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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Alexander C. Blankenstein
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Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt.

 

Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter

Herr/Frau/Firma

_______________ (Name des Mieters)

_______________ (Anschrift)

_______________

Mietverhältnis "Baumweg 3, 2. OG links in 40627 Düsseldorf"

Hier: Abmahnung wegen Geruchsbelästigung durch Rauchen im Treppenhaus

Sehr geehrte Frau _____ / Sehr geehrter Herr _____,

andere Hausbewohner und Mietparteien sind in den letzten Tagen an mich herangetreten und beschweren sich über erhebliche Geruchsbelästigungen, weil Sie offensichtlich bereits seit geraumer Zeit im Treppenhaus rauchen. Sie sind von mehreren Zeugen entsprechend beobachtet worden. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass das Rauchen im Treppenhaus nicht gestattet ist und eine Vertragsverletzung darstellt.

Namens und in Vollmacht Ihrer Vermieter, den Eheleuten Susanne und Thorsten Sommer, Am Rietschlösschen 15, 40489 Düsseldorf, mahne ich Sie hiermit wegen dieses Vertragsverstoßes ab. Auf mich lautende Vollmacht ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Sollten Sie nochmals im Treppenhaus rauchen, müssen Sie mit der Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Verwalter

Anlage: Vermieter-Vollmacht (im Original)

Erfolgt die Abmahnung durch einen Bevollmächtigten des Vermieters, sollte der Abmahnung stets die Originalvollmacht des Vermieters beigefügt werden. Ist die Originalvollmacht nicht beigefügt, kann der Mieter die Abmahnung nach der Bestimmung des § 174 BGB zurückweisen. Die Zurückweisung muss jedoch unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Wann insoweit von einem schuldhaften Zögern auszugehen ist, richtet sich st...

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