Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 2.2.4 Telefax

Die Übermittlung einer Abmahnung per Telefax kann auch gefährlich sein. Allein der Sendebericht mit dem Übermittlungsvermerk "Ok" liefert allenfalls einen Anscheinsbeweis. Maßgeblich kommt es nämlich darauf an, dass der Mieter von der Abmahnung auch Kenntnis erlangt – sprich, er muss das Telefax auch ausdrucken können. Findigen Mietern wird hier immer ein Grund einfallen, wa...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.1.2 Warnfunktion

Ihre Warnfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, welche Konsequenzen weitere Pflichtverletzungen haben werden. Für die Wirksamkeit der mietrechtlichen Abmahnung soll dies zwar nicht zwingend erforderlich sein, gleichwohl aber empfiehlt sich der ausdrückliche Hinweis auf weitere Konsequenzen. Im Bereich des Mietrechts spricht man hier von ei...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.3 Grenzfall: Ordentliche fristgemäße Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter regelt § 573 BGB. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB im hier maßgeblichen Bereich, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Zwar sind die zur Kündigung führenden Gründe im Kündigungsschreiben gemäß § 573 A...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.2 Rechtsanwalt

Selbstverständlich kann der Vermieter auch einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung beauftragen. Auch hier ist wiederum unbedingt eine Originalvollmacht des Vermieters vorzulegen, damit der Mieter die Abmahnung nicht zurückweisen kann.mehr

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Abmahnung im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Die Abmahnung ist die "gelbe Karte" des Mietrechts. Sie soll dem Mieter verdeutlichen, dass fortgesetztes Fehlverhalten zum Verlust der Wohnung bzw. des Geschäftsraums führen kann. Die Abmahnung ist also die Vorstufe zur Kündigung. In einigen Fällen ist die Abmahnung Voraussetzung einer Kündigung, in anderen Fällen kann sogleich auch außerordentlich fristlos oder o...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4 Lärm

Vertragsverletzungen aufgrund von Lärmbelästigungen, egal ob sie von Erwachsenen, Kindern oder Hunden ausgehen, müssen stets abgemahnt werden, bevor der Vermieter kündigen kann. Regelmäßig wird es hier auch nicht nur mit einer Abmahnung getan sein, ggf. wird man 2 bis 3 Abmahnungen für erforderlich halten müssen. 3.2.4.1 Erwachsene Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.5 E-Mail

Auch die Übermittlung einer Abmahnung per E-Mail beweist im Ernst-, sprich Streitfall zunächst nichts. Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt auch nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unz...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.1 Offensichtliche Erfolglosigkeit

Eine Abmahnung ist immer dann entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg haben wird, weil mehr oder weniger feststeht, dass der Mieter sein Verhalten nicht ändern wird. Lehnt es der Mieter also ausdrücklich oder eindeutig – auch durch schlüssiges Verhalten – ernsthaft und endgültig ab, eine noch andauernde Pflichtverletzung einzustellen oder künftig zu unterlassen, bedarf es vor de...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.4 Übermäßige Tierhaltung

Die übermäßige Tierhaltung berechtigt den Vermieter nicht nur zur Erhebung einer entsprechenden Unterlassungsklage gegen seinen Mieter, sie berechtigt auch zur Kündigung des Mietverhältnisses. Freilich ist der Mieter vor der Kündigung des Mietverhältnisses zwingend abzumahnen.[1]mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.1 Insolvenzverwalter

Ist über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Wohnung oder das Haus nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben, dann ist er statt des insolventen Vermieters zur Abmahnung berechtigt. Eine Abmahnung durch den Vermieter selbst würde keine Rechtswirkungen entfalten.mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2 Außerordentliche fristlose Kündigung

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nach Satz 2 dieser Bestimmung nur dann nicht, wenn eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Inte...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.1 Unpünktliche Mietzahlung

Bei ständiger unpünktlicher Zahlung der Miete, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Der Vermieter muss vor der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen zwingend abmahnen.[2] Zwar ist im Allgemeinen vor der ordentlichen ...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.2 Übermittlung durch Boten

Das Abmahnschreiben kann selbstverständlich auch durch Boten übermittelt werden. Als Bote kommen wiederum andere Hausbewohner, Mitarbeiter des Vermieters oder Verwalters oder aber auch sonstige Dritte in Betracht. Auch bei der Übermittlung der Abmahnung durch Boten ist gesondert für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen. Was ist zu tun bei einer Übergabe durch Boten? Zun...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4.1 Erwachsene

Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis bereits seit 35 Jahren ungestört verlief.[1] Auch wiederholt...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.1 Persönliche Übergabe

Bei der persönlichen Übergabe des Abmahnschreibens durch den Vermieter bzw. den Verwalter ist wiederum unbedingt für entsprechenden Zeugenbeweis zu sorgen. Behauptet der Vermieter im Rechtsstreit nämlich, er habe dem Mieter die Abmahnung übergeben und bestreitet dieser die Übergabe, besteht ein akutes Risiko des Prozessverlusts. Was ist zu tun bei einer persönlichen Übergabe...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.7 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Die sicherste Form der Zustellung einer Abmahnung ist diejenige durch den Gerichtsvollzieher. Wenn Vermieter bzw. Verwalter nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher für den Adressbereich des Mieters zuständig ist, ist der Zustellungsantrag an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheranträge beim zuständigen Amtsgericht zu richten. Dieser Umweg kostet freilich Zeit. Die Kost...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.1 Mangelhaftes Beheizen

Grundsätzlich hat der Mieter alles zu unterlassen, was Schäden an der Mietsache selbst verursachen kann. Daher ist er auch verpflichtet, eine (jedenfalls mäßige) Beheizung der Räume vorzunehmen, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu verhindern. Das Nichtbeheizen der Wohnung über einen längeren Zeitraum stellt folglich eine nicht unerhebliche Pflichtver...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.1 Vermieter

Zur Abmahnung ist in erster Linie der Vermieter berechtigt. Handelt es sich auf Vermieterseite um mehrere Personen (z. B. vermietendes Ehepaar), so muss die Abmahnung von allen Vermietern erklärt werden.[1] Erwerber erst mit Eintragung im Grundbuch Der Erwerber einer Wohnung kann erst dann aus eigenem Recht abmahnen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies g...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 2.2.3 Postversand

Einfacher Brief Gänzlich ungeeignet ist die Übermittlung der Abmahnung durch einfachen Brief. Nach eigenen Angaben der Post gehen Briefsendungen im niedrigen Prozentbereich nicht zu. Des Weiteren werden immer wieder Fälle publik, in denen faule Postzusteller Briefsendungen in ihrem Keller lagern. Einwurf-Einschreiben Beim Einwurf-Einschreiben kann zwar bewiesen werden, dass die...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2 Gefährdung der Mietsache

3.2.2.1 Mangelhaftes Beheizen Grundsätzlich hat der Mieter alles zu unterlassen, was Schäden an der Mietsache selbst verursachen kann. Daher ist er auch verpflichtet, eine (jedenfalls mäßige) Beheizung der Räume vorzunehmen, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu verhindern. Das Nichtbeheizen der Wohnung über einen längeren Zeitraum stellt folglich eine ...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6 Vertragswidrige Nutzung

Grundsätzlich ist der Mieter zur Nutzung des Mietobjekts nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohne...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.3.2 Mietermehrheit

Sind mehrere Personen Vertragspartner des Vermieters und gehen die Belästigungen nur von einem von ihnen aus, sollte die Abmahnung stets gegenüber allen Mietern erklärt werden. Dies hat den Vorteil, dass die nichtstörenden Mieter mäßigend auf den störenden Mieter einwirken können. Bei weiteren Beeinträchtigungen durch den störenden Mieter gehen nämlich durchaus seine Mitmiet...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mietverhältnis "Baum...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.2 Schwerwiegende Vertrauensstörung

Eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist auch dann entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.[1] Drogen-Dealer Handelt der Mieter in der Wohnanlage mit Heroin, führt dies zu einer beso...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.2 Unberechtigte Untervermietung

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt weiterzuvermieten. Hier regelt das Gesetz in § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich vereinbart ist, ist für die Aufnahme von Ehegatten, Kindern, Lebenspartnern und Verlobten, Eltern oder Geschwistern keine Erlaubni...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.3 Prostitution

Die Ausübung der Prostitution ist in aller Regel ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Sie stellt regelmäßig einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.[1] Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Wohnung in einem durchschnittlich bürgerlichen Haus und einer entsprechenden Wohngegend befindet. Die außerordentliche fristlose Kündig...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.1.1 Dokumentationsfunktion

Ihre Dokumentationsfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, welche konkreten Pflichtverletzungen seitens des Vermieters beanstandet werden. Dabei muss die beanstandete Pflichtverletzung so genau bezeichnet werden, dass der Mieter genau weiß, welches Fehlverhalten künftig zu unterlassen ist.[1] Lediglich allgemeine Beschreibungen wie etwa "Hie...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.2 Verzug über mehr als 2 Termine

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB kann der Vermieter auch außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht. Auch hier bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung. Praxis-Beispiel Verzug über mehr...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4.2 Kinder

Kleinkindergeschrei und gelegentliches Kindergetrampel gehören grundsätzlich zum gewöhnlichen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.[1] Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang von kleinen Kindern entsprechen, müssen von den übrigen Mietern eines Mehrfamilienhauses hingenommen werden. Selbst häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielger...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.1 Unterlassungsklage

Nach der Bestimmung des § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsachte trotz Abmahnung fortsetzt. Musterschreiben: Abmahnung wegen Betreibens eines Kosmetikstudios in der Wohnung Hinweis zum Sachverhalt Die Mieterin betreibt in den zu Wohnzwecken angemieteten Räumen auch ein Kosmetikstudio. Bevor der Vermiet...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.3 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.3 Überbelegung

Die Überbelegung der Wohnung stellt grundsätzlich einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.[1] Nach erfolgter Abmahnung kann der Vermieter nach der Bestimmung des § 541 BGB auf Unterlassung klagen. Die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist allerdings nur dann möglich, wenn die Überbelegung erhebliche Auswirkungen auf die Substanz der Wohnung hat od...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.3.1 Mieter

Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Treppenhaus. Auch...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.3 Verzug mit Kautionsraten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nach der Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietsicherheit bzw. Kaution in Höhe der 2-fachen Monatsmiete in Verzug ist. Dem Mieter muss keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben Vermieter und Mieter also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmi...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3 Zahlungsverzug

Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der 2 Mon...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.2 Betreuer

Entsprechendes gilt dann, wenn die Betreuung angeordnet ist.mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.3 Abmahnungsempfänger

1.3.1 Mieter Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Trep...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1 Grundsätze

1.1 Wesen der Abmahnung Zunächst einmal dient die Abmahnung dem Schutz des Mieters. Dieser soll vor einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung geschützt werden, indem ihm sein Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Ihm wird durch die Abmahnung die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zu ändern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine einseitige und empfangsb...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2 Abmahnungsberechtigte

1.2.1 Vermieter Zur Abmahnung ist in erster Linie der Vermieter berechtigt. Handelt es sich auf Vermieterseite um mehrere Personen (z. B. vermietendes Ehepaar), so muss die Abmahnung von allen Vermietern erklärt werden.[1] Erwerber erst mit Eintragung im Grundbuch Der Erwerber einer Wohnung kann erst dann aus eigenem Recht abmahnen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetra...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2 Bevollmächtigter

1.2.2.1 Verwalter Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mie...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.1 Verzug für 2 aufeinanderfolgende Termine

Zunächst ist der Vermieter auch ohne Abmahnung zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Miete in Verzug ist. Verzug bei 2 aufeinanderfolgenden Terminen Nach der gesetzlichen Regelung des § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat die Miete f...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung

Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es also nicht. Erlaubnisfrei ist z. B. die Unterrichtsvorbereitung des Lehrers, die Te...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.5 Rauchen

Wird das Rauchen in der Wohnung nicht mittels Individualvereinbarung ausgeschlossen, was grundsätzlich möglich ist[1], darf der Mieter in der Wohnung rauchen – und dies auch exzessiv. Grundsätzlich gehört Rauchen nämlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache,[2] auch übermäßiges.[3] Er hat allerdings einfache und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, sodass es nicht zu Stör...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.2 Vermüllung/Verwahrlosung

Vermüllung bzw. Vernachlässigung der Wohnung stellen Vermieter vor nicht unerhebliche Probleme, da meist eine psychische Störung des Mieters für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist. Zu denken ist weiter an (Sucht-)Kranke oder Mieter, die aufgrund fortgeschrittenen Alters körperlich nicht mehr in der Lage sind, für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Gehen insbesondere au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3 Dritte

Dritte sind stets abmahnungsberechtigt, wenn der Vermieter nicht selbst abmahnen kann, weil ihm die Befugnis hierzu fehlt. 1.2.3.1 Insolvenzverwalter Ist über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Wohnung oder das Haus nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben, dann ist er statt des insolventen Vermieters zur Abmahnung be...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.3 Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker

Wiederum Entsprechendes gilt, wenn über den Nachlass des verstorbenen Vermieters die Nachlassverwaltung angeordnet ist oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist. Keine Vollmacht des Vermieters erforderlich Sowohl im Fall der Insolvenz, der angeordneten Betreuung oder der Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung ist eine Vermietervollmacht nicht erforderlich. Es feh...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2.1 Grundsätze

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung entweder erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abmahnung erforderlich Eine Abmahnung ist stets erforderlich bei unpünktlicher Zahlung[1] Gefährdung der Mietsache[2] Vermüllung/Verwahrlosung[3] Ausübung der Prostitution[4] Lärmbelästi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.35 Unpünktliche Mietzahlung

Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Vor einer Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist der Mieter jedoch zwingend abzumahnen. Im Übrigen lassen sich die Fälle der unpünktlichen Mietzahlung nur schwer schematisie...mehr

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Blumen/Pflanzen

Begriff Ob das Aufstellen von Pflanzen durch den Mieter zulässig ist, kann von der Einwilligung des Vermieters abhängen. Innerhalb der Mieträume darf der Mieter Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl auch ohne Einwilligung des Vermieters halten, solange das Eigentum des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt wird. Praxis-Beispiel Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung...mehr