Allgemeinverfügung zu Handwerkerleistungen und Erschließungskosten
Einsprüche werden zurückgewiesen
So wird klargestellt, dass am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Einkommensteuerfestsetzungen zurückgewiesen werden, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) begünstigt. Entsprechendes gilt für Änderungsanträge.
Die Allgemeinverfügung folgt, nachdem bereits der Bundesfinanzhof zu der Frage entschieden hat (vgl. BFH Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16 und BFH Urteil vom 28.04.2020 - VI R 50/17, vgl. Kommentierung).
Allgemeinverfügung v. 28.2.2022
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