasst auszuweisen. Aufgrund des Davon-Vermerks für die Aufwendungen für Altersversorgung liegt faktisch eine Ausgliederung dieser Aufwendungen und eine Zusammenfassung der sozialen Abgaben mit den Aufwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 9 und 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630 ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist mittlerweile für die Praxis weitgehend geklärt. R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telearbeit

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie > Arbeitnehmer, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern, die gleichzeitig für mehrere Gemeinden tätig sind, stehen zu diesen Gemeinden idR nicht in einem Anstellungsverhältnis (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern sind die > Bürgermeister > Arbeitnehmer (zB in Bayern, vgl Bekanntmach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rentenleistungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst a EStG

Rn. 663 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Ertragsanteil nach § 22 Abs 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG werden die lebenslangen Renten einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besteuert, die nicht auf gefördertem Kapital aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds beruhen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgungszusag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelkommentierung

Rn. 653 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sämtliche Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Direktversicherungen oder Pensionskassen werden erst in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr 5 EStG besteuert, in der Ansparphase unterliegen Erträge und Wertsteigerungen (noch) nicht der Besteuerung. Vorstehender Grundsatz gilt unabhängig davon, ob und in welchem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 650 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 172 ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung bei schädlicher Verwendung, § 22 Nr 5 S 3 EStG

a) Allgemeines Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungen aus Versicherungsverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG (Kapitalrückzahlung)

Rn. 667 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wird Kapital aus einem zertifizierten Versicherungsvertrag ausgezahlt, so werden die Leistungen entsprechend § 20 Abs 1 Nr 6 EStG besteuert (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst b EStG). Gleiches gilt für Kapitalauszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Damit unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Übertragung einer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds, § 22 Nr 5 S 11 EStG

Rn. 710 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 11 EStG sieht für den Fall der Übertragung einer Versorgungsverpflichtung iSd § 3 Nr 66 EStG (Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften, s § 3 Rn 2700 f (Stickan)), auf einen Pensionsfonds vor, dass auf die Leistungen aus dem Pensionsfonds die Beträge nach § 9a S 1 Nr 1 EStG und § 19 Abs 2 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abgeordnetenbezüge, § 22 Nr 4 EStG

Schrifttum: D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen, die nicht unter § 22 Nr 5 S 2 Buchst a oder b EStG fallen (§ 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG)

Rn. 669 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG soll die Fälle erfassen, die nicht unter die ersten beiden Alternativen gem § 22 Nr 5 S 2 Buchst a und b EStG fallen. Werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag in gleichbleibenden oder steigenden (Teil-)Raten oder in Form einer (variablen) Kapitalauszahlung geleistet, unterliegt die Kapitalrückzahlung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gesonderte Angabe von Verpflichtungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Ist nach Nr. 3a ein Gesamtbetrag im Anhang anzugeben und sind in diesem Betrag Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen Unternehmen (vgl. § 271 Abs. 2) enthalten, so sind sie seit dem BilRUG (vgl. Rz. 13) gesondert anzugeben. Nach Nr. 3a angabepflichtig sind nur Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht passiviert od...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abfindungen, Zahlungen aufgrund eines Sozialplans, Vorruhestandsregelungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Zweifelhaft kann die Behandlung von Abfindungen an Lohn- und Gehaltsempfänger und von Sozialplan-Aufwendungen einschließlich Vorruhestandsregelungen sein. Grundsätzlich sind Abfindungen für vorzeitig ausscheidende Mitarbeiter den Löhnen und Gehältern zuzurechnen, da sie ihren Ursprung im Dienstverhältnis haben und insoweit Personalaufwand darstellen. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aufwendungen für Unterstützung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei diesen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und nicht mehr tätige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstützungsempfängers gezahlt werden. Im Einzelnen kommen in Betracht: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten, Erholungsbeihilfen, Heir...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Sonstige soziale Aufwendungen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Einige Autoren rechnen nicht nur soziale Abgaben, sondern auch soziale und andere zugunsten von Mitarbeitern getätigte Aufwendungen wie Fort- und Ausbildungskosten, Betriebsfeiern usw. zu den unter Posten Nr. 6b auszuweisenden Aufwendungen. So verständlich der Wunsch ist, alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt den Personalsektor betreffen, in der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen sind zu untergliedern in: Rz. 361 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen fassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus der Altersversorgung zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung nach Auszahlungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4 Weitere geplante gesetzliche Änderungen

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2024 weitere gesetzliche Änderungen geplant, die für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung gewesen wären: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerfortentwicklungsgesetz wurde eine Vielzahl von steuerlicher Änderungen diskutiert.[1] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe der Leistung bei schädlicher Verwendung

Rn. 671 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Soweit Altersvorsorgevermögen vorzeitig voll oder teilweise ausgezahlt wird, wird der Auszahlungsbetrag zuerst mit den nicht geförderten Beträgen verrechnet, so dass insoweit keine schädliche Verwendung vorliegt. Es liegen jedoch iHd Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Einzahlungsbetrag Einkünfte nach § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG vor. Gl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 18.9.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes[1] veröffentlicht.[2] Aus lohnsteuerlicher Sicht sind zwei Änderungen von Bedeutung[3]: Achtung Verlauf des Gesetzgebungsverfahren aktuell ungewiss Am 22.11.2024 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen.[4] Aktuell ist unklar, ob das Zweite Betriebsre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vertragsabschluss in Fällen des Versorgungsausgleichs, § 22 Nr 5 S 12 EStG

Rn. 720 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 12 EStG sieht für die Fälle, in denen aufgrund einer internen Teilung gem § 10 VersAusglG oder externen Teilung nach § 14 VersAusglG der Ausgleichsberechtigte ein Anrecht erwirbt, vor, dass dieser Vertrag insoweit zu dem gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen gilt wie der Vertrag der ausgleichspflichtigen Person, sofern die der au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen, § 22 Nr 5 S 14 EStG bis VZ 2024

Rn. 740 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Streichung des bisherigen § 22 Nr 5 S 14 EStG durch das JStG 2024 (s Rn 26, 651) sah die Regelung ursprünglich vor, dass das Besteuerungsrecht Deutschlands gem § 22 Nr 5 S 2 EStG voraussetzte, dass die Beiträge zu den Versorgungseinrichtungen nach einer der genannten deutschen Steuerbefreiungsvorschriften steuerfrei gestellt waren. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zurechnung im Erbfall, § 22 Nr 5 S 15 EStG idF JStG 2024

Rn. 760 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2020 hat der Gesetzgeber auch in § 22 Nr 5 EStG mit Wirkung zum 01.01.2021 einen Verweis auf § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG aufgenommen. Der Verweis dient der Vermeidung kosten- und zeitintensiver Ermittlungen im Erbfall. Abweichend vom zivilrechtlichen Grundsatz gem § 1922 BGB wird geregelt, dass eine im Sterbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Ermäßigte Besteuerung für Kleinbetragsrentenabfindungen, § 22 Nr 5 S 13 EStG

Rn. 730 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit Einführung des § 22 Nr 5 S 13 EStG wird für den Fall der förderunschädlichen Abfindung einer sog Kleinbetragsrente nach § 93 Abs 3 EStG die Anwendung des § 34 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Grundsätzlich sind bei einer Riester-Rente die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, sofern nach der Ansparphase das Kapital vollständ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (E.)

Rz. 269 [Autor/Zitation] Der durch das BilMoG 2009 eingeführte Posten E. steht in Zusammenhang mit § 246 Abs. 2 Satz 2, der die Verrechnung von reservierten Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersversorgungs- oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen vorsieht. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der VG den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag gem. § 246 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten, § 22 Nr 5 S 8 EStG

Rn. 695 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 8 EStG legt fest, dass im Falle einer Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages an den StPfl, insofern eine steuerbare Leistung iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG vorliegt. Die von einem StPfl geleisteten Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages gehören grds zu den förderfähigen Aufwendu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bescheinigungspflichten, § 22 Nr 5 S 7 EStG

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Um den StPfl in die Lage zu versetzen, seinen Steuererklärungspflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können, sieht § 22 Nr 5 S 7 EStG vor, dass der Anbieter (§ 80 EStG; s Erläut zu § 80 (Mühlenharz)) der Altersvorsorgeverträge beim erstmaligen Bezug von Leistungen in den Fällen des § 93 Abs 1 EStG (steuerschädliche Verwendung) sowie bei Änderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr