Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden.

 

Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Verfahren, AO-StB 2022, 392; Tormöhlen, Schätzung im Steuerstrafrecht, AO-StB 2013, 256; abrufbar unter steuerberater-center.de

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