Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, können als Altersvorsorgeaufwendungen zum Abzug gebracht werden.[1]
Handelt es sich um Beiträge an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung, kann ebenfalls ein Sonderausgabenabzug in Betracht kommen.[2]
Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 voll absetzbar
Mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] wurde geregelt, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge ab dem 1.1.2023 vollständig als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können.
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