Rz. 31

ESRS S1 ist jener Standard in den ESRS mit der höchsten Anzahl an Parametern. Insgesamt sind es 30 Parameter (Tab. 4), die – vorbehaltlich der Prüfung der Wesentlichkeit – in die Berichterstattung aufzunehmen sind. Allerdings bleiben zahlreiche Detailaspekte in den Berechnungsmethoden, z. B. die Festlegung von Bezugsgrößen wie Köpfe oder Vollzeitäquivalente (VZÄ), ohne präzise Regelung, was die Vergleichbarkeit als bedeutendes qualitatives Merkmal (§ 3 Rz 27) dieser Angaben beeinträchtigen könnte. Bei der Berichterstellung ist i. d. S. durch das Unternehmen besonderes Augenmerk auf die Implementierung der Vorgaben des ESRS S1 i. V. m. den grundlegenden Anforderungen gem. ESRS 1 zu legen.

 

Rz. 32

Tab. 4 bietet eine Übersicht der Parameter in ESRS S1 nach Spezifikation und Granularität der geforderten Angaben. Außerdem wird angeführt, ob der Berichtsstandard Templates bzw. Berechnungsmethoden ("Formeln") anführt sowie die Anzahl derer.

 
Angabepflicht Parameter Spezifikation Granularität Anzahl Template/Anzahl Formel
ESRS S1.50(a) Gesamtzahl der Beschäftigten Nach Köpfen oder VZÄ Aufgliederung nach Geschlecht und Ländern für Unternehmen mit mind. 50 Angestellten, die zumindest 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen 2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70)
ESRS S1.50(b) Gesamtzahl der unbefristeten und befristeten Beschäftigten sowie Gesamtzahl der Beschäftigten, deren Arbeitszeit nicht garantiert ist Nach Köpfen oder VZÄ Aufgliederung nach Geschlecht (optional nach Region, ESRS S1.51) 2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70)
ESRS S1.50(c) Gesamtzahl der im Geschäftsjahr ausgetretenen Beschäftigten Nach Köpfen oder VZÄ    
ESRS S1.50(c) Rate der im Geschäftsjahr ausgetretenen Beschäftigten      
ESRS S1.52 Gesamtzahl der Vollzeit- sowie der Teilzeitbeschäftigten Nach Köpfen oder VZÄ Aufgliederung nach Geschlecht und Region 2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70)
ESRS S1.55(a) Gesamtzahl der nicht im Unternehmen angestellten Belegschaft Nach Köpfen oder VZÄ    
ESRS S1.60(a) Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind     1 Formel (ESRS S1.AR66; Rz 86)
ESRS S1.60(b) Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind   Für EWR-Länder: Angabe des Prozentsatzes für jedes Land mit signifikantem Beschäftigungsgrad (mind. 50 Beschäftigte, die mind. 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen) 1 Template (ESRS S1.AR70; Rz 89)
ESRS S1.60(c) Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind   Für Nicht-EWR-Länder: Angabe des Prozentsatzes für jede Region 1 Template (ESRS S1.AR70; Rz 89)
ESRS S1.63(a) Gesamtprozentsatz der Beschäftigten, die auf Betriebsebene durch Arbeitnehmervertreter repräsentiert werden   Für EWR-Länder: Angabe des Gesamtprozentsatzes für jedes Land mit signifikantem Beschäftigungsgrad (mind. 50 Angestellte, die mind. 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen) 1 Formel (ESRS S1.AR69; Rz 87)
ESRS S1.66(a) Zahl und Prozentsatz der Beschäftigten des Top-Managements nach Geschlecht      
ESRS S1.66(b) Verteilung der Beschäftigten nach Altersklassen   Altersklassen: < 30 Jahre, 30 bis 50 Jahre, > 50 Jahre  
ESRS S1.70 Prozentsatz der Beschäftigten, die keine angemessene Entlohnung erhalten   Aufgliederung nach Land  
ESRS S1.79 Prozentsatz der Beschäftigten mit Behinderungen   Optional Aufgliederung nach Geschlecht (ESRS S1.80)  
ESRS S1.83(a) Prozentsatz der Beschäftigten, die an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsbeurteilungen teilgenommen haben   Aufgliederung nach Geschlecht  
ESRS S1.83(b) Durchschnittliche Anzahl der Ausbildungsstunden   Aufgliederung nach Beschäftigtenkategorie und Geschlecht Angabe zur Berechnung gem. ESRS S1.AR78; Formel Rz 124
ESRS S1.88(a) Prozentsatz der eigenen Belegschaft, der durch das – aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anerkannter Standards – eingerichtete Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem des Unternehmens abgedeckt ist Primär nach Köpfen (ESRS S1.AR80) Optional Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft  
ESRS S1.88(b) Anzahl der arbeitsbedingten Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen  

Aufgliederung für andere Mitarbeiter der Wertschöpfungskette, die am Gelände des Unternehmens arbeiten (ESRS S1.88)

Optionale Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft sowie optionale Aufgliederung nach arbeitsbedingten Verletzungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen (ESRS S1.AR82)
 
ESRS S1.88(c) Anzahl und Rate der meldepflichtigen Arbeitsunfälle Rate bezogen auf Gesamtarbeitsstunden der eigenen Belegschaft und multipliziert mit 1.000.000 (ESRS S1.AR89).[1] Optionale Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft Angabe zur Berechnung gem. ESRS S1.AR89; Formel Rz 131
ESRS S1.88(d) Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Krankheitsfälle, vorbehaltlich gesetzlicher Beschrä...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge