Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.3 Materiell-rechtliche Bedeutung des § 233a Abs. 5 AO

Rz. 113 Die materiell-rechtliche Bedeutung der § 233a Abs. 5 AO liegt in der Berechnung des Unterschiedsbetrags für die Zinsberechnung. Die Regelung knüpft systematisch an Abs. 3 an, der allgemein die Maßstäbe für die Zinsberechnung bestimmt und modifiziert diese Maßstäbe speziell für die dort genannten Fälle der Korrektur der Steuerfestsetzung.[1] § 233a Abs. 5 S. 1 und 2 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.3 Lange Bearbeitungsdauer

Rz. 150 Das Ende des Zinslaufs wird nicht davon berührt, dass das FA eine lange Bearbeitungszeit benötigt. Die Länge des Zinslaufs begründet auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses grds. kein Verschulden.[1] Die Gründe für eine späte oder gar verspätete Steuerfestsetzung sind für die Verzinsung grundsätzlich ohne Bedeutung; eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.1 Abflussprinzip

Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Praxis-Beispiel Steuerabzug bei Ratenzahlung A hat im November und Dezember 2026 in seinem Gart... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.2.12 Unbilligkeit bei steuerlichen Nebenleistungen

Rz. 87 Von den steuerlichen Nebenleistungen ist § 163 AO nur auf die Zinsfestsetzung, § 239 Abs. 1 AO, und auf die Kostenfestsetzung, § 178 Abs. 4 AO, anwendbar; zu Verspätungszuschlägen vgl. Rz. 10, zu Säumniszuschlägen s. § 227 AO Rz. 28, § 240 AO Rz. 48ff. Rz. 88 Für Stundungszinsen[1] und Aussetzungszinsen[2] gelten eigenständige Billigkeitsregelungen, die aber der sachl... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Ende des Zinslaufs (§ 233a Abs. 2 Satz 3 AO)

Rz. 51 Nach § 233a Abs. 2 S. 3 AO [1] endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Das Abstellen auf das Wirksamwerden der Steuerfestsetzung anstelle auf die Fälligkeit gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 5 EGAO in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem 31.12.1993 festgesetzt werden. Rz. 52 Die Wirksamkeit der Steuerfestsetzung ist regelmäßi... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz

Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss. Es handelt sich steuerlich um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Das bedeutet, dass unabhängig vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b E... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Anerkenntnis und Vollstreckungshandlung als Unterbrechungstatbestände

Rz. 97 § 212 BGB enthält die beiden einzigen Tatbestände, die i.S.d. früheren Verjährungsrechts die Verjährung unterbrechen mit der Folge, dass am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 BGB) eine volle neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird (vgl. § 217 BGB a.F.).[311] Nach dieser Vorschrift beginnt die Verjährung erneut, wenn mehr

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Betriebskostenerhöhung/-erm... / 1 Erhöhung bei vereinbarter Betriebskostenumlage

Ist vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten und der Vermieter hierüber abzurechnen hat, so können die im Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten in die Abrechnung eingestellt werden. Dies gilt auch für solche Betriebskosten, die sich im Abrechnungszeitraum (gleich aus welchen Gründen) erhöht haben oder die neu entstanden sind. Ha... mehr

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Betriebskostenerhöhung/-erm... / 2 Erhöhungen bei vereinbarter Betriebskostenpauschale

Bei vereinbarter Betriebskostenpauschale eröffnet § 560 Abs. 1 BGB die Möglichkeit zur Umlage von Kostenerhöhungen. Unter einer Betriebskostenpauschale versteht man eine Vereinbarung, wonach der Mieter neben der Grundmiete für die Betriebskosten einen monatlich gleichbleibenden Betrag zu zahlen hat, über den der Vermieter nicht abzurechnen braucht. Eine Betriebskostenpauscha... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 449 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic... mehr

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Mieter: Vorlage von Verwalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer als Vermieter verpflichtet und berechtigt ist, einem Mieter zu ermöglichen, die vollständigen Verwaltungsunterlagen einzusehen. Mieter und Verwaltungsunterlagen Leistet ein Mieter einem Wohnungseigentümer als Vermieter Vorauszahlungen, so ist hierüber abzurechnen. Die Abrechnung soll den Mieter in die Lage... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarung von Vorauszahlungen

Rz. 62 Die Vereinbarung über die Umlage der im Einzelnen aufgezählten Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV bedeutet noch nicht, dass der Mieter darauf Vorschüsse zu zahlen hat (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 105; von Seldeneck, Rn. 3901). Vielmehr bedarf es dazu ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung des Vermieters mit dem Mieter (§ 556 Abs. 2 Satz 1). Auch wenn... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.4 Abzug der Vorauszahlungen

Rz. 79 Weiter gehört zur formellen Wirksamkeitsvoraussetzung die Angabe sämtlicher vom Mieter in der Abrechnungsperiode geleisteter Vorauszahlungen (BGH, Urteil v. 29.1.2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463). Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart,... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.6 Anpassung der Vorauszahlungen

Rz. 96 Haben sich die Betriebskosten, für die Vorauszahlungen vereinbart worden sind, gegenüber dem Stand zur Zeit der Vereinbarung verändert, so stehen sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Vorauszahlungen zu, jedoch nur nach einer Abrechnung (§ 560 Abs. 4). Auch in Ausnahmefällen (überproportionale Steigerung der ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen

Rz. 8 Die Mietvertragsparteien können eine Nettokaltmiete vereinbaren, in der die Betriebskosten nicht enthalten sind, und Vorauszahlungen, die der Höhe nach den auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten bemessen werden. Muster Vereinbarung Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Pauschalmiete

Rz. 11 Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, dass in der vereinbarten Miete für die Betriebskosten gesondert eine Pauschale ausgewiesen wird (Pauschalmiete). Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Zweifel eine Pauschale anzunehmen (AG Düsseldorf, Urteil v. 6.5.2024, 37 C 28... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Rz. 76 Eine vom Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 vorzunehmende Abrechnung muss eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17, GE 2018, 577). Die Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich i. d. R. an den im Mietvert... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.4 Inklusivmiete

Rz. 13 Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen. Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen,... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.3 Teilinklusivmiete

Rz. 12 Die Mietvertragsparteien können auch vereinbaren, dass neben der Miete nur ein Teil der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt wird. Hinsichtlich dieses Teils der auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten werden entweder Vorauszahlungen oder eine Pauschale ausgewiesen und eine Erhöhung der Pauschalmiete bei Steigerung dieser Betriebskosten vereinbart. Dann handelt es s... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487; OLG Brandenburg, Urteil v. 23.5.2023, 3 U 94/22, BeckRS... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.7 Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 98 Der Vermieter kann eine vereinbarte Mietstruktur grundsätzlich (Ausnahme: § 556a vgl. dort) nicht einseitig ändern. Er kann also grundsätzlich nicht einseitig von der ausgewiesenen Betriebskostenpauschale oder einer Bruttokaltmiete auf eine Nettokaltmiete mit Vorschüssen "umsteigen". Die Umstellung der Bruttomiete auf die Nettokaltmiete bedarf grundsätzlich einer ausd... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 101 Unwirksam ist nach dem statt § 556 Abs. 4 ab 1.1.2025 geltenden § 556 Abs. 5 zunächst jede zum Nachteil des Mieters vom Betriebskostenbegriff abweichende Vereinbarung, z. B. dass der Mieter – sei es durch eine neben der Nettomiete ausgewiesene Pauschale oder im Wege des Abrechnungsmodells – Bewirtschaftungskosten des Vermieters zu tragen hat oder sich an den Kosten v... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Formularverträge

Rz. 17 Formularmäßige Vereinbarungen über die Umlage von Betriebskosten müssen bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, um wirksam zu sein (BGH, Urteil v. 8.4.2020, XII ZR 120/18, GE 2020,732; OLG Hamm, Urteil v. 8.3.2019, I-30 U 78/18, ZMR 2019, 581). Unklarheiten gehen zulasten des Vermieters (§ 305c). In Wohnraummietverträgen ist durch die Vereinbarung, dass der Mieter die... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Einwendungsausschluss für den Mieter

Rz. 100 Auch für den Mieter gilt eine Frist, innerhalb derer er seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen muss. Diese gilt auch dann, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist; Ein Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 242 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter den Mangel der Abrechnung kannte o... mehr

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Lohn- und Gehaltsabtretung / 3 Übersicherung vermeiden

Um eine Übersicherung zu vermeiden, muss die Abtretung eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung enthalten und mittels einer Freigabeklausel und einer Bindung der Offenlegung der Abtretung an die geltenden Verbraucherschutzvorschriften dafür sorgen, dass der kreditnehmende Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird.[1] Unangemessen ist es, wenn die Freigabe bei fort... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abwälzung von Betriebskosten

Rz. 3 Der Vermieter von Räumen ist verpflichtet, die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten selbst zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3). Zu diesen auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten gehören zumindest teilweise auch die Betriebskosten. Im Zusammenspiel dieser Vorschrift mit derjenigen des § 556 Abs. 1 ergibt sich, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter gesonde... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 34 Sowohl bei der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 Satz 1) als auch bei Erhöhung der Betriebskostenpauschale (§ 560 Abs. 5) ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der v... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Ein vertraglich vereinbarter oder durch den Vermieter einseitig bestimmter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten ist für beide Parteien bindend und kann grundsätzlich nur einvernehmlich abgeändert werden (AG Neubrandenburg, Urteil v. 25.11.2025, 103 C 485/24, IMR 2026, 2206); dem Vermiet... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Direktabrechnung

Rz. 221 Der Vermieter ist ab 1.9.2001 nicht mehr berechtigt, durch einseitige Erklärung zu bestimmen, dass die Kosten für Wasser, Abwasser oder Müll in Zukunft unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Versorgungsunternehmen (Stadtwerke, Wasserwerke, Stadtreinigung) abgerechnet werden. War jedoch die entsprechende Erklärung des Vermieters wirksam, die dem Mieter bis zum 1.9.20... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Konkludente Erweiterung der Betriebskostenumlage

Rz. 23a Ein Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen. Erforderlich ist dafür aber, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter einer Umlage weiterer Betriebskosten zustimmt (LG Itzehoe, Urteil v. 30.10.2009, 9 S 20/08 = ZMR 2010, 365). Für ei... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Bezeichnung der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 18 Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss zudem eindeutig sein, insbesondere wenn sie in Formularverträgen enthalten ist. In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.25 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

Rz. 210 § 2 Nr. 16 BetrKV Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksi... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berichtigung von Abrechnungen

Rz. 85 Die Wirksamkeit der Abrechnung wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung materiell unrichtig sind (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.3.2006, 10 U 143/05, WuM 2006, 381; LG Dortmund, Urteil v. 10.5.2005, 1 S 247/04, NZM 2005, 584). Fehlt es an einer Umlagevereinba... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Inhalt der Abrechnung

Rz. 75 Hinweis Angaben in der Abrechnung Die Abrechnung muss zumindest folgende Angaben enthalten (BGH, Urteil v. 20.1.2021, XII ZR 40/20, GE 2021, 305; Urteil v. 29.1. 2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463; OLG Dresden, Beschluss v. 9.8.2019, 5 U 936/19, ZMR 2020, 24; LG Kassel, Beschluss v. 16.2.2022, 1 T 427/21, WuM 2022, 335; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 333):... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf... mehr