Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.4 Umlaufvermögen (Zeilen 58 bis 74)

Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62. Anzusetzen sind die Wirts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 6. Billigkeitsmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 5.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Kommunikative Deeskalation steht bei Aggressiven an erster Stelle. Grundregel: Bleiben Sie selbst ruhig, sachlich und professionell – auch wenn der Mandant laut wird. Wie man in der Psychologie weiß: Wenn eine Seite laut ist, hilft "Gegenlauten" nicht, es schaukelt sich sonst hoch. Stattdessen mit leiser, kontrollierter Stimme antworten. Das wirkt häufig wie ein Dämpfer, da ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2.2 Relative Grenze

Die Sozialplanforderungen sind gemäß § 123 Abs. 2 InsO Masseforderungen. Insgesamt darf für den Ausgleich dieser Forderungen nicht mehr als ein Drittel der Insolvenzmasse verwendet werden. Würde mehr als ein Drittel der Masse verbraucht, sind die Forderungen anteilig zu kürzen. Bei Masseunzulänglichkeit kann dies dazu führen, dass auf den Sozialplan keine Zahlungen erfolgen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (sog. In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds. das unt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Die Möglichkeit der Aufrechnung spielt im Wohnungseigentumsrecht nur eine untergeordnete Rolle, da diese auf wenige Fälle beschränkt und ansonsten wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auf die Zahlung der Hausgelder dringend angewies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung

Zusammenfassung Begriff Abschlagszahlungen sind Auszahlungen bereits fälligen und verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Bei der abschließenden Lohnabrechnung können sie abgezogen werden, ohne dass aufgerechnet zu werden braucht oder die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Nach Fälligkeit des Lohns steht dem Arbeitnehmer i. d. R. ein Anspruch auf eine Absch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 2 Abschlagszahlung bei bereits erbrachter Arbeitsleistung

Bei Abschlagzahlungen für bereits erbrachte Arbeitsleistungen ist die Beitragsberechnung vom vollen zu beanspruchenden Arbeitsentgelt – trotz der Teilzahlung – im Monat der tatsächlichen Arbeitsleistung vorzunehmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 3 Abgrenzung zu Abschlagszahlung und Darlehen

Während Lohnvorschüsse auf demnächst fällige Lohnansprüche gezahlt werden, sind Abschlagszahlungen Zahlungen auf bereits fällige Ansprüche, deren Abrechnung hinausgeschoben wird. Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen ist gemeinsam, dass mit ihnen der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt ist, weil er noch nicht abgerechnet ist.[1] Ein Lohnvorschuss i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 1 Rechtsanspruch

Da die Abschlagszahlungen Zahlungen fälligen Lohns sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf den vollständigen, abgerechneten Lohn. Will der Arbeitgeber (z. B. aus Rationalisierungsgründen) nicht zu den vorgesehenen (z. B. wöchentlichen) Terminen die genaue Lohnabrechnung vornehmen, sondern nur Abschlagszahlungen leisten und die Endabrechnung z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 3 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Vorschüsse und Abschlagszahlungen vor Fälligkeit erfordern grundsätzlich eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung, die in der Regel anzunehmen ist bei Aufwandsentschädigungen und Spesen, aus Gründen der Fürsorgepflicht oder bei Notfällen. Die auf diese Weise vorweggenommene Entgelttilgung kann mit der nächsten Lohnabrechnung ohne weitere Aufrechnungserklärung ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / Zusammenfassung

Begriff Abschlagszahlungen sind Auszahlungen bereits fälligen und verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Bei der abschließenden Lohnabrechnung können sie abgezogen werden, ohne dass aufgerechnet zu werden braucht oder die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Nach Fälligkeit des Lohns steht dem Arbeitnehmer i. d. R. ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung zu....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 2 Pfändungsschutz

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche Lohnabrechnung erst später, kann die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten werden. Dies gilt aber nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum 5 Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / Sozialversicherung

1 Vorschusszahlung auf zukünftiges Arbeitsentgelt Vorschusszahlungen des Arbeitgebers auf zukünftiges Arbeitsentgelt stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Die Beitragsberechnung aus vorausgezahltem Arbeitsentgelt erfolgt erst mit dem Monat, in dem die Arbeit, der dieses Arbeitsentgelt gegenübersteht, geleistet wird. 2 Abschlagszahlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerliche Behandlung Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche Lohnabrechnung erst später, kann die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten werden. Dies gilt aber nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum 5 Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / Arbeitsrecht

1 Rechtsanspruch Da die Abschlagszahlungen Zahlungen fälligen Lohns sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf den vollständigen, abgerechneten Lohn. Will der Arbeitgeber (z. B. aus Rationalisierungsgründen) nicht zu den vorgesehenen (z. B. wöchentlichen) Terminen die genaue Lohnabrechnung vornehmen, sondern nur Abschlagszahlungen leisten und die End...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 1 Vorschusszahlung auf zukünftiges Arbeitsentgelt

Vorschusszahlungen des Arbeitgebers auf zukünftiges Arbeitsentgelt stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Die Beitragsberechnung aus vorausgezahltem Arbeitsentgelt erfolgt erst mit dem Monat, in dem die Arbeit, der dieses Arbeitsentgelt gegenübersteht, geleistet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss

Zusammenfassung Begriff Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Auf Vorschusszahlungen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Rechtsanspruch, außer Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet dies. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (Zuflussprinzip). Zu den Lohnzahlungen gehören auch Vorschüsse oder Abschlagszahlungen, die zu einem späteren Termin abgerechnet werden. Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf Arbeitslohn, der künftig noch verdient werden muss. (Abschlagszahlungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1.2 Säumniszuschläge bei Teilzahlungen

Zahlt der Arbeitgeber einen Teilbeitrag, berechnet sich der Säumniszuschlag von dem nicht zum Fälligkeitstermin gezahlten Teil. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Rest wird zum drittletzten B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / Zusammenfassung

Begriff Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Auf Vorschusszahlungen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Rechtsanspruch, außer Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet dies. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zum Vorschuss g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerliche Behandlung Der Arbeitgeber hat grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (Zuflussprinzip). Zu den Lohnzahlungen gehören auch Vorschüsse oder Abschlagszahlungen, die zu einem späteren Termin abgerechnet werden. Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf Arbeitslohn, der künftig noch verdient werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / Sozialversicherung

1 Arbeitgebervorschüsse Vorschusszahlungen des Arbeitgebers auf zukünftiges Arbeitsentgelt stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Das vorausgezahlte Arbeitsentgelt ist allerdings erst in dem Monat mit Beiträgen zu belegen, in dem die Arbeit, der dieses Arbeitsentgelt gegenübersteht, geleistet wird. 2 Vorschuss durch einen Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / Arbeitsrecht

1 Einführung Nach § 614 BGB ist die Vergütung erst nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Der Arbeitnehmer geht also mit der Erbringung seiner Dienste in Vorleistung, die Vergütung hierfür wird erst nach der erbrachten Leistung fällig. Üblicherweise wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 3 Vorschüsse auf Reisekosten

Leistet der Arbeitgeber eine Vorschusszahlung für Reisekosten, ist keine Lohnsteuer zu erheben, falls diese Zahlung nachweisbar für eine oder mehrere bestimmte Auswärtstätigkeiten geleistet wird, in etwa den vom Arbeitnehmer zu tragenden Aufwendungen entspricht und eine spätere Abrechnung mit den tatsächlichen Reisespesen vorgenommen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 1 Arbeitgebervorschüsse

Vorschusszahlungen des Arbeitgebers auf zukünftiges Arbeitsentgelt stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.[1] Das vorausgezahlte Arbeitsentgelt ist allerdings erst in dem Monat mit Beiträgen zu belegen, in dem die Arbeit, der dieses Arbeitsentgelt gegenübersteht, geleistet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 2 Vorschuss durch einen Sozialversicherungsträger

Die Leistungsträger sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen umfassend und schnell erhält.[1] Zur näheren Konkretisierung schreibt § 42 SGB I vor, dass in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Geldleistungen besteht und zur Feststellung der genauen Höhe der Geldleistungen längere Zeit erforderlich ist, ein Vorschuss gezahlt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 4 Vorschuss und Gehaltspfändung

Lohnvorschüsse sind auf den unpfändbaren Teil des später fällig werdenden Lohns anzurechnen. Der pfändbare Teil der Vergütung bestimmt sich nach dem Betrag der ursprünglichen Schuld, sodass für seine Berechnung die vor der Pfändung geleisteten Vorschusszahlungen einzubeziehen sind, weil der Lohnanspruch erst erfüllt ist, wenn gezahlt und abgerechnet ist.[1] Wird ein Vorschuss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 1 Einführung

Nach § 614 BGB ist die Vergütung erst nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Der Arbeitnehmer geht also mit der Erbringung seiner Dienste in Vorleistung, die Vergütung hierfür wird erst nach der erbrachten Leistung fällig. Üblicherweise wird das Gehal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewinnbeteiligung / 2 Beitragsrechtliche Zuordnung

Gewinnbeteiligungen sind für die Berechnung der Beiträge dem Lohnabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie ausgezahlt werden. Auf den Zeitpunkt der Fälligkeit kommt es nicht an. Unregelmäßige Auszahlung der Gewinnbeteiligung Sofern die Gewinnbeteiligungen nicht als monatliche Abschlagszahlung gezahlt werden, sind sie beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Dies hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 2 Vertragliche Vereinbarung

Solange der Arbeitslohn nicht fällig ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Vorschuss. Ausnahmen hiervon gelten, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben, oder sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Anspruch ergibt. Beim Vorschuss müssen sich beide Vertragspartner bei der Auszahlung darüber einig sein, dass es sich um einen Vorschuss handelt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 3.2 Erstattung des Versichertenanteils

Die Krankenkasse zahlt den von den Versicherten an der kieferorthopädischen Behandlung geleisteten Anteil (20 % bzw. 10 %) zurück, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist. Hierfür ist vom Versicherten gegenüber der Krankenkasse ein entsprechender Nachweis in Form einer – ggf. formlosen – Bestä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 2 Vorschüsse als Arbeitgeberdarlehen

Wird ein Vorschuss ohne Lohnsteuerabzug ausgezahlt und ohne förmlichen Darlehensvertrag wie ein zinsloses Arbeitgeberdarlehen behandelt, ist darauf zu achten, dass ein Zinsvorteil zu besteuern ist, wenn der Vorschuss bzw. die Restforderung 2.600 EUR übersteigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4 Hemmung und Neubeginn

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn) tritt nur bei Anerkenntnis – oder Vollstreckungshandlungen ein[1]; alle anderen Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners führen nur zur Hemmung der Verjährungsfristen. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung (bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB; zu den weiteren Hemmungstatbeständen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entschädigungen / 7.2 Teilauszahlung in mehreren Jahren

Nur unter besonderen Umständen begünstigt die Rechtsprechung einen auf 2 Jahre verteilten Zufluss. Die verteilte Auszahlung ist unschädlich, wenn die Entschädigung ursprünglich in Form einer Einmalzahlung geleistet werden sollte und die Gründe für den verteilten Zufluss beim Arbeitgeber liegen. Dies kann z. B. darin begründet sein, dass dem Arbeitgeber die Mittel nicht frühe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorschuss / 5 Aktuelle Entwicklung – Flexible Pay

In der Arbeitswelt hat größere Flexibilität zunehmend an Bedeutung gewonnen – bspw. mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Einführung von Homeoffice und mobiler Arbeit. Nun wird auch das starre Gehaltsauszahlungsgefüge immer häufiger aufgebrochen. In Deutschland ist es nach wie vor die Regel, dass Arbeitsverträge dem gesetzlichen Leitbild des § 614 BGB folgen, wonach der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stipendium / 1 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Die folgenden Stipendien und Studienbeihilfen können nach § 3 Nr. 11 EStG oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein: Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Öffentliche Mittel sind Mittel des Bundes, der Länder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.3 Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen sind handels- und steuerrechtlich zu aktivieren, erhaltene Anzahlungen sind entsprechend zu passivieren.[1] Geleistete Anzahlungen stehen wirtschaftlich einer (Kredit-)Forderung gleich. Erhaltene Anzahlungen sind wirtschaftlich wie eine Leistungs- oder Kreditverpflichtung anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 1.2 Schwebezustand

Gegenstand schwebender Geschäfte können Einzelschuldverhältnisse, wie Kauf-, Tausch- oder Werkverträge, Dauerschuldverhältnisse, z. B. Dienst-, Miet-, Pacht- oder Versicherungsverträge sowie Erbrechtsverhältnisse und das öffentliche Recht sein. Achtung Schwebezustände im öffentlichen Recht Auch das öffentliche Recht kann ein Schwebeverhältnis begründen, sofern gegenseitige, au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr