Bundesregierung beschließt Aktionsplan Nachhaltigkeit – Ambition und Vorbehalte
Breiter Ansatz über Klima und Umwelt hinaus
Die Bundesregierung hat den Aktionsplan Nachhaltigkeit verabschiedet. Der Plan orientiert sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030 und greift viele Politikfelder auf. Er enthält Vorhaben zur Klimaanpassung, zur digitalen Verwaltung, zur Krankheitsprävention, zu Ernährung, Luftqualität und zur Förderung des organisierten Sports.
Bis Ende 2029 sollen zentrale Verwaltungsdienstleistungen flächendeckend digital verfügbar sein. Die Bundesregierung will außerdem Daten zur Einsamkeit junger Menschen neu erheben. Ziel sind Maßnahmen mit konkret messbaren Ergebnissen bis zum Ende der Legislaturperiode.
Merz: Klimawandel ist Gegenwart
Einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss sprach Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Jahreskonferenz des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in Berlin Klartext. „Der Klimawandel ist zu einer Bedrohung für Leib und Leben geworden“, sagte der CDU-Vorsitzende. Er verwies auf Waldbrände, Trockenheit und gesundheitliche Belastungen durch Hitze.
Nach Auffassung von Merz darf Klimapolitik nicht länger nur darauf zielen, weitere Erwärmung zu begrenzen. Städte müssten hitzeresistenter werden, Infrastruktur müsse Extremwetter besser standhalten, Wasserressourcen müssten gesichert und Land- sowie Forstwirtschaft angepasst werden.
Klimaschutz als Wachstumschance
Merz wandte sich gegen die Annahme, Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung stünden grundsätzlich im Widerspruch. Als Beispiel nannte er den deutschen Clean-Tech-Sektor, der seit 2010 im Schnitt rund fünf Prozent pro Jahr wächst und damit stärker als die Gesamtwirtschaft. Technologien für erneuerbare Energien sowie für Energieeinsparung und -speicherung sieht der Kanzler als Felder, auf denen Deutschland wirtschaftliche Stärke und Klimaverantwortung verbinden kann.
Reparatur-Bonus und globale Lieferketten
Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, einen herstellerfinanzierten Reparatur-Bonus sowie ein Reparatur-Gesetz zu prüfen. Das Gesetz soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz über Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten geben.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hob dabei wirtschaftliche Effekte hervor: „Wir wollen, dass deutsche Hersteller, die langlebige Qualitätsprodukte herstellen, einen Wettbewerbsvorteil erhalten.“ Darüber hinaus enthält der Plan Vorhaben für nachhaltiges Wirtschaften auf globaler Ebene, etwa mit Blick auf Textillieferketten.
Finanzierungsvorbehalt als Grenze
Die Pläne stehen unter einem zentralen Vorbehalt: Die Bundesregierung will Maßnahmen nur umsetzen, wenn sich die nötigen Mittel im Haushalt finden. Wie verbindlich der Aktionsplan ist, entscheidet sich daher an der Finanzierung.
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