RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*]
Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten. Ein besonderes Problem in der Praxis besteht, wenn es sich um Mehrpersonenverhältnisse handelt, die strafprozessual zu führen sind. Das Steuergeheimnis wirkt sich durch seinen weiten Schutzbereich auf die Art und Weise der Verwertung von Informationen aus. Unsicherheiten bestehen insoweit bei Aufnehmen von weiteren gegen Dritte gerichtete Ermittlungsverfahren sowie bei Durchsuchungsbeschlüssen, sobald Dritte involviert werden.
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