Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Gewerbliche Unternehmer

2.1.1 Unternehmer Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6 Rechtscharakter der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht

1.6.1 Rechtsgrundlage Rz. 13 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist eine in Bezug auf sonstige steuerliche Pflichten selbstständige steuerrechtliche, also öffentlich-rechtliche[1] Pflicht.[2] Das Steuerpflichtverhältnis[3] entsteht gem. § 38 AO mit der Verwirklichung des Tatbestands, an den das Gesetz die Pflicht knüpft, unabhängig davon, ob auch ein Anspruch aus eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 8.1 Grundsatz

Rz. 58 Aus der Objektbezogenheit der Buchführungspflicht (s. Rz. 13) folgt, dass mit der Beendigung des Betriebs, sei es durch Aufgabe, Veräußerung oder Abwicklung, auch die Buchführungspflicht erlischt. Eine spätere Betriebsneugründung bewirkt nicht die Fortdauer der Buchführungspflicht.[1] Besteht der Betrieb demgegenüber rechtlich und tatsächlich fort, so kann die Buchfüh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Höhe des Zinssatzes bei Aussetzungszinsen nach wie vor nicht verfassungswidrig

Die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 S. 1 AO) in einer Höhe von 0,5 % pro vollem Monat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es besteht keine verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung darin, dass der Gesetzgeber aufgrund BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 (Brinkmeier) nur für Nachzahlung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau

Bei der A-GmbH, die ein Restaurant betreibt, wurde eine Kassen-Nachschau vorgenommen. Das FA ging gem. § 146b Abs. 3 AO zu einer Außenprüfung über, die entsprechende Mitteilung an die GmbH enthielt keine Ausführungen zur Ermessensausübung. Die A-GmbH klagt nunmehr auf eine Aufhebung der Prüfungsanordnung. Das FG entschied: Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Folgen einer unterbliebenen Schlussbesprechung

Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Durchführung einer Schlussbesprechung gerichteten Klage mehr, wenn die auf Basis der BP ergangenen Bescheide bereits das Einspruchsverfahren durchlaufen haben und ggf. Gegenstand einer Klage sind. Denn in diesem Falle bestand für den Steuerpflichtigen ausreichend anderweitig Gelegenheit, seinen Rechtsstandpunkt darzulege...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nichteinhaltung der fünfjährigen Nachbehaltensfrist bei Umwandlung der grundbesitzenden Gesamthand in eine GmbH

Werden 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft 1 (hier: KG) in eine Personengesellschaft 2 (hier: ebenfalls KG) eingebracht, sind dieselben Gesellschafter im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften beteiligt und ist diese Einbringung nach § 1 Abs. 2a GrEStG deswegen zwar steuerbar, jedoch nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG steuerfrei, so entfällt gem....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob auf der Ebene der GmbH der durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. KG ausgestalteten Projektgesellschaft entstandene Gewinn der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Keine GewSt auf Ebene der GmbH: Ist eine als Projektentwicklerin im Immobilienbereich tätige GmbH als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens der Betriebsprüferin während der Prüfung

Kein Verwaltungsakt: Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 11. Sonstiges: Gemeiner Wert der Anteile an Familien-Holding

Verkäufe unter fremden Dritten, die nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG als Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen herangezogen werden können, liegen vor, wenn die Beteiligten keine Angehörigen i.S.d. § 15 Abs. 1 AO sind. Eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung zugunsten der Familienangehörigen steht der Zuordnung derartiger Verkäufe zum gewöhnli...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Allgemeines

Rz. 54 Der Arbeitgeber übt das Wahlrecht zur Pauschalierung in der LSt-Anmeldung aus; diese beinhaltet zugleich die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (§ 40 EStG Rz. 53). Die LSt-Anmeldung führt gem. § 168 S. 1 AO zu einer Festsetzung der pauschalen LSt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Pauschalierung kann auch nach Vornahme des individuellen LSt-Abzugs nachgeholt we...mehr

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Stundung / ABGABENORDNUNG

1 Voraussetzungen der Stundung 1.1 Gegenstand der Stundung Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteue...mehr

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Stundung / 3 Korrekturmöglichkeiten

Sofern eine Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO) versehen ist, kann sich eine Änderung aus der Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs ergeben (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO), die jedoch als Ermessensentscheidung ermessensfehlerfrei ausgeübt werden muss. Sofern kein Widerrufsvorbehalt vorhanden ist, kann die Stundung nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs....mehr

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Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

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Stundung / 5 Verzinsung

Werden Steueransprüche gestundet, werden regelmäßig für die Dauer der gewährten Stundung Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt am ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Wird der Anspruch ab Fälligkeit gestundet, beginnt der Zinslauf mit Ablauf des Fälligkeitstags. Der Zinslauf endet mit Ablauf des letzten Tags, für den die Stundung ausgesprochen wird...mehr

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Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

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Stundung / 2.3 Stundung als Ermessensentscheidung

Die Entscheidung über einen Stundungsantrag ist eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO), die allerdings eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass eine Stundung vom Finanzamt praktisch nicht verwehrt werden kann, wenn die Einziehung des Anspruchs zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet und seine Gefährdung durch die Stundung ausgeschlo...mehr

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Stundung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung von fälligen Steueransprüchen ist an relativ eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Die Einziehung des fäll...mehr

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Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

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Stundung / 4 Rechtsbehelfe

Gegen einen die Stundung ablehnenden, sie nicht in der beantragten Höhe gewährenden Verwaltungsakt bzw. gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Stundung ist der Einspruch gegeben (§ 347 AO). Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, hat der Steuerschuldner die Möglichkeit, Verpflichtungsklage zu erheben (§ 40 FGO). Das Gericht prüft nach den Verhältnissen im Zeitp...mehr

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Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

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Stundung / 1.4 Sicherheitsleistung

I. d. R. soll eine Stundung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen (§ 222 Satz 2 AO), weil bei ausreichender Sicherheitsleistung der Anspruch nicht gefährdet ist. Das ist allerdings nur bei der Hingabe banküblicher Sicherheiten, wie z. B. Sicherung durch Hypotheken, Grundschulden oder durch Bürgschaft eines solventen Bürgen, ­z. B. Bank, der Fall. Gleichwohl ist die Sicherhe...mehr

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Stundung / 2.1 Antrag

Die Stundung eines Steueranspruchs setzt regelmäßig einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, obwohl sie auch von Amts wegen gewährt werden kann (§ 222 Satz 2 AO). Zu beachten ist, dass der Stundungsantrag möglichst vor Fälligkeit der Steueransprüche gestellt wird, um mögliche Säumnisfolgen (Säumniszuschläge, Einleitung von Vollziehungsmaßnahmen) zu vermeiden. Bei einem nac...mehr

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Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.2 Pflicht zur AfA

Rz. 233 Liegen die Voraussetzungen des § 7 EStG vor, muss nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung die AfA vorgenommen werden.[1] Insoweit besteht eine Pflicht zur abschnittsbezogenen Vornahme. Dies gilt auch in Verlustjahren. Bestehen AfA-Wahlrechte, kann die Wahl der AfA-Methode nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für den Vz, in dem die AfA für das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.6 Leasing/Mietkauf

Rz. 95 Da der Leasingnehmer grundsätzlich weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm geleasten Wirtschaftsguts ist, steht die AfA dem Leasinggeber zu. Nur wenn der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, er also als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen ist, kann er die AfA geltend machen. Der Leasinggegenstand ist z. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / a) Vorbehalt der Nachprüfung – VdN (§ 164 AO)

Anträge auf Aufnahme eines VdN i.S.v. § 164 Abs. 1 AO, z.B. wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit, sind grundsätzlich nicht mit Aussicht auf Erfolg verbunden. Voraussetzung für die Aufnahme eines VdN ist, dass der Fall seitens der Finanzbehörde noch nicht abschließend geprüft ist (vgl. § 164 Abs. 1 Satz 1 AO). Zwar kann sich die Nachprüfung nicht nur auf den Sachverhalt...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / c) Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO)

Bei der Ruhe des Einspruchsverfahrens ist insb. zwischen der Zwangsruhe (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) und der Verfahrensruhe aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO) zu unterscheiden. Zwangsruhe tritt kraft Gesetzes ein, soweit z.B. wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ein Verfahren beim BVerfG oder beim BFH anhängig ist und der Einspruchsführer seinen Re...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / b) Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO)

Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit vorgebrachte Anträge auf Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks sind zurzeit ebenfalls nicht Erfolg versprechend. Zweifel an der Vereinbarkeit einer der Grundsteuerbewertung zugrunde liegenden Rechtsnorm mit dem GG rechtfertigen nur dann eine Anwendung von § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, wenn dieselbe Frage bereits Gegenstand eines Mus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

Leitsatz 1. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. 2. Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 vom 05.04.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a ...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 5. Anzeigepflicht auf den 1.1.2023 (§ 228 Abs. 2 Satz 1 BewG)

Steuerpflichtige sind gem. § 228 Abs. 2 Satz 1 BewG verpflichtet, nach dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Wert oder die Art beeinflussen oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, unaufgefordert auf den Beginn des auf die Änderung folgenden Kalenderjahrs anzuzeigen. "Nach der Hauptfeststellungserklärung ist also vor der An...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 4. Möglichkeiten zum Offenhalten des Bescheids

Nicht zuletzt aus Gründen des Haftungsrisikos besteht aus Sicht der Steuerberatung – insb. wegen verfassungsrechtlicher Zweifel – das Bedürfnis, die Grundsteuerwertbescheide offenzuhalten, um ggf. von einer zukünftigen, für den Mandanten günstigen Rspr. des BVerfG profitieren zu können. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden verfahrensrechtliche Optionen zum Hinausschieb...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / d) Sprungklage (§ 45 FGO)

Ein finanzgerichtliches Verfahren ohne Vorverfahren (sog. Sprungklage i.S.v. § 45 FGO) scheint mit vager Aussicht auf Erfolg verbunden, da ungewiss ist, ob das FA die erforderliche Zustimmung erteilt (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO). Beraterhinweis Die Entscheidung, ob der Sprungklage zugestimmt wird, liegt im Ermessen des zuständigen FA (§ 5 AO). Ein Rechtsanspruch auf Erteilun...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / V. Ausblick

Aus dem Zusammenspiel der im Bewertungsrecht vielfältig angelegten Vereinfachungen und Typisierungen können sich Ungleichbehandlungen bei der Grundsteuererhebung ergeben. Ob sich die Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlungen mit Art. 3 Abs. 1 GG nach strengen Gleichheitsanforderungen zu richten hat – etwa, weil die Wertverzerrungen flächendeckend und in ihrem individuellen A...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.2 Nutzungsdauer zu kurz geschätzt

Waren die Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch, weil die Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde, wird nur in Ausnahmefällen eine Planänderung erforderlich sein. Sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn – bei Kapitalgesellschaften – die Beibehaltung des ursprünglichen Plans ein falsches Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben würde.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80 AO

Rz. 2 Selbst handlungsfähige Beteiligte i. S. d. § 78 AO und gesetzliche Vertreter nicht handlungsfähiger Beteiligter können sich im steuerlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Steuerrecht bietet für den Bürger teilweise erhebliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, sodass dieser sich sachkundige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 5.1.3 Bekanntgabe von Verwaltungsakten i. S. v. § 122 AO

Rz. 52 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich dem Beteiligten bekannt zu geben, wobei nach § 122 Abs. 1 S. 3 AO die Finanzbehörde den Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt geben kann. Es steht daher grundsätzlich im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie einen Verwaltungsakt dem Stpfl. selbst oder seinem Bevollmächtigten bekannt gib...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 2 Gesetzliche Vollmachtsvermutung i. S. v. § 80 Abs. 2 AO

Rz. 42 Zugunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird nach § 80 Abs. 2 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Diese gesetzliche Vollmachtsvermutung gilt hierbei ausschließlich für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.2.2 Steuersachen

Rz. 66 Das Berufsstandsprivileg gilt nur in Steuersachen, d. h. in den in § 1 Abs. 1 StBerG aufgezählten Angelegenheiten. Steuersachen i. d. S. sind im Wesentlichen alle Angelegenheiten auf die nach § 1 AO die Abgabenordnung Anwendung findet und für die nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg gegeben ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 5.1.2 Ermessensfreiheit bei der Anforderung von Mitwirkungshandlungen des Beteiligten

Rz. 50 Nur wenn sich der Umfang der Vertretungsmacht auf das gesamte Verfahren erstreckt, ergibt sich die Frage nach dem Umfang des durch die "Sollbestimmung" eingeräumten Ermessens der Finanzbehörde. Hierfür darf § 80 Abs. 5. 1 AO aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern es ist die in § 80 Abs. 5 S. 2 AO getroffene Regelung zur Auslegung heranzuziehen.[1] Danach kann ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung

Rz. 26 Die Vollmachtserteilung ist rechtlich unabhängig von dem zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen bestehenden Rechtsverhältnis. Entsprechend § 167 Abs. 1 BGB erfolgt sie durch Erklärung des Beteiligten. Diese begründet die Rechtsstellung des Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren. Die Erklärung ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung[1] und demgemäß eine Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 6.2 Einführung des Beistandes

Rz. 59 Der Beistand wird durch den Beteiligten in die Verhandlung eingeführt. Der Beteiligte muss mit diesem erscheinen, d. h. der Beistand kann stets nur in Gegenwart des Beteiligten handeln. § 80 Abs. 6 S. 1 AO schließt die zusätzliche Gegenwart eines Bevollmächtigten nicht aus. Der Beteiligte kann eine Unterbrechung der Verhandlung und die Hinzuziehung eines Beistands imm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 5.1 Verfahrenshandlungen der Finanzbehörde – § 80 Abs. 5 S. 1 AO

5.1.1 Grundsatz Rz. 49 Nach § 80 Abs. 5 S. 1 AO soll sich im Verwaltungsverfahren die Finanzbehörde zunächst an den Bevollmächtigten wenden, wenn dieser durch wirksame Vollmacht für das Verfahren bestellt ist. Dieser Grundsatz der vorrangigen Inanspruchnahme des Bevollmächtigten steht aber schon nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 5 S. 1 AO unter dem Vorbehalt, dass sich der Umfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.6.2 Beteiligte

Rz. 12 Nach § 80 Abs. 1 S. 1 AO kann sich der Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Beteiligte sind grundsätzlich der in § 78 AO genannte Personenkreis bzw. die für bestimmte Verfahrensabschnitte gesondert als Beteiligte genannten Personen.[1] Rz. 13 Der Beteiligte ist im Verwaltungsverfahren nicht an der Bestellung mehrerer Bevollmächtigter zu gleicher Ze...mehr