Die Wiederverkaufspreismethode[1] geht davon aus, dass konzernintern erbrachte Lieferungen und Leistungen kurzfristig an einen fremden Dritten weitergeleitet und diesem gegenüber fakturiert werden. Der Bezug zum Fremdvergleich ergibt sich dadurch, dass der Preis aus dieser Weiterveräußerung gegenüber fremden Dritten am Markt objektiviert ist. Hierauf aufbauend soll aus diesem Preis der Verrechnungspreis für die konzerninterne Transaktion ermittelt werden. Sie kann sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen angewendet werden. Dies gilt insbesondere beim Einsatz einer Konzerngesellschaft als Subunternehmer.

Wesentlich für diese Methode sind 2 Bezugsgrößen: einerseits der Preis, der bei der anschließenden Weiterfakturierung gegenüber einem fremden Dritten in Rechnung gestellt wird, und andererseits die Marge, die der Gesellschaft einzuräumen ist, die letztlich gegenüber dem Endabnehmer in Erscheinung tritt. Hierbei wird der Verrechnungspreis im Wege der Spannenrückrechnung aus dem Preis ermittelt, zu dem die Weiterfakturierung erfolgt ist.

[1] Z. T. wird auch von der Absatzpreismethode oder der Marktpreis-Minus-Methode gesprochen.

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