Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens

Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] und insbesondere durch die Abgabe von Steuererklärungen[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Verweisungen

Rz. 17 Wegen der Steuererklärungspflicht s. Erl. bei Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, zu § 149 AO; wegen der Folgen einer Verletzung der Steuererklärungspflicht s. § 149 AO und § 152 AO; wegen Form und Inhalt der Steuererklärung s. Erl. bei Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, zu § 150 AO; wegen der Korrektur fehlerhafter Angaben in der Steuererklärung s. Erl. bei Dißar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Verfahrenshandlung

Rz. 11 Die Steuererklärung ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens (Rz. 1). Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Maßnahme im Verfahren und damit eine Verfahrenshandlung.[1] Diese Verfahrenshandlung ist von dem jeweiligen Erklärungspflichtigen[2] vorzunehmen, wobei eine Vertretung zulässig ist. Sofern die Abgabe nicht durch eine besondere Aufforde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen die Steuererklärungspflicht

Rz. 16 Ein Verstoß gegen die Steuererklärungspflicht kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Folgen im Bereich des Verfahrensrechts sowie anderen Folgen. Im Bereich des Verfahrensrechts kommt insbesondere die Festsetzung von Zwangsmitteln in Betracht.[1] Auch die Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann bei einem Verstoß ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden dienen.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 Für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens sind im 4. Teil 2. Abschnitt der AO besondere Mitwirkungspflichten geregelt. Die allgemeine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO [1] wird insoweit in diesem Gesetzesteil durch spezielle Regelungen inhaltlich konkretisiert. Dies gilt im 2. Unterabschnitt insbesondere für die Steuererklärungspflicht.[2] Die Regelungen des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Wesen

Rz. 9 Steuererklärungen enthalten die Angaben über die Besteuerungsgrundlagen im jeweiligen Einzelfall (Rz. 4). In erster Linie sind dies Angaben über die steuererheblichen Tatsachen, also tatsächliche Ereignisse oder Zustände.[1] Steuererklärungen sind unter diesem Gesichtspunkt zunächst Wissenserklärungen.[2] Die Angabe der Tatsachen wird z. T. auch in der Form geläufiger ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Aufklärungsfunktion

Rz. 14 Ziel der steuerlichen Ermittlungen sind die zutreffende Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die materiell richtige Steuerfestsetzung.[1] Durch die Abgabe der Steuererklärung wirkt der Stpfl. an der Aufklärung des steuerlich relevanten Sachverhalts mit.[2] Die Angaben in der Steuererklärung sind u. a. eine Sachverhaltsdarstellung (Rz. 4, 9). Sie sind von der Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

1 Allgemeines Rz. 1 § 151 AO eröffnet als Ausnahmevorschrift die Möglichkeit, die nach § 150 Abs. 1 AO grundsätzlich schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung[1] bei der zuständigen Finanzbehörde mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vorgängerbestimmung war § 168 RAO.[2] Diese Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung zur Niederschrift soll insbesondere soz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 149–153

1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 Für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens sind im 4. Teil 2. Abschnitt der AO besondere Mitwirkungspflichten geregelt. Die allgemeine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO [1] wird insoweit in diesem Gesetzesteil durch spezielle Regelungen inhaltlich konkretisiert. Dies gilt im 2. Unterabschnitt insbesondere für die Steuererklä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 155–168

1 Überblick Rz. 1 Die AO enthält eine Vielzahl steuerlicher Verfahrensregelungen, die sich zwar in ihren einzelnen Zielen unterscheiden, aber im Wesentlichen auf die verfahrensrechtliche Durchsetzung eines bestimmten, durch die Einzelsteuergesetze konkretisierten Steueranspruchs ausgerichtet sind. Die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung im vierten Teil der AO b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Der Begriff der Veranlagung

Rz. 8 Im Steuerfestsetzungsverfahren durch die örtlich zuständigen Finanzbehörden wird häufig der Begriff "Veranlagung" genutzt. Hierunter ist i. e. S. die Steuerfestsetzung periodischer (zeitraumbezogener) Steuern zu verstehen, die auch als Veranlagung[1] bezeichnet wird. Während Fälligkeitssteuern unabhängig von einer Steuerfestsetzung fällig und werden und zu entrichten s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Steuererklärung

2.1 Grundlagen 2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren

2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Grundlagen

2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden dienen.[3] 2.1.2 M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3 Funktion im Besteuerungsverfahren

2.3.1 Verfahrenshandlung Rz. 11 Die Steuererklärung ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens (Rz. 1). Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Maßnahme im Verfahren und damit eine Verfahrenshandlung.[1] Diese Verfahrenshandlung ist von dem jeweiligen Erklärungspflichtigen[2] vorzunehmen, wobei eine Vertretung zulässig ist. Sofern die Abgabe nicht durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Voraussetzungen mündlicher Steuererklärungen

2.1 Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörde Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Entgegennahme der mündlichen Erklärung besteht nur für die jeweils örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde[1], ein Anspruch auf Entgegennahme einer Erklärung und Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde dagegen nicht. Rz. 5 § 151 AO betrifft den Erklärungspflichtigen.[2] Ist der Erkl...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.3.2 Vereinfachtes Verfahren auf Antrag

Der Anwendungserlass sieht vor, dass auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ein vereinfachtes Verfahren für die Abrechnung und Versteuerung von Pfandgeldern bei Hin- und Rückgabe der Warenumschließungen genehmigt werden kann.[1] Danach bleiben bei der laufenden Umsatzbesteuerung sowohl vereinnahmte als auch verausgabte Pfandbeträge zunächst unberücksichtigt. Die Pfandbeträge w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Zuständigkeitsregelungen (Abs. 9–11)

Rz. 31 Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen. Der begünstigungsfähige Gewinn umfasst nicht die nicht abziehbaren Betriebsausgaben.[1] Rz. 32 Nach § 34a Abs. 9 S. 1 EStG ist für den Feststellungsbescheid über den nachversteuerungspflichtigen Betrag das Wohnsitz-FA zust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1c Die Vorschrift ist bereits mehrfach geändert worden: Das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] hat die Regelung um eine Reihe von Verfahrensvorschriften rückwirkend (§ 52 Abs. 48 EStG a. F.) erstmals für den Vz 2008 ergänzt, d. h. in Abs. 1 S. 4, S. 5, Abs. 10, Abs. 11. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016[2] ist Abs. 10 zum 1.1.2017 durch vollständige Zitierung des § 180 Abs. 1 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten (Abs. 5)

Rz. 26 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 S. 1 bis 3 EStG führt unter den Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG zu einer Nachversteuerung, d. h., die Überführung ist eine Entnahme zu Buchwerten und beim aufnehmenden Betrieb eine Einlage, erhöht beim abgebenden Betrieb den Nachversteuerungsbetrag...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 378 Abs. 3 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung: Im Bereich einer nur leichtfertig begangenen Steuerverkürzung (§ 378 AO) findet sich die Regelung des Abs. 3. Danach wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter ...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Zulässigkeit über § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Die Praxis hat bislang zu Recht die neuen Ermittlungsverfahren initiiert und dabei die vorher erzielten Steuerdaten im neuen strafprozessualen Ermittlungsverfahren verwandt, auch wenn dem Autor bislang keine Veröffentlichung oder Gerichtsentscheidung bekannt ist, in der die rechtliche Grundlage zu dieser Überführung von steuerlichen Daten überprüft wurde; vielmehr setzt dies...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren (AO-StB 2023, Heft 4, S. 124)

Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsprechung des BGH RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der ste...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrpersonenverhältnissen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 114)

Ausgründung von Ermittlungsverfahren und Durchsuchungsbeschlüssen RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten....mehr

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Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren (AO-StB 2023, Heft 4, S. 105)

Der ewige Streit um die Steuerakten RA/StB/FAStR Dr. Ingo Heuel / Carsten Meiners[*] Der Kampf um die Akteneinsicht zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Um dem konventionsrechtlichen Prinzip der Waffengleichheit gerecht zu werden, ist dem Verteidiger des Beschuldigten ei...mehr

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Gravierende Folgen bei der Überprüfung von Selbstanzeigen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 121)

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und ...mehr

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Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / f) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Teilnehmer

In Hinblick auf § 30 AO sind die Beihilfe (gem. § 27 StGB) und Anstiftung (gem. § 26 StGB) mit der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO gleichgestellt (vgl. Baum in eKomm, § 30 AO Rz. 33 [5/2018]). Wegen der Akzessorietät der Teilnahme zur Haupttat steht diese in einem engen inneren Zusammenhang zur vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat, weshalb der Teilnehmer (insb. bei der Be...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / b) Inhaltliche Beschränkungen durch Schwärzung von Akten

Steuergeheimnis: Eine inhaltliche Beschränkung erfährt die Akteneinsicht in Steuerstrafverfahren allerdings durch die häufige Praxis der Ermittlungsbehörden, Aktenteile zu schwärzen. Dabei reicht der Umfang der Schwärzung vom Namen des Anzeigeerstatters bis hin zu etlichen Seiten von Vernehmungen oder anwaltlichen Schriftsätzen.[29] Die Verfasser dieses Beitrags erlebten in ...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Weitergabe von Ermittlungsakten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden

Bei der Analyse ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach streitiger aber richtiger Rechtsansicht neben den Daten Dritter auch alle Daten und Informationen vom Anwendungsbereich des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 Abs. 1 AO einbezogen sind, die innerhalb desselben Steuerstrafverfahrens weitergeleitet werden sollen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rz. 70 [10/2019];...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / III. (Vorbereitende) Kommunikation mit anderen Dienststellen

In Vorbereitung zu Durchsuchungsbeschlüssen oder dem Führen von Parallelverfahren lässt im Übrigen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO die Durchbrechung des Steuergeheimnisses zu, weshalb eine Rücksprache mit anderen Steuerfahndungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und v.a. Gerichten möglich ist. Beachten Sie: Bei Anfragen zu einem anderen strafprozessualen Verfahren muss jedoch stets nachvoll...mehr

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Vollstreckung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzämter können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsverfahren vollstrecken. Dies gilt auch für im Wege der Steueranmeldung vom Steuerpflichtigen selbst angemeldete Steuer. Zur Vorbereitung der Vollstreckung ist das Finanzamt zur Ermittlung der Einkommens- und Vermöge...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / d) Rettungsanker: Akteneinsicht im FG-Verfahren

Heerspink [68] weist zu Recht darauf hin, dass ein finanzgerichtliches Verfahren den sichersten Weg zur Akteneinsicht bietet. Da im FG-Verfahren die Akteneinsicht nach § 78 FGO in alle dem Gericht vorliegenden streiterheblichen Akten zu gewähren ist, ist richtigerweise auch das Fallheft des Betriebsprüfers und des Steuerfahnders erfasst.[69] Der BFH führt in seiner Entscheidu...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / III. Antragsgegner im Steuerstrafverfahren

Im Steuerstrafverfahren liegt das Verfahren in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens. Wird das Verfahren – wie in vielen Fällen – nicht an diese abgebeben, sondern von der Finanzbehörde selbständig geführt, gelten für diese nach § 399 Abs. 1 AO die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Staatsanwaltschaft. Im Steuerstrafverfahren folgt di...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 3. Umfang der Verwendungsmöglichkeit

a) Relevanz als Voraussetzung Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B di...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / I. Steuergeheimnis vs. Täterschaft und Teilnahme

1. Bedarf der Überführung von vorhandenen Erkenntnissen in ein weiteres Ermittlungsverfahren In der Ermittlungspraxis entstehen wiederholt Situationen, in denen sich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zusätzliche Anhaltspunkte ergeben, die auf weitere Tatbeteiligte schließen lassen. Beispiel: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt gegen den Arzt A wegen des Verdachts de...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / II. Durchsuchungsbeschlüsse

1. Abgrenzung zwischen Steuergeheimnis und Vorgaben der StPO Zwar ist damit geklärt, dass das Steuergeheimnis partiell einer Übernahme von geschützten Daten zugunsten neuer bzw. ausgesteuerter Ermittlungsverfahren nicht entgegensteht, jedoch ergeben sich weitere praktische und rechtliche Probleme mit dem Steuergeheimnis bei Durchsuchungsbeschlüssen. Auch hier ist die rechtlic...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 4. Begründung in Durchsuchungsbeschlüssen

a) Sorgfältigkeit der Begründung Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme muss durch den Ermittlungsrichter nicht nur umfassend geprüft, sondern auch sorgfältig begründet werden. Bei Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse können durch die notwendigen Begründungen steuerlich relevante Daten an Dritte offenbart werden, wobei die Offenbarung zur Vollstreckung solcher dem Gru...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / IV. Ergebnis

Das Steuergeheimnis verhindert wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht, dass Daten und Informationen eines Ausgangs-Ermittlungsverfahrens in ein weiteres neues Verfahren überführt werden. Beim Anlegen der neuen Ermittlungsakte sind die strafrechtlich oder steuerrechtlich zur Subsumtion des Strafvorwurfes der Steuerhinterziehung direkt oder indirekt notwendigen Daten, Informationen ...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Steuer-, Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsakten

Originäre Steuerakten, die den Beschuldigten selbst betreffen, werden regelmäßig als Akten zu einem Steuerstrafverfahren beigezogen und damit Bestandteil der Strafakte.[38] Beraterhinweis Besonders aufschlussreich können insb. auch Unterlagen aus einem bereits geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids sein. Falls nämlich AdV gewährt wurde, so se...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 3. Prüfung durch Richter

Unkritisch ist die Preisgabe der Ermittlungserkenntnisse des Beschuldigten an den Ermittlungsrichter, wenn die vom Steuergeheimnis geschützten Daten ihn selbst betreffen, da dies der originäre Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO ist. So eindeutig das Ergebnis bei dem Beschuldigten selbst ist, so streitig wird in der Praxis der Ermittlungsbehörden und der Ministerialbür...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / II. Die Bedeutung der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren: Das Recht auf Akteneinsicht im Strafverfahren nach § 147 Abs. 1 StPO ist bei bestehender Verteidigung ausschließlich ein Recht des Strafverteidigers, also auch des in dieser Funktion agierenden Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.[5] Der unverteidigte Beschuldigte hat durch die Neuregelung d...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VIII. Elektronische Akte und Akteneinsicht

Für elektronisch geführte Akten ist zum Jahr 2018 mit § 32f StPO eine Sondervorschrift geschaffen worden.[96] Die Vorschrift regelt lediglich das Verfahren der Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, nicht aber das Recht auf Akteneinsicht selbst. Die Einsicht in die elektronische Akte setzt also voraus, dass aufgrund von anderweit geregelten Anspruchsgrundlagen ein sol...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / I. Einleitung

Der Kampf um die Akteneinsicht[1] zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, der aktiven Kontrolle der Ermittlungsbehörden in allen Verfahrensstadien, dem Schutz des Mandanten sowie zur Einführung entlastender Beweise in das Verfahren, ist ein...mehr