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In der Regel sind quartalsweise Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 15. Tag des zweiten auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz).

Seit einiger Zeit gilt eine Schonfrist von sieben Tagen für verspätete Anmeldungen oder Steuerzahlungen, wenn die Meldungen digital eingereicht wurden. Die digitale Abgabe ist bisher nicht verpflichtend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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