Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.4.1 Umfang, Teilbarkeit und Zusammenwirken mehrerer Zuwendungsgründe

Rz. 57 Liegt ein Zuwendungsgrund vor, ist die Zuwendung grundsätzlich in voller Höhe abziehbar, soweit sie von diesem Grund getragen wird. Eine eigenständige Höchstbetragsregel enthält § 4c nicht. Die Begrenzung folgt aus dem Umfang der festgelegten Verpflichtung, der behördlich veranlassten Anforderung oder des bestehenden Fehlbetrags. Teilzahlungen sind anteilig abziehbar;... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 3.1.2 Fiktion unmittelbarer Kassenleistungen und Zuordnung der Zuwendungen

Rz. 65 Prüfungsgegenstand ist nicht die Beitragszahlung als solche, sondern die Leistung, welche die Pensionskasse aufgrund der durch die Zuwendung finanzierten Versorgung erbringt oder künftig zu erbringen hat. Abs. 2 fingiert, dass das Trägerunternehmen diese Leistung unmittelbar an den Versorgungsberechtigten gewährt. Damit werden der Empfänger, der Anlass der Versorgungs... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abschreibungsgrundsätze

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 21... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Einheitlicher Steuersatz bei Thesaurierung und Ausschüttung; systembedingte Begünstigung der Thesaurierung

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Im Halb- bzw Teileink-Verfahren gibt es – anders als früher – keine unterschiedlichen KSt-Sätze mehr für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Der einheitliche KSt-Satz beträgt ab dem VZ 2008 bis einschl dem VZ 2027 15 % des zvE und wird ab dem VZ 2028 jährlich um jeweils 1 % bis zu einem KSt-Satz von 10 % für VZ ab 2032... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ermittlung der 10 %- bzw 30 %-Grenze im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 10 Satz 2 bis 4 KStG

Tz. 20 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die 10 %-Grenze in § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 KStG stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den in § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 KStG nicht bezeichneten Tätigkeiten zu den gesamten Einnahmen ab. Nach dem Ges-Wortlaut der Befreiungsvorschrift wären die Einnahmen ohne USt maßgeblich (im Vergleich zB zu § 64 Abs 3 AO). Von der Fin-Verw werde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.1.4 Nicht erfasste Leistungen und sonstige Abgrenzungsfragen

Rz. 34 Aufwendungen für Konzeption, Beratung und Gründung einer Pensionskasse sind regelmäßig keine Zuwendungen, weil sie nicht das zur Erfüllung von Versorgungsleistungen bestimmte Kassenvermögen mehren, sondern die Errichtung oder Organisation der Einrichtung betreffen. Ihre Abziehbarkeit oder Aktivierung richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Entsprechendes gilt für Ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Einführung der Abgeltungsteuer

Tz. 45 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Einführung der Abgeltung-St ab VZ 2009 hat sich der Charakter der KapSt gewandelt: während sie zuvor im Regelfall einer Vorauszahlung vergleichbar war und die endgültige stliche Belastung der ihr unterliegenden Eink erst iRd Veranlagung festgesetzt wurde, ist die St für die dem KapSt-Abzug unterliegenden Eink nunmehr grds abgegolten.... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.2 Abgrenzung zu den geleisteten Anzahlungen und Zuschüssen

Rz. 26 In der Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 HGB ist für die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein gesonderter Ausweis vorgesehen. Anzahlungen in diesem Sinne sind Vorleistungen eines Vertragspartners auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte, die die erste Phase einer Investition von Zahlungsmitteln in einen immateriellen Ve... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.3 Abgrenzung zu den Rechnungsabgrenzungsposten und Bilanzierungshilfen

Rz. 28 Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung kommt es "nicht darauf an, dass ein (aktivierungsfähiger) Vermögensgegenstand oder eine (passivierungsfähige) Verbindlichkeit vorhanden ist".[1] Während die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten seit dem Aktiengesetz 1965 als (sonstige) Forderungen (bzw. Verbindlichkeiten) auszuweisen sind,[2] sind die transitorischen Posten w... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.1 Vertikale Gliederung und bestandsmäßige Erfassung

Rz. 67 Soweit eine Bestandsaufnahme (Anlagenverzeichnis) immaterieller Güter erforderlich ist, muss eine Aufnahme anhand von Merkmalen und dokumentierenden Belegen vorgenommen werden, sodass sich der Nachweis immaterieller Anlagewerte nicht von dem der Sachanlagen unterscheidet.[1] In der Bilanzgliederung sind die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte dem Posten A.I.1.... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.2 Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 34 Während das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes und Wirtschaftsguts notwendigerweise als Element die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Vermögen beinhaltet,[1] hat selbst bei Erfüllung dieser Voraussetzung die Aktivierung zu unterbleiben, wenn ihr ein Bilanzierungsverbot gegenübersteht. Grundsätzlich darf in der Bilanz nur das dem Unternehmen gewidmete Vermögen aus... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.1 Grundprinzip

Die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn setzt begrifflich den Zufluss der Einnahmen beim Arbeitnehmer voraus. Die bloße Einräumung eines Rechtsanspruchs gegen den Arbeitgeber begründet solange keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer über die Zuwendung wirtschaftlich noch nicht verfügen kann. Denn die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der A... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Hinweis Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Fn. BT-Drs. 21/629) wird die degressive Abschreibung erneut eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Der dabei anzuwendende Prozents... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 4 Pauschale Abschlagszahlungen

Wegen der Bindung der Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten sind pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung krankheits- oder urlaubsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich nicht steuerfrei.[1] Sie können ausnahmsweise begünstigt sein, wenn sie als Abschlagsz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Hinterzogene Vorauszahlungen (§ 235 Abs. 5 AO)

Rz. 50a Zu hinterzogenen Steuern gehören auch Steuervorauszahlungen (S. Rz. 6). Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde durch Schaffung des Abs. 5 der Zustand wiederhergestellt, der bis zur Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen nach § 233a AO gegolten hat.[2] Rz. 50b § 235 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 AO: hiernach endet der Zinslauf bei hinterzogener Vorauszahlung vor Fests... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.7 Anzahlungen

Lüdenbach, Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung, StuB 9/2025, S. 347; Cremer, Erhaltene Zahlungen für eine noch ausstehende zeitraumbezogene Leistung, BBK 5/2024, S. 219; Siegel, Keine Gültigkeit des Realisationsprinzips für erhaltene Anzahlungen? DStR 11/2024, S. 583. mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Begriff des Unterschiedsbetrags (Abs. 3 S. 1)

Rz. 85 Die Grundlage der Verzinsung ist das Prinzip der (eingeschränkten) Sollverzinsung. Für die Zinsberechnung bleiben – anders als bei der Ist-Verzinsung – die tatsächlichen Zahlungsvorgänge unberücksichtigt (vgl. schon Rz. 9). § 233a Abs. 3 AO bezieht sich nur auf die erstmalige Festsetzung der Steuer. Dies kann die endgültige, vorläufige[1] oder unter dem Vorbehalt der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.7 Aufhebung oder Änderung der Anrechnung von Steuerbeträgen

Rz. 126 Die Anrechnung von Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträgen oder anzurechnender KSt[1] geschieht durch Abrechnung. Diese ist nach Auffassung des BFH eine Anrechnungsverfügung und damit ein Verwaltungsakt.[2] Wird durch Änderung oder Aufhebung dieser Anrechnungsverfügung der insgesamt anzurechnende Betrag herabgesetzt, so müsste sich der für die geänderte Zinsberechnung ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Allgemeine Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO

Rz. 37 Der Zinslauf beginnt stets mit dem Ablauf der Karenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Entstehung der Steuer und läuft bis zum Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.[1] Nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entsta... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.3.2 Sollverzinsung

Rz. 9 Die Berechnung der Zinsen nach § 233a Abs. 3 und 5 AO beruht auf der Verzinsung nach dem Grundsatz der Sollverzinsung. Zu verzinsen ist also die Differenz, die sich bei einem Vergleich der Sollbeträge ergibt. Das Soll der festgesetzten Steuer (Soll) wird dem Soll der festgesetzten Vorauszahlungen (Vorsoll) gegenübergestellt. Der Unterschiedsbetrag ist die festgesetzte ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Allgemeines

Rz. 2 § 235 AO regelt in Anlehnung an den früheren § 4a StSäumG die Verzinsung hinterzogener Steuern. Insoweit sind die Begründung der Zinspflicht und die Entstehung der einzelnen Zinsbeträge zu unterscheiden. Anders als etwa die Zinsen im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren[1] wird die Zinspflicht selbst bereits mit der Hinterziehung, also vor oder gleichzeitig mit dem ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.4 Steuernachforderung oder Steuererstattung – Unterschiedsbetrag

Rz. 11 Verzinst werden die Ansprüche, die sich für den Fiskus oder den Stpfl. aus der Steuerfestsetzung und der Anrechnung bestimmter Leistungen auf die festgesetzte Steuerschuld einer der in § 233a AO genannten Steuerarten ergeben. Abs. 1 knüpft mit der ab 28.12.1996 geltenden, durch das JStG 1997 geänderten Fassung an den insoweit eindeutigen Unterschiedsbetrag an. Die zu... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.3 Nachweis der begünstigten Arbeitszeit

Werden nachweislich Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt, kann der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung entfaltet bei der Veranlagung des Arbeitnehmers keine Bindungswirkung.[1] Erforderlich ist der Nachweis über den Ar... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.2.2 Normale Fälligkeit als frühester Beginn des Zinslaufs

Rz. 46 Frühester Beginn für den Zinslauf ist das Ende des Tages, an dem die hinterzogene Steuer fällig geworden wäre, wenn die Hinterziehung unterblieben wäre. Die Veranlagungssteuern werden meist nicht mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids, sondern erst nach Ablauf einer Frist[1] oder an bestimmten Zeitpunkten[2] fällig. Wird eine Steuer ohne Festsetzung fällig, so beginn... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.2 Lohnsteuerfreibetrag

Beim Lohnsteuerabzug können individuelle Steuerminderungen nur berücksichtigt werden, wenn sie nach Maßgabe des § 39a Abs. 1 Nr. 5a EStG als Lohnsteuerfreibetrag vom Finanzamt anerkannt sind. Da die Lohnsteuerabzugsbeträge materiell-rechtlich nichts anderes darstellen als Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers[1], dürfen die Arbeitnehmer hinsichtlich ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.1 Freiwillige Zahlungen (§ 233a Abs. 8 S. 1 bis 3 AO)

Rz. 136 Die Annahme freiwilliger Zahlungen und vergleichbarer Leistungen steht nach Auffassung des Gesetzgebers[1] wie bisher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde, im Falle der Verwaltung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Damit soll verhindert werden, dass das FA ohne sachliche Rechtfertigung der Zahlung oder Leistung als “Spar... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.3 Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Steuermindernde Umstände sind bei der Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 EStG zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Verlustabzugsbeträge nach § 10d EStG. mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Gewerbesteuerrückstellungen und sonstige Steuerrückstellungen sind steuerlich nicht abzuzinsen. § 6 Abs. 1 N... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.2.3 Ende des Zinslaufs (Abs. 3 S. 1)

Rz. 47 Der Zinslauf endet grundsätzlich (vgl. aber Rz. 49) mit der Zahlung der hinterzogenen Steuer (Abs. 3 S. 1). Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt der Entdeckung der Steuerhinterziehung, sondern der Tag der Erfüllung. Die Sicherung des Anspruchs z. B. durch Anordnung eines dinglichen Arrests bedeutet noch kein Ende des Zinslaufes.[1] Bei der Festsetzung von Hinterziehun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Nachforderungszinsen (Abs. 4)

Rz. 50 Durch das SteuerreformG 1990 ist § 235 Abs. 4 AO angefügt worden. Er gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 4 EGAO für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die nach dem 31.12.1988 entstehen. Durch diese Regelung soll eine Doppelverzinsung durch Hinterziehungszinsen und Nachforderungszinsen nach § 233a AO vermieden werden.[1] Der Gesetzgeber ist abweichend von Abs. 3 nicht d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Zeitliche Geltung

Rz. 1 Hinterzogene Steuern nach dem 31.12.1976 sind gem. Art. 97 § 15 Abs. 1 S. 1 EGAO nach § 235 AO anzufordern.[1] Der durch das SteuerreformG 1990[2] eingefügte Abs. 4 des § 235 AO gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 4 EGAO für Ansprüche, die nach dem 31.12.1988 entstehen. Nach Art. 97 § 15 Abs. 6 EGAO gilt § 235 Abs. 3 S. 3 AO in allen Fällen, in denen die Steuerfestsetzung nach... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.6 Besondere Einzelfälle

Rz. 155 Ein Erlass kommt in Betracht, wenn die zugrunde liegende Steuer erlassen wird.[1] Unbillig kann auch die Festsetzung von Nachforderungszinsen sein, die sich daraus ergeben, dass zuvor festgesetzte und gezahlte Vorauszahlungen aufgrund einer rechtswidrigen Jahressteuer-Festsetzung erstattet werden und die Rechtswidrigkeit allein von der Finanzbehörde zu vertreten ist.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Abrundung (238 Abs. 2 AO)

Rz. 20 Nach Abs. 2 ist der zu verzinsende Gesamtbetrag pro Steuerart, nicht dagegen der zu verzinsende Anspruch[1] auf volle 50 EUR nach unten abzurunden. Dabei ist nach dem Gesetz jede Steuerart, nicht jedoch jeder Zeitraum bzw. jede Zahlungsweise der Steuerart für sich zu behandeln. Werden z. B. zugleich und nebeneinander die ESt-Abschlusszahlung 2017 i. H. v. 1.065 EUR und... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umsatzsteuer

Prätzler, Umsatzsteuerliche Fallstricke bei Forderungsabtretung und Factoring – Eine Bestandsaufnahme ausgehend vom Urteil des FG Düsseldo... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Maßgebender Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. 5 S. 2 und 4 AO)

Rz. 119 Nach § 233a Abs. 5 S. 2 AO ist für die Zinsberechnung die Differenz maßgebend, die sich bei einer Gegenüberstellung der jetzt festgesetzten Steuer (neues Soll) und der vorher festgesetzten Steuer (Vorsoll) ergibt. Dabei ist unter der "vorher festgesetzten Steuer" die Steuer zu verstehen, die sich bei der letzten Steuerfestsetzung vor der Änderungsfestsetzung zugrunde... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz –Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchun... mehr