Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 2.2 Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Abmahnung

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 8 Entwertung der Abmahnung durch Zeitablauf

Haben sich nach Ausspruch der Abmahnung längere Zeit keine gleichgelagerten Vorkommnisse ereignet, verliert die Abmahnung an Bedeutung. Denn sie kann in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis keinen Dauerdruck erzeugen. Der Arbeitnehmer zeigt ja gerade durch sein vertragsgerechtes Verhalten, dass er sich die Abmahnung zu Herzen genommen hat. Das BAG lehnt die F...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 6 Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sogenannte Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Der Abmahnungsberechtigte kann also frei entscheiden, ob und wann er die Abmahnung aussprechen will.[2] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung, wie auch jedes andere Rechtsinstitut, der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte l...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 5 Zugang und Kenntnisnahme der Abmahnung

Zugang beim Empfänger Die Abmahnung ist zwar keine Willenserklärung, gilt aber als geschäftsähnliche Handlung, weshalb für ihren Zugang die Regelungen über den Zugang von Willenserklärungen[1] entsprechend gelten. Hieraus folgt zuerst, dass die Abmahnung erst dann Wirkung entfalten kann, wenn sie dem Abmahnungsempfänger tatsächlich zugeht.[2] Bei einer mündlichen Abmahnung [3] ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 2 Vorbereitung der Abmahnung

Zum einen geht es um das Recherchieren und Dokumentieren des Sachverhalts zur Vorbereitung einer eventuellen Kündigung aus Beweislastgründen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob vor Ausspruch einer Abmahnung die Anhörung des Arbeitnehmers erforderlich ist. 2.1 Recherche im Vorfeld Die genaue Ermittlung des Sachverhalts ist als Vorarbeit für den Ausspruch der Abmahnung von er...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 1.2 Wirkung der Abmahnung

Mit der Abmahnung verzichtet der Abmahnende auf die Kündigung. Damit kann er wegen des von ihm abgemahnten Verhaltens nicht zugleich die Kündigung aussprechen. Dies gilt auch, wenn im Arbeitsverhältnis kein Kündigungsschutz besteht, z. B. in den ersten 6 Monaten.[1] Nur eine vergebliche Abmahnung kann als Kündigungsgrund dienen, denn sie ist erst die Grundlage für eine negat...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3 Form und Inhalt der Abmahnung

3.1 Form der Abmahnung Die Abmahnung unterliegt keinem Formzwang, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Dies kann aber zu beträchtlichen Beweisproblemen führen, wenn der andere Vertragsteil den Erhalt oder den Inhalt der Abmahnung bestreitet. Eine Abmahnung sollte deshalb grundsätzlich nur schriftlich oder in Textform ausgesprochen werden. Die Abmahnung muss auch nicht...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 2 Bedeutung der Abmahnung im Kündigungsschutzprozess

2.1 Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio) Eine wichtige Bedeutung hat die Abmahnung im Kündigungsschutzprozess. Da das Kündigungsrecht im Arbeitsrecht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt, kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stets nur das letzte Mittel (ultima ratio) zur Lösung eines Konflikts zwischen den Arbeitsvertragsparteien sein. Kann der Arbe...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 1 Bedeutung der Abmahnung für die Kündigung

1.1 Pflicht zur vorherigen Abmahnung Kündigung ist letztes Mittel – Abmahnung milderes Mittel Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung geht der verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung vor. Sie geht auch einer personenbedingten Kündigung vor, wenn es sich um durch den Willen beeinflussbare Kündigungsgründe handelt. Soll ein Arbeitsverhältnis außerordentlich (m...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.4 Verhältnismäßigkeit

Die in der Abmahnung vorgeworfene Pflichtverletzung darf schließlich auch nicht völlig geringfügig sein, andernfalls wäre der Ausspruch einer Abmahnung unverhältnismäßig. An die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung sind zwar keine strengen Anforderungen zu stellen, da die Abmahnung nicht unmittelbar in den Bestand des Arbeitsverhältnisses eingreift. Gleichwohl prüft die Rechtss...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.3 Prüfungsmaßstab durch das Gericht

Erhebt ein Arbeitnehmer Klage auf Entfernung einer ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte, überprüft das Gericht zunächst: formell, ob Formverstöße das Begehren des Arbeitnehmers rechtfertigen, überhaupt eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn vorliegt (z. B. ob die Sanktionsandrohung für den Fall der Wiederholung vorhanden ist); materiell, ob von mehreren in der Abmahn...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.2 Klarstellung der einzuhaltenden Pflicht

In der Praxis kommt auch dieser Punkt oft zu kurz. Häufig streitet man sich erst geraume Zeit später über die inhaltliche Richtigkeit einer Abmahnung. Dann wird auch zwangsläufig die Frage auftauchen, ob überhaupt eine Pflicht bestanden hatte, die verletzt wurde oder ob die Pflichtverletzung vielleicht nur so geringfügig war, dass die Abmahnung gar keine Bedeutung entfalten ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.1 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlun...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 1.1 Pflicht zur vorherigen Abmahnung

Kündigung ist letztes Mittel – Abmahnung milderes Mittel Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung geht der verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung vor. Sie geht auch einer personenbedingten Kündigung vor, wenn es sich um durch den Willen beeinflussbare Kündigungsgründe handelt. Soll ein Arbeitsverhältnis außerordentlich (meist fristlos) gekündigt werden, ric...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 1.3 Entbehrlichkeit der Abmahnung

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder ohnehin eine Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung vorliegt. Sie ist nur dann geeignetes Mittel, wenn mit ihr eine Änderung des Verhaltens erzielt werden kann. Daher ist nicht abzumahnen, wenn die Vertragspflichtverletzung so schwer war, dass der Arbeitnehmer unter keinen Umständen damit rechne...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der Abmahnung dar. Es wird detailliert beschrieben, wie die Abmahnung gestaltet werden muss, damit erstens der Arbeitnehmer nicht ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen kann und zweitens sie im Falle einer späteren verhaltensbedingten Kündigung als ausreichende Warnung anerkannt wird. Erfahrungsgemäß werden hier die me...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht beteiligt, ja nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], wohl aber bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung aber ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Anders ist dies ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.5 Darlegungs- und Beweislast

Weil der Arbeitgeber mit der Abmahnung oder der verhaltensbedingten Kündigung Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer erhebt, muss er im Bestreitensfall darlegen und beweisen können, dass es zu der behaupteten konkreten Pflichtverletzung durch den betroffenen Arbeitnehmer (oder zu einer von diesem steuerbaren Vertragsbeeinträchtigung) gekommen ist und soweit tarifvertraglich vorgeschr...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.2 Keine Verpflichtung zur isolierten Klage

Der Arbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden, eine in seinen Augen unberechtigte Abmahnung vor Gericht getrennt anzugreifen. Dies leuchtet ohne weiteres ein, wenn man bedenkt, dass durch den Ausspruch der Abmahnung und wegen des dieser zugrunde liegenden Vorfalls das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohnehin schon belastet ist – hier kann dem Arbei...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 2.1 Recherche im Vorfeld

Die genaue Ermittlung des Sachverhalts ist als Vorarbeit für den Ausspruch der Abmahnung von erheblicher Bedeutung. Da die Abmahnung zur Vorbereitung der Kündigung dient (sie schafft eine Prognosegrundlage für die möglicherweise folgende Kündigung[1]), muss der Arbeitgeber im Streitfall, der u. U. erst längere Zeit später stattfindet, die Berechtigung der Abmahnung und damit...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.4 Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine unberechtigte Abmahnung gerichtlich zur Wehr setzen und verlangen, diese aus der Personalakte zu entfernen.[1] Das Gleiche gilt, wenn die Abmahnung durch Zeitablauf ihre Wirkung verloren hat. Wenn in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen abgemahnt werden, dies aber nur für einen Teil von ihnen berechtigt ist, so muss das A...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.1 Beschreibung der konkreten Pflichtverletzung und des Sachverhalts

Eine Abmahnung kann nur Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem anderen Vertragsteil die Pflichtverletzung klar vor Augen führt. Sie muss also hinreichend bestimmt sein. Dem anderen (in aller Regel dem Arbeitnehmer) soll sein Fehlverhalten unter Darlegung des genauen Sachverhalts klar und unmissverständlich vor Augen geführt werden. Zudem hat der Abgemahnte nur bei konkreter Dar...mehr

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Abmahnung und Kündigung

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt die Bedeutung der Abmahnung für verhaltensbedingte Kündigungen dar. Neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Abmahnung wird dargestellt, wann eine Abmahnung entbehrlich ist. Abschließend wird die Bedeutung der Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren erläutert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das grundsätzliche Erford...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen und Geltungsdauer

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der Abmahnung dar. Es wird detailliert beschrieben, wie die Abmahnung gestaltet werden muss, damit erstens der Arbeitnehmer nicht ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen kann und zweitens sie im Falle einer späteren verhaltensbedingten Kündigung als ausreichende Warnung anerkannt wird. Erfahrungsgemäß wer...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.3 Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist. Der Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, die genauen arbeitsvertraglichen Konsequenzen (z. B. weitere Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens gezo...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 4 Abmahnungsberechtigte

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten,[1] und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG[2] sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 1 Rechtsgrundlage

Bei der Abmahnung handelt es sich um die Ausübung eines arbeitsvertraglichen Gläubigerrechts, dessen rechtliche Herkunft das BAG aus der früheren Regelung des § 326 Abs. 1 BGB [1], dem als Dauerschuldverhältnis mit dem Arbeitsrecht ähnlichen Mietrecht und den dortigen §§ 542, 553 BGB [2] und aus Treu und Glauben[3] in Form des sog. venire contra factum proprium[4] herzuleiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 9 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dageg...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10 Prozessuale Fragen – Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers

10.1 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung und Kündigung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Bedeutung der Abmahnung für verhaltensbedingte Kündigungen dar. Neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Abmahnung wird dargestellt, wann eine Abmahnung entbehrlich ist. Abschließend wird die Bedeutung der Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren erläutert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das grundsätzliche Erfordernis einer Abm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung und Kündigung / 2.1 Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio)

Eine wichtige Bedeutung hat die Abmahnung im Kündigungsschutzprozess. Da das Kündigungsrecht im Arbeitsrecht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt, kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stets nur das letzte Mittel (ultima ratio) zur Lösung eines Konflikts zwischen den Arbeitsvertragsparteien sein. Kann der Arbeitgeber darlegen, dass er bereits ein- oder meh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung und Kündigung / 2.2 Wie oft muss vor der Kündigung abgemahnt werden?

Es ist nicht möglich, eine genaue Aussage darüber zu treffen, nach wie vielen Abmahnungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Das geht schon deshalb nicht, weil die Vorfälle unterschiedlich schwer wiegen, die Zeitabstände zwischen einzelnen Geschehnissen unterschiedlich sind, die einzelnen Geschehnisse voneinander abweichen, die Rahmenbedingungen, die zu den Vorfällen führ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung und Kündigung / 1.4 Abmahnungstatbestände bei außerordentlicher Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss gemäß § 626 Abs. 1 BGB ein so wichtiger Grund vorliegen, dass nicht einmal die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist. In solchen Fällen ist für den Arbeitnehmer aber auch in aller Regel erkennbar, dass der Arbeitgeber diese schweren Verstöße nicht hinnimmt. Deshalb wird man hier nur dann eine vorherige Abmahnung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2.2 Schriftliche Abmahnung / Textform

In der Praxis erfolgt die Abmahnung in aller Regel schriftlich per Brief oder auch in Textform per Telefax oder E-Mail. Maßgeblich ist in all diesen Fällen, dass der Vermieter im (Räumungs-)Prozess beweisen kann, dass die Abmahnung dem Mieter auch zugegangen ist. Mieter versuchen nämlich mit findigen Tricks den Zugang von Abmahnungen zu vermeiden oder leugnen diesen im (Räum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht

Zusammenfassung Überblick Die Abmahnung ist die "gelbe Karte" des Mietrechts. Sie soll dem Mieter verdeutlichen, dass fortgesetztes Fehlverhalten zum Verlust der Wohnung bzw. des Geschäftsraums führen kann. Die Abmahnung ist also die Vorstufe zur Kündigung. In einigen Fällen ist die Abmahnung Voraussetzung einer Kündigung, in anderen Fällen kann sogleich auch außerordentlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 5 Kein Rechtsschutz gegen Abmahnung

Der Mieter kann sich gegen eine Abmahnung deshalb nicht wehren, weil sie ihn nicht in seinen Rechten verletzt. Die Abmahnung selbst hat noch keine Rechtswirkung. Sie ist in aller Regel lediglich "die Vorstufe" einer (außerordentlichen fristlosen) Kündigung und Unterlassungsklage. Wenn der Mieter aus seiner Sicht ungerechtfertigt abgemahnt wurde und der Vermieter das Mietverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 1.1 Wesen der Abmahnung

Zunächst einmal dient die Abmahnung dem Schutz des Mieters. Dieser soll vor einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung geschützt werden, indem ihm sein Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Ihm wird durch die Abmahnung die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zu ändern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine einseitige und empfangsbedürftige Erklärung. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 4 Abmahnung ist vor Kündigung entbehrlich

Auch bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB gilt der Grundsatz: Vor der Kündigung die Abmahnung. Diesen Grundsatz durchbricht allerdings das Gesetz in § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB selbst: Hiernach ist eine Abmahnung nicht erforderlich, wenn eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2.1 Mündliche Abmahnung

Das Gesetz sieht für die Abmahnung keine besonderen Formvorschriften vor, so dass eine Abmahnung grundsätzlich auch mündlich erfolgen kann. Freilich sollte der Vermieter bzw. der Verwalter im Fall der mündlichen Abmahnung unbedingt einen Zeugen hinzuziehen. Im (Räumungs-)Prozess trägt nämlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass eine Abmahnung erfolgt ist. Weiter sollte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.1 Abmahnung

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bei der Ahndung von Straftaten im Betrieb eine Abmahnung gegen den betroffenen Arbeitnehmer aussprechen. Hierdurch bringt er zum Ausdruck, dass er das Verhalten nicht billigt und droht gleichzeitig arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall an, dass der Arbeitnehmer in Zukunft sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung hat damit eine Dokume...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 4.3 Zugang von Abmahnung und/oder Kündigung

Findige Mieter versuchen stets den Zugang rechtserheblicher Erklärungen möglichst zu verhindern. Der Vermieter muss sich insoweit im Hinblick auf eine zu erhebende Räumungsklage vor Augen halten, dass er nicht nur die Beweislast für den zur Kündigung führenden Grund trägt, sondern auch für den Zugang der Kündigung und ggf. der zuvor erforderlichen Abmahnung. Der Vermieter mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2 Form und Zugang der Abmahnung

2.1 Mündliche Abmahnung Das Gesetz sieht für die Abmahnung keine besonderen Formvorschriften vor, so dass eine Abmahnung grundsätzlich auch mündlich erfolgen kann. Freilich sollte der Vermieter bzw. der Verwalter im Fall der mündlichen Abmahnung unbedingt einen Zeugen hinzuziehen. Im (Räumungs-)Prozess trägt nämlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass eine Abmahnung erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsverzug des Mieters / 3.3 Abmahnung

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter diese unpünktliche Zahlungsweise abmahnt, so jedenfalls bei der fristlosen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit ist es eine Frage des Einzelfalls, ob eine Abmahnung erforderlich ist.[1] Die Abmahnung muss eine Kündigungsandrohung für den Fall weiterer unpünktlicher Zahlung enthalten.[2] Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 4.2 Vorherige Abmahnung erfolgt?

Insbesondere im Vorfeld einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, die nicht auf Zahlungsverzug des Mieters beruht, ist der Mieter abzumahnen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder dem Mieter derart erhebliche Pflichtverletzungen zum Vorwurf zu machen sind, dass dem Vermieter eine Abmahnung vor der Kündigung nicht zumutb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.3 Abmahnung erforderlich?

Die maßgebliche Bestimmung des § 573 BGB sieht ein Abmahnerfordernis nicht vor. In Rechtsprechung und Literatur wird jedoch überwiegend vertreten, dass Vertragsverletzungen ihr besonderes Gewicht dadurch erhalten, dass sie trotz Abmahnung wiederholt oder fortgesetzt werden. Aus diesem Grund wird eine Abmahnung jedenfalls bei leichteren, nicht dagegen bei gewichtigen Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 3 Abmahnung ist vor Kündigung i. d. R. zwingend

Nach den mietrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist das Erfordernis einer Abmahnung in 2 Fällen gesetzlich vorgeschrieben: Unterlassungsklage nach § 541 BGB, außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB, soweit nicht entbehrlich.[1] 3.1 Unterlassungsklage Nach der Bestimmung des § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.4 Abmahnung

In den Fällen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bedarf es vor der fristlosen Kündigung nur ausnahmsweise einer Abmahnung: Das Mietverhältnis besteht schon sehr lange, der Mieter hatte überwiegend pünktlich gezahlt und es besteht die Aussicht, dass die Zahlungsprobleme alsbald behoben werden können. Der Vermieter hat Mietrückstände rügelos längere Zeit hingenommen. Mieter und Vermieter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 2 Abmahnung erforderlich?

2.1 Grundsätze Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung entweder erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abmahnung erforderlich Eine Abmahnung ist stets erforderlich bei unpünktlicher Zahlung[1] Gefährdung der Mietsache[2] Vermüllung/Verwahrlosung[3] Ausübung der Prostitution...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution / 1.3.2.2 Keine Abmahnung erforderlich

Die Bestimmung des § 569 Abs. 2a Satz 3 BGB stellt klar, dass es vor einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution keiner Abmahnung bedarf. Dem Mieter muss auch keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben die Mietvertragsparteien also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmieten vereinbart und leistet der Mieter weder zu Beginn des Mietverhältnisses noch zusammen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.6 SMS

In aller Regel ist freilich die Übermittlung einer Abmahnung per SMS sinnlos. Allenfalls im theoretischen Ausnahmefall, in dem der Mieter auf diese SMS reagiert, kann der Beweis des Zugangs der Abmahnung bewiesen werden. Das aber auch nur dann, wenn der Vermieter selbst abmahnt.mehr