Am 27.07.2016 hat der BFH 10 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Die Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums sind Werbungskosten | Da ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, sind die Kosten für eine betriebsinterne Feier als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt. | |
Abziehbare Unterhaltsleistungen bei mehrjähriger Steuernachzahlung | Führen Steuernachzahlungen zu erheblichen Verzerrungen des maßgeblichen Einkommens, sind bei der Ermittlung des Nettoeinkommens die im Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen vom Durchschnittseinkommen des Streitjahrs abzuziehen. | |
Das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsgemäß | Die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 ist verfassungsgemäß, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Bestätigung der Rechtsprechung). | |
Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter | Auch bei beherrschenden Gesellschaftern liegt der Abfluss einer Arbeitslohnrückzahlung erst im Zeitpunkt der Leistung und nicht bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückzahlung. | |
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer des Einspruchs- oder Klageverfahrens | Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren - auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung - nicht entgegen. | |
Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung | Der Erwerb einer Kunstsammlung ist nur insoweit in vollem Umfang steuerbefreit, als sich die einzelnen zur Kunstsammlung gehörenden Gegenstände zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie befunden haben. | |
Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils | Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der GrESt. | |
Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen | Weder ein Benennungsverlangen i. S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift. | |
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur Liebhaberei und Gewinnermittlung durch EÜR | Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Wertänderungen des Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich irrelevant. | |
Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund der zugleich festgestellten Unregelmäßigkeit ohne weitere Feststellungen zur Entstehung der Energiesteuer | Bleibt der Inhaber des Steuerversandverfahrens den Nachweis schuldig, dass die festgestellte Fehlmenge auf Umstände zurückzuführen ist, die eine Unregelmäßigkeit ausschließen, kann die Finanzbehörde davon ausgehen, dass die Unregelmäßigkeit zu einer Entnahme der Energieerzeugnisse aus dem Verfahren der Steueraussetzung geführt hat. |
Alle am 20.07.2016 veröffentlichten Entscheidungen mit Kurzkommentierungen