Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2 Praktische Schwierigkeiten

Tz. 468 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Schwierigkeiten macht in der Praxis insbes die Festlegung des erwarteten Jahresgewinns sowie die dauernd notwendige Überprüfung und ggf Änderung des Tantiemesatzes. Bei der Schätzung des erwarteten Jahresgewinns wird der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit sicherlich vorrangige Bedeutung zukommen. Allerdings können und müssen die in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend (zB s Urt des BFH v 31.03.2004, BStBl II 2005, 664, mwN; aA Hildesheim, DStZ 2002, 747, wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere). Es ist dem Unternehmen unbenommen, die späteren Pensionszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.2 Konkretisierungsproblem bei beitragsorientierten Pensionszusagen

Tz. 570 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eine Versorgungszusage wird beitragsorientiert genannt, wenn der Arbeitgeber über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen auf sich nimmt (s § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Die Höhe der späteren Leistungen steht in diesen Fällen noch nicht genau fest; sie hängt von der Wertentwicklung der Rückdeckungsversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / b) Diskussion

Rz. 71 Insbesondere Wachter sprach sich schon im Jahr 2004 für die Möglichkeit einer Inhaltskontrolle bei Erb- und Pflichtteilsverzichten aus.[143] Er stellte auf die Funktion des Pflichtteilsrechts im konkreten Einzelfall ab. Soweit der Pflichtteilsanspruch der Sicherung des Unterhalts und der Altersversorgung diene, könne er gerichtlich zu schützen sein.[144] Der Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen – entgegen der hier in Vorauflagen vertretenen Rechtsauff – auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; so zuvor auch schon Gosch (in KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen ...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 244 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 5 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 970 [Renten aus ausländischer Versicherung oder Rentenvertrag oder aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung] Renten und andere Leistungen aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag bzw. aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung sind in die Anlage R-AUS einzutragen. Eine Qualifizierung der ausländischen Einkünfte e...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 255 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14 und 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig (→ Tz 958 f.). Rz. 256 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebe...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 5 Werbungskosten

Rz. 263 Ohne Nachweis von Einzelaufwendungen berücksichtigt das Finanzamt bei allen Renten (Anlagen R und R-AV/bAV) und Unterhaltsleistungen (Zeile 6 der Anlage SO) den gesetzlichen Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. insgesamt 102 EUR (bei Ehegatten personenbezogen für jeden Ehegatten mit entsprechenden Einkünften). Liegen höhere tatsächliche Werbungskosten (z. B. für einen ...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 2 Relevante Rentenbezüge

Rz. 941 Für die Steuererklärung stehen drei Anlagen zur Verfügung. Anlage R für Renten aus dem Inland, Anlage R-AUS für Renten aus ausländischen Versicherungen bzw. einem ausländischen Rentenvertrag und Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester) und aus der betrieblichen Altersversorgung. In diese Anlagen sind nur die Daten zwingend einzutragen...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 262 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 242 Wichtig Erklärungsvordrucke für Renten Für die Erklärung von Renten stehen drei Anlagen zur Verfügung. Anlage R für Renten aus dem Inland und Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung. Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt liegen der Finanzverwaltung...mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 1 Allgemeines

Rz. 551 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2 Riester-Rentenversicherung

Rz. 552 Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer sog. Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein zertifizierter (= geprüfter und genehmigter) Altersvorsorgevertrag in Form einer kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. Für Beiträge zu dieser Riester-Rente kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über den...mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.3 Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 555 Anlage AV Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da diese die erfor...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.01 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 01 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH ermittelt ihre Urlaubsrückstellung jeweils gesondert für die Mitarbeitergruppen Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsempfä...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 449 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Besteuerung der Leistungen aus der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr 5 EStG)

I. Allgemeine Hinweise Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Altersvorsorge (Riester-Rente/Wohnriester)

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersvorsorgebeiträge (vgl § 82 EStG) werden im Rahmen der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (§§ 79–99 EStG) und ergänzend durch den SA-Abzug (§ 10a EStG) gefördert; zu Einzelheiten > Private Altersvorsorge Rz 30 ff, 70 ff. Die staatliche Förderung stellt in der Ansparphase sicher, dass die Eigenvorsorge aus nicht verst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Durchführungswege der bAV kommen die Direktzusage/Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds in Betracht (BMF vom 12.08.2021, Rz 1, BStBl 2021 I, 1050; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff). Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG begünstigt jedoch nur Beitr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert worden. Zu a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführende Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Altersversorgung in Deutschland über eine monatliche Rente wird im Wesentlichen von der gesetzlichen > Rentenversicherung (GRV), durch die > Betriebliche Altersversorgung und die > Private Altersvorsorge (> Riester-Rente oder > Rürup-Rente) getragen. Zu diesen Säulen der Altersvorsorge treten Leistungen aus einer zusätzlichen privaten Alt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den gesetzlichen Regelungen. Im Fall der steuers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Umfang der Besteuerung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Steuerpflichtig sind grundsätzlich die gesamten Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag; unerheblich ist, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden. Das schließt Leistungen ein, die auf gutgeschriebenen Zulagen (vgl §§ 79ff EStG) und den erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen (BMF vom 21.12.2017, Rz 137, BStBl 2018 I, 93,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Sonderfälle

a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 06.03.2002 (BVerfG 105, 73 = BStBl 2002 II, 618) entschieden, dass die bis dahin übliche unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der GRV nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG aF mit dem > Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar ist. Mit dem Gesetz zur Neuord...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beiträge eines ArbN zur GRV (> Sozialversicherung) werden nicht als WK, sondern im Rahmen von Höchstbeträgen als SA abgezogen. Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung der Beiträge als vorweggenommene WK bei § 22 EStG wurden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen; zu den Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz 117. Zu Einzelheiten be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags ausschließlich nicht geförderte Beiträge erbracht, unterliegt eine spätere Rente der Besteuerung in Höhe des Ertragsanteils (vgl § 22 Nr 5 Satz 2 iVm Nr 1 Satz 3 Buchst a/bb EStG; > Rz 45 ff). Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einer Versorgung aus einer betrie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 62 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) unterliegen in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr 5 Satz 1 EStG, wenn die gesamten Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase nach § 10a oder §§ 79ff EStG gefördert worden sind. Für Leistungen aus einer kapitalgedeckten betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungshinweise

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur näheren Bestimmung des Begriffs "Rente" > Rz 3 ff. Für eine Altersrente werden in der Ansparphase Beiträge geleistet, die aus staatlich gefördertem oder nicht gefördertem > Einkommen erbracht werden; zu Einzelheiten > Rentenbeiträge . Beim Rentenberechtigten, also dem Empfänger der Leistung, kann die Rente je nach Sachverhalt steuerfrei se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentenbezugsmitteilungen

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem AltEinkG (> Alterseinkünfte) ist ein Mitteilungsverfahren über Rentenbezüge eingeführt worden. Das Verfahren ist in § 22a EStG sowie in der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) geregelt. Für ein Mitteilungsverfahren und nicht für ein Steuerabzugsverfahren hat sich der Gesetzgeber entschieden, weil in den ersten Jahren nach ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusatzversorgungsrente

Rz. 104 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten der VBL (> Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) werden neben den Renten der GRV geleistet, ohne dass nach Art des Versicherungsfalls (zB Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersruhegeld, Witwen- oder Waisenrente) unterschieden wird. Die Renten der VBL werden idR auf Lebenszeit gewährt und sind deshalb grundsätzlich Leibrenten (> Ren...mehr