Die Fragebögen zu den Abschn. 4 und 5 der Zertifizierung "Anforderungen an den Berater" und zu den Abschn. 6 und 7 "Dokumentation der Anforderungen zur Dienstleistungserbringung und technischen und sonstigen Ausstattung der Beratungsstelle" umfassen mehr als 50 Fragen. Sie sind über das Online-Zertifizierungssystem des ZVL[1] aufrufbar. Der Fragebogen zu den Abschn. 6 und 7 ist als Leseexemplar direkt auf der Website des ZVL einsehbar.[2]

Der Fragebogen wird, nachdem er vom Antragsteller vollständig ausgefüllt wurde, mit der erforderlichen Dokumentation zunächst an den Vereinsvorstand bzw. die Hauptverwaltung des Lohnsteuerhilfevereins weitergeleitet. Dort wird der Fragebogen einer Überprüfung unterzogen und mit einem Bestätigungsvermerk des Vereins versehen. Bestätigte Fragebögen leitet der Verein zusammen mit den restlichen Antragsunterlagen an den ZVL weiter.[3]

Die "falsche" Beantwortung einiger dieser Fragen führt zum sofortigen Abbruch des Verfahrens (sog. K.-o.-Kriterien)[4], bei anderen führt die Antwort zu der Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist Nachbesserungen durchzuführen und diese nachzuweisen. Ist der "Nachbesserungsbedarf" zu groß, führt dies ebenfalls zum Abbruch des Verfahrens.

[1]

S. Abschnitt 5.6.

[3]

S. Abschnitt 5.6.

[4] Wie diese im Einzelnen lauten, kann unter http://www.zvlonline.de/dokumentation nachgelesen werden.

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