Kommentar

Wichtig

Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE.

Erhält ein Unternehmer Fördergelder, muss geprüft werden, ob diese Zahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (bzw. einen solchen Leistungsaustausch begründet) und somit zu einem i. d. R. dann steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führt oder ob es sich um einen sog. "echten Zuschuss" handelt, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Bei Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation[1] stellt die Finanzverwaltung fest, dass regelmäßig nicht steuerbare Zuschüsse vorliegen, die der Förderung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Teilnehmer dienen, wenn diese außerhalb öffentlicher Auftragsvergabe bereitgestellt werden.

Wichtig

Soweit demjenigen, der die Fördergelder zuwendet oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Förderung ein verbrauchsfähiger Vorteil zugewendet wird (insbesondere die Übertragung von Eigentumsrechten), liegt im Regelfall aber ein Leistungsaustausch vor, der unter den weiteren Voraussetzungen zu einem steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führen kann.

Konsequenzen für die Praxis

Die Abgrenzung von nicht steuerbarem, echtem Zuschuss und steuerbarem Leistungsaustausch ist bei öffentlichen Förderprogrammen nicht immer einfach und kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Die Finanzverwaltung stellt im Zusammenhang mit den gängigen Förderprogrammen "Horizont 2020" sowie dem Nachfolgeprogramm "Horizont Europa" fest, dass diese Zahlungen regelmäßig als nicht steuerbare Zuschüsse anzusehen sind. Nur wenn die Zuwendung mit dem Preis einer Lieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang stehen sollte oder wenn die Übertragung von Eigentumsrechten an die Kommission vorgesehen ist, würde sich ein steuerbarer Leistungsaustausch ergeben.

Die Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 16.6.2022, III C 2 – S 7200/19/10001 :027, BStBl 2022 I S. 1003.

[1] Z. B. Horizont 2020 als Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation sowie als Nachfolgeprogramm Horizont Europa, als 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Laufzeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2027).

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