Die Übermittlung einer Abmahnung per Telefax kann auch gefährlich sein. Allein der Sendebericht mit dem Übermittlungsvermerk "Ok" liefert allenfalls einen Anscheinsbeweis. Maßgeblich kommt es nämlich darauf an, dass der Mieter von der Abmahnung auch Kenntnis erlangt – sprich, er muss das Telefax auch ausdrucken können. Findigen Mietern wird hier immer ein Grund einfallen, warum ausgerechnet zum Übermittlungszeitpunkt der Abmahnung ein Defekt am Faxgerät vorlag.

 

Telefax ist ungeeignet bei Abmahnung durch Verwalter

Da der Verwalter zur Sicherheit stets die Originalvollmacht des Vermieters der Abmahnung beifügen sollte, scheidet die Abmahnung durch Telefax bereits aus. Zwar kann die Abmahnung selbst formfrei erklärt werden. Die Vollmacht ist allerdings im Original – in Urschrift mit der Originalunterschrift des Vermieters – vorzulegen. Und hieran fehlt es bei der Übermittlung per Telefax.

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