Tz. 5

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Unter einer Bürgerstiftung versteht man eine gemeinnützige Stiftung, die von einer Mehrzahl von Stiftern errichtet wird, die meist eine Vielzahl regionaler oder kommunaler Zwecke verfolgt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Merkmale herausgearbeitet, die eine Stiftung erfüllen sollte, um als Bürgerstiftung zu gelten. Danach ist eine Bürgerstiftung eine gemeinnützige, wirtschaftlich und politisch unabhängige Institution, die durch eine Mehrzahl von Stiftern errichtet wird und eine Vielfalt lokaler Stiftungszwecke verfolgt. Geprägt wird sie durch die aktive Mitgestaltung der Bürger und eine transparente Arbeit. Das Stiftungsvermögen ist auf Kapitalzuwachs durch Zustiftung und Spenden angelegt. Das Bündnis der Bürgerstiftungen verleiht Stiftungen, die diese Merkmale erfüllen, ein "Gütesiegel".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge