Rn. 168

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Dass die Vergleichsrechnung bei mehreren Kindern für jedes Kind gesondert durchzuführen ist, beinhaltet auch bei Einkünften nach § 34 Abs 1 EStG keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG. Ein Wahlrecht dahingehend, die für mehrere Kinder zu gewährenden Freibeträge zusammenzufassen, sofern dies für den StPfl bei Anwendung der sog Fünftelregelung nach § 34 Abs 1 EStG günstiger sein sollte, kann nicht mittels einer verfassungskonformen Auslegung hergeleitet werden, BFH v 28.04.2010, III R 86/07, BStBl II 2011, 259; BFH v 19.04.2012, III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429; Loschelder in Schmidt, § 31 EStG Rz 4, 13 (40. Aufl); aA Siegel, DStZ 2010, 859.

 

Rn. 169–195

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

vorläufig frei

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