Ist der Veräußerer eine natürliche Person, wäre zunächst zu erwarten, dass bei dieser der GewSt-Messbetrag des Veräußerungsjahrs, soweit er auf den Veräußerungsgewinn entfällt, anrechenbar ist. Denn § 35 EStG beschreibt den Fall der Veräußerung nicht und verhält sich ausdrücklich nur zu den laufend zu verteilenden Gewinnen. Die Vorschrift ist insoweit mithin lückenhaft und hätte im Wege der teleologischen Auslegung durchaus zu diesem Ergebnis führen können.

Der BFH hat dem jedoch u.a. mit dem Argument eine Absage erteilt, die Beteiligten könnten sich ja i.R.d. Ausgestaltung des Kaufpreises über diese Belastung einigen[17]. Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich übernommen[18].

Wer ist zum Schluss des Erhebungszeitraums Mitunternehmer? Zur Anrechnung der GewSt nach § 35 EStG ist danach nur berechtigt, wer zum Schluss des Erhebungszeitraums Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft ist:

  • bei einem Verkauf zum 31.12., 24:00 Uhr ist dies noch der Verkäufer, der dann allerdings stets nur mit dem auf ihn entfallenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel anrechnungsberechtigt ist,
  • bei unterjährigen Übertragungen ist es hingegen der Erwerber, aber auch er nur mit dem auf ihn entfallenden Gewinnverteilungsschlüssel und nur in dem Umfang, in dem er auch gewerbliche Einkünfte hat.[19]

Beraterhinweis Die Entlastungswirkung der GewSt-Anrechnung bei Veräußerungsvorgängen ist daher von Zufälligkeiten abhängig und führt nur in den seltensten Fällen zu einer Entlastung[20]. Zumeist verbleibt eine finale wirtschaftliche Belastung, die die eine oder andere Seite – Verkäufer oder Käufer – dann wirtschaftlich zu tragen hat.

[17] U.a. BFH v. 14.1.2016 – IV R 5/14, BStBl. II 2016, 875 = GmbH-StB 2016, 223 (Weiss).
[18] BMF v. 3.11.2016 – IV C 6 - S 2296-a/08/10002:003 – DOK 2016/0944407, BStBl. I 2016, 440 = GmbH-StB 2016, 360 (Weiss).
[19] Zur unterjährigen Veräußerung: Hörtnagl/Hoheisel in Hettler/Stratz/Hörtnagl, Unternehmenskauf, § 8 Steuerrecht, Rz. 142.
[20] Vgl. hierzu Dreßler/Oenings, DStR 2017, 625.

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