Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

 

a)

den prozentualen Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind,

 

b)

im Europäischen Wirtschaftsraum, ob es über einen oder mehrere Tarifverträge verfügt, und, wenn ja, den Gesamtprozentsatz seiner Beschäftigten, die von diesem Tarifvertrag bzw. diesen Tarifverträgen abgedeckt sind, für jedes Land, in dem es eine signifikante Zahl von Beschäftigten hat, d. h. mindestens 50 Beschäftigte nach Personenzahl, was mindestens 10 % der Gesamtzahl seiner Beschäftigten entspricht, und

 

c)

außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den prozentualen Anteil der eigenen Beschäftigten, für die Tarifverträge gelten, aufgeschlüsselt nach Regionen.

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