Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Mittäter

Aufgrund der vorhergehenden Wertungen und Ergebnisse sind bei gemeinschaftlich begangen Steuerhinterziehungen die Verhältnisse und Geheimnisse der jeweiligen Mittäter soweit in die Durchsuchungsbeschlüsse nach § 102 StPO als Begründung einzuführen, wie sie zur Begründung notwendig sind (vgl. Schmitz in Münchner Kommentar StGB, 4. Aufl. 2022, § 355 Rz. 64). Hierbei ist insb. ...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / a) Reine Dienstinterna

Die Akteneinsicht umfasst das gesamte Beweismaterial, das gerade in dem gegen den Beschuldigten gerichteten Ermittlungsverfahren angefallen ist (vgl. auch Nr. 111 Abs. 5 RiStBV).[43] Nicht zu den Akten i.S.d. § 147 Abs. 1 StPO gehören rein behördeninterne Vorgänge.[44] Dies gilt aber nur, wenn sich darin keine be- oder entlastenden Beweisstücke befinden.[45] Ein "neben dem V...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / d) Teilnahme

Bei der Teilnahme findet entgegen der Täterschaft keine Zurechnung statt. Stattdessen ist die Teilnahme mit der Tat akzessorisch verbunden (vgl. ausf. Schmidt, StrafR AT, 21. Aufl. 2019, Rz. 1037 ff.). Beispiel: Die Photografin A hat sich auf Hochzeitsfotos spezialisiert. Sie hat in ihrer Steuererklärung eine doppelte Verkürzung von 50 % durchgeführt. Gegen Sie wird steuerstr...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / a) Zeitweise Beschränkungen im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren kann dem Strafverteidiger bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist – spätestens bis zu Erhebung der Anklage – nach § 147 Abs. 2 StPO die Akteneinsicht insgesamt oder in einzelnen Teilen versagt werden, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann. Hierbei handelt es sich um ein zeitweiliges Hinde...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VI. Rechtsschutz bei Ablehnung der (beschränkten) Akteneinsicht

Weiterhin stellt sich die Frage, über welche Rechtsschutzmöglichkeiten der Strafverteidiger verfügt, wenn – insb. im Ermittlungsverfahren – der Umfang der gewährten Akteneinsicht hinter der beantragten zurückbleibt. Hierzu besteht mit § 147 Abs. 5 S. 2 StPO ein eigenständiger Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO, durch den eine gerichtliche ...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / V. Praktische Auswirkungen des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit im Steuerstrafverfahren

1. Erkennbare und nicht erkennbare Beschränkungen Der Anspruch auf Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO erstreckt sich auf alle Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären. Eine Versagung oder Beschränkung dieses Rechts ist jenseits des Anwendungsfalls von § 147 Abs. 2 StPO nicht möglich.[18] Insb. dürfen keine schuld- und r...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 2. Beschränkungen der Akteneinsicht durch behördliche Entscheidung

a) Zeitweise Beschränkungen im Ermittlungsverfahren Im Ermittlungsverfahren kann dem Strafverteidiger bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist – spätestens bis zu Erhebung der Anklage – nach § 147 Abs. 2 StPO die Akteneinsicht insgesamt oder in einzelnen Teilen versagt werden, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 3. Beschränkung der Akteneinsicht durch "Nicht-zu-den-Akten-nehmen"

a) Reine Dienstinterna Die Akteneinsicht umfasst das gesamte Beweismaterial, das gerade in dem gegen den Beschuldigten gerichteten Ermittlungsverfahren angefallen ist (vgl. auch Nr. 111 Abs. 5 RiStBV).[43] Nicht zu den Akten i.S.d. § 147 Abs. 1 StPO gehören rein behördeninterne Vorgänge.[44] Dies gilt aber nur, wenn sich darin keine be- oder entlastenden Beweisstücke befinden...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Abgrenzung zwischen Steuergeheimnis und Vorgaben der StPO

Zwar ist damit geklärt, dass das Steuergeheimnis partiell einer Übernahme von geschützten Daten zugunsten neuer bzw. ausgesteuerter Ermittlungsverfahren nicht entgegensteht, jedoch ergeben sich weitere praktische und rechtliche Probleme mit dem Steuergeheimnis bei Durchsuchungsbeschlüssen. Auch hier ist die rechtliche Abgrenzung zwischen dem Steuergeheimnis und den Vorgaben ...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Das Fallheft der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung

Eine seit langem kontrovers diskutierte Frage hinsichtlich des Umfangs der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren ist, ob von dem Recht auch die Einsicht in das Fallheft der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung umfasst ist. Hier wird entsprechend den obigen Ausführungen zur Handakte der Staatsanwaltschaft die Ansicht vertreten, dass ein finanzbehördliches Fallheft dem Einsi...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 1. Erkennbare und nicht erkennbare Beschränkungen

Der Anspruch auf Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO erstreckt sich auf alle Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären. Eine Versagung oder Beschränkung dieses Rechts ist jenseits des Anwendungsfalls von § 147 Abs. 2 StPO nicht möglich.[18] Insb. dürfen keine schuld- und rechtsfolgenrelevanten Umstände aus der Akte ferng...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / c) Mittelbare Täterschaft

Bei der mittelbaren Täterschaft i.S.d. § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB nutzt der mittelbare Täter als Hintermann seinen Tatmittler bzw. sein Tatwerkzeug, um die Steuerhinterziehung zu begehen. Bei der Steuerhinterziehung kommt ganz überwiegend die Fallkonstellation vor, in der der Tatmittler zwar objektiv tatbestandlich jedoch undolos also unvorsätzlich handelt, wohingegen der Hinte...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Sorgfältigkeit der Begründung

Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme muss durch den Ermittlungsrichter nicht nur umfassend geprüft, sondern auch sorgfältig begründet werden. Bei Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse können durch die notwendigen Begründungen steuerlich relevante Daten an Dritte offenbart werden, wobei die Offenbarung zur Vollstreckung solcher dem Grunde nach erlaubt ist. Die Durchs...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / e) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als mittelbarer Täter

Bei der mittelbaren Täterschaft ist die Zurechnung des objektiven Tatbestandes, der durch den Tatmittler verwirklicht wurde, zum mittelbaren Täter zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich für Durchsuchungsbeschlüsse die Besonderheit, dass beim Tatmittler mit einem Beschluss gem. § 103 StPO als Zeuge und beim mittelbaren Täter gem. § 102 StPO als Beschuldigten durchsucht werde...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / c) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigtem als Alleintäter

Die Daten des Beschuldigten dürfen in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 102 StPO ohne Einschränkung offenbart werden, da er selbst als Adressat von diesem betroffen ist. Insb. sind die anzuwendenden Steuerarten, die betroffenen Steuerjahre sowie der derzeit vorzuwerfende Sachverhalt mit aufzunehmen. Hierdurch können z.B. auch begünstigte Firmen oder Personen mit in der Beg...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / [Ohne Titel]

RA/StB/FAStR Dr. Ingo Heuel / Carsten Meiners[*] Der Kampf um die Akteneinsicht zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Um dem konventionsrechtlichen Prinzip der Waffengleichheit gerecht zu werden, ist dem Verteidiger des Beschuldigten ein umfassendes Recht auf Akteneinsich...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VI. Die relevanten Akten im Steuerstrafverfahren

Der Begriff der Akte ist in der StPO nicht definiert.[15] Nach allgemeiner Ansicht werden zu den für die Akteneinsicht relevanten Akten alle gesammelten be- und entlastenden Schriftstücke gezählt, beginnend mit dem ersten Zugriff der Polizei bzw. der Steuerfahndung (§ 163 Abs. 1 StPO) sowie die nach Anklageerhebung entstandenen Aktenteile und die vom Gericht herangezogenen o...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / b) Die Handakten der Staatsanwaltschaft

Nach h.M. umfasst das Akteneinsichtsrecht nicht die Handakten der Staatsanwaltschaft.[49] Diese werden in Nr. 186 Abs. 3 RiStBV als Fall eines innerdienstlichen Vorgangs behandelt ("Handakten der Staatsanwaltschaft und andere innerdienstliche Vorgänge"). Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass es verfahrensbezogene Dienstinterna gibt, die nicht der Akteneinsicht unterliegen...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren

In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, da er zu Unrecht steuermindernde Ausgaben mit gesetzeswidrigen Steuer...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Relevanz als Voraussetzung

Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B die Buchführung für Ihre Makler...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Mittäterschaft

Bei der zumeist vorliegenden Mittäterschaft i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB erfüllen nicht alle Mittäter die tatbestandlichen Voraussetzungen in eigener Person, weshalb ihnen das objektive Verhalten der weiteren Mittäter zugerechnet wird. Dafür ist ein kollusives Zusammenwirken im Zuge eines gemeinsamen Tatplanes der Mittäter notwendig, wobei jeder einzelne eine eigene Tatherrschaft...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten. Ein besonderes Problem in der Praxis besteht, wenn es sich um Meh...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 4. Unterbrechung der Verjährung durch Akteneinsicht

Bei der Entscheidung, ob Akteneinsicht beantragt werden soll, muss die Gefahr gesehen werden, dass hierdurch in Einzelfällen eine Verjährungsunterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB herbeigeführt werden kann. Dies, wenn dem Mandanten bzw. seinem Verteidiger erst durch die Akteneinsicht bekannt wird, dass gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. ...mehr

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

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Vollstreckung / 5.1 Forderungspfändung

Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungsverfügung). Eine nach §...mehr

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Vollstreckung / 4.1 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

Die Vollstreckung in bewegliche Sachen führt das Finanzamt durch eigene Vollziehungsbeamten aus[1], die durch einen schriftlichen Auftrag zur Vollstreckung ermächtigt werden. Im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners befindliche Sachen pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere sind im Gewahrsam ...mehr

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Vollstreckung / 2 Rechtsschutz

Die Vollstreckung ist in bestimmten Fällen einzustellen oder zu beschränken.[1] Im Einzelnen sind hiervon folgende Fälle betroffen: Die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO sind entfallen, d. h. der Verwaltungsakt ist von der Vollziehung ausgesetzt worden; der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, wird aufgehoben, d. h. er muss ersatzlos wegfallen[2] oder sein...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VII. Akteneinsicht bei durch die Europäische Staatsanwaltschaft geführten Verfahren

Eine neue Ausgangslage im Bereich der steuerstrafrechtlichen Akteneinsicht besteht in Fällen, die von der neugegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geführt werden. Deren sachliche Zuständigkeit umfasst nach Art. 22 Abs. 1 EUStA-VO[86] Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, die in der sog. PIF-Richtlinie[87] konkretisiert sind...mehr

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Vollstreckung / 9 Vollstreckungsvermeidung/-beschränkung durch Aufteilungsantrag

Sind Personen Gesamtschuldner [1], weil sie zusammen zur Einkommen- oder Vermögensteuer veranlagt werden, z. B. Ehegatten[2], kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf einen sich bei einer Aufteilung der Steuern ergebenden Betrag beschränkt wird. Die weiteren Einzelheiten einer möglichen Aufteilung der Gesamtschuld ergeben sich au...mehr

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Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

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Vollstreckung / 6 Verwertung von Sicherheiten

Werden im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderungen[1] bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde nach § 327 AO aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat.mehr

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Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Sachverhalt Eine GmbH hat im Jahr 2007 ihr Stammkapital erhöht. Die neu in die GmbH eintretenden Gesellschafter hatten ein Agio zu erbringen, das der Kapitalrücklage zugewiesen wurde. Dies ist so ...mehr

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Vollstreckung / 4 Vollstreckung in bewegliches Vermögen

Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung, gegen die – da es sich um einen Verwaltungsakt handelt – der Einspruch [1] gegeben ist. Hiernach erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Hat die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners nicht zu einer voll...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

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Vollstreckung / 5.2 Dinglicher und persönlicher Arrest

Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen kann nach § 324 AO die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird (dinglicher Arrest). Ein Arrest kann auch dann angeordnet werden, wenn die Forderung noch nic...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 3. Ungewissheit über das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen

Keine Berechnung möglich: Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der vorliegenden oder noch zu erhebenden Beweismittel nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Buchführung nicht vorliegt oder aufgrund schwerwiegender formeller und materieller Mängel verworfen wird. Der Tatrichter ist...mehr

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Vollstreckung / 4.2 Versteigerung

Sind Sachen gepfändet worden, werden diese durch schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde öffentlich versteigert, und zwar i. d. R. durch den Vollziehungsbeamten.[1] Ist eine alsbaldige Verwertung der gepfändeten Sachen im Einzelfall unbillig, kann die Vollstreckungsbehörde die Verwertung unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen. Die gepfändeten Sache...mehr

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Vollstreckung / 7 Kosten der Vollstreckung

Die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Kosten (Gebühren und Auslagen) hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.[1]mehr

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Vollstreckung / 4.3 Vollstreckung in unbewegliches Vermögen

Diese insbesondere Grundstücke betreffende Vollstreckungsmöglichkeit erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.[1] Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Abschnitte 45 ff. der Vollstreckungsanweisung der Finanzverwaltung.[2]mehr

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Vollstreckung / 8 Anfechtungen von Rechtshandlungen durch das Finanzamt

Im Vollstreckungsverfahren kann ggf. der Erlass eines sog. Duldungsbescheids [1] in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Gläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, z. B. Vermögensübertragungen auf Dritte. Hier wird unter den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes (AnfG) gegenüber dem Bedachten ein Duldungsbescheid erlassen, kraft dessen er die Vollstreckung zu dulde...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 2. Erfüllung des Besteuerungstatbestands

Tatbestandserfüllung: Bevor überhaupt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen kann, muss nach st. Rspr. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass der Steuerpflichtige bzw. im Falle des Strafverfahrens der Beschuldigte einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Es muss mithin nach § 370 Abs. 1 AO feststehen, dass der Steuerpflichtige gegenüber ...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 1. Einleitung

Unter den 20.096 im Jahr 2021 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO sind 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 EUR enthalten.[1] In weiteren 331 Fällen erfolgte ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt cir...mehr

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Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Leitsatz 1. Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. 2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4 Betriebprüfung

Rz. 41 Die Außenprüfung erfolgt im Rahmen der GewSt durch die Betriebsprüfung.[1] Zuständig sind gem. § 195 AO die Finanzämter oder über § 1 Abs. 2 AO die Gemeinden, soweit ihnen die Verwaltung der GewSt übertragen ist. Allerdings wenden die Gemeinden bei der Erhebung der GewSt nur den Hebesatz auf den von den Ländern im Mess- und Zerlegungsverfahren festgesetzten Messbetrag...mehr