Tz. 1052

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:

 
Überblick und Allgemeine Fragen der gew Tätigkeit im Ausl BetrSt-Begr Gewinnabgrenzung Stammhaus/BetrSt Besonderheiten bei Pers-Ges Rechtsfolgen
  • Überblick/Prüfungsstufen (s Tz 1050)
  • Besteuerungsgrundsätze bei Inl-/-Ausl-BetrSt (s Tz 1056)
  • gew Tätigkeit ohne BetrSt (s Tz 164)
  • Gewinnzuordnung/-abgrenzung bei Anwendung von DBA (s Tz 1074ff)
  • Allgemeine Grundsätze
  • Die Differenzierung nach § 1 Abs 5 S 8 AStG
  • Teil 1: "herkömmliche Gewinnabgrenzung"

    • Zuordnung von Einnahmen und Aufwendungen
    • Überführung von WG
    • Zuordnung von WG
    • ABC der Zuordnungsfragen
    • Branchenspezifische Besonderheiten
    • Gründungskosten
    • vergeblicher Aufwand
    • Nachlaufkosten
  • Teil 2: Neue OECD-Grundsätze des AOA – § 1 Abs 5 AStG 2013
  • Allgemeines
  • Typenvergleich
  • gewerblich tätige Pers-Ges
  • gew geprägte/ infizierte Pers- Ges
  • atypisch stille Gesellschaften
  • Betriebsaufspaltung
  • § 50i EStG 2013
  • Vermögensverwaltende Gesellschaft
  • Sondervergütungen
  • ausl Besonderheiten (KSt-Besteuerung im Sitzstaat)
  • Besonderheiten bei der Gewinnermittlung
  • St-Freistellung
  • St-Anrechnung
  • Aktivitätsklausel
  • Rückfallklausel
  • Remittance Base-Klausel
  • Qualifikationskonflikte
  • Switch Over-Klausel im DBA und AStG
  • nationale Rückfallklausel, (s § 50d Abs 9 EStG)
  • Gewerblichkeitsfiktion bei Sondervergütungen
  • Finale Verluste
 

Tz. 1053

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Die Fin-Verw hat zu den meisten der og Bereiche in den sog BetrSt Verw-Grds (s Schr des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, geändert durch Schr des BMF v 20.11.2000, BStBl I 2000, 1509) umfangreiche Anweisungen herausgegeben, die sich zT von der früheren Praxis unterscheiden bzw zT Nichtanwendungsregelungen zur Rspr enthalten. Zu beachten ist, dass der Abschn "Dotation" – Rn 4.1.3 durch die Verwaltungsgrundsätze-Dotation überholt ist (s Schr des BMF v 29.09.2004, BStBl I 2004, 919).

Die Erl zur Frage der BetrSt-Begr beruhen auf der derzeitigen Rechtslage. Die Arbeiten der OECD zum BEPS-Projekt (Base erosion und Profit shifting = Konzern-St-Gestaltungsmodelle) dürften zeitnah zu einer Ausweitung der Begrifflichkeiten führen (Stichwort: digitale Wirtschaft). Die Überlegungen der OECD(-Überarbeitung des MAK-E 2013) sind im ABC enthalten, da nicht auszuschließen ist, dass ausl Fin-Verw auch "Altjahre" entspr würdigen.

Die in den Verw-Grds dargestellten Gewinnabgrenzungsgrundsätze sind grds durch § 1 Abs 5 AStG 2013, der Übernahme der neuen OECD-Grundsätze, des AOA Konzepts überholt. Allerdings dürfte die Escape-Regelung des § 1 Abs 5 S 8 in der Praxis in der überwiegenden Anzahl der Fälle zur Anwendung der bisherigen Grundsätze führen, wenn der andere Staat den AOA Ansatz (noch) nicht übernommen hat. Die ergänzende RVO zu § 1 Abs 5 AStG liegt zwar im (Anhörungs-)E vor, dürfte aber erst im Oktober/November 2014 in Kraft treten. Die Fin-Verw hat ein zeitnahes BMF-Schr angekündigt.

Zum Sonderthema der grenzüberschreitenden Pers-Ges sind die sog Verwaltungsgrundsätze-Pers-Ges (s Schr des BMF v 16.04.2010, BStB lI 2010, 354) zu beachen, die hinsichtlich vd Grundsatzaussagen jedoch bereits jetzt durch den BFH in Frage gestellt wurden und sich derzeit in Überarbeitung befinden (s Internet-Anhörungsentw des BMF vom 05.11.2013).

Auch das Thema "finale Verluste" ist noch nicht abgeschlossen, eine ges Regelung im 2. Hj 2014 ist wahrscheinlich.

 

Tz. 1054–1055

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

vorläufig frei

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